Gemäss Art. 27 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) informieren die Auftraggeberinnen des Bundes mindestens einmal jährlich in elektronischer Form über ihre dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) unterstellten öffentlichen Aufträge ab 50’000 Franken (inkl. MWST).
Die entsprechenden Beschaffungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA finden sich hier: