Art. 4 Abs. 3 FINMAG verlangt von der FINMA, dass sie sich nach den Grundsätzen einer guten Corporate Governance und einer wirtschaftlichen Betriebsführung organisiert. Die Verordnungen, Reglemente und internen Kontrollmechanismen, mit denen die Corporate Governance sichergestellt werden soll, gelten für alle Mitarbeitenden und die Führungsorgane der FINMA gleichermassen.
Die FINMA versteht unter einer guten Corporate Governance insbesondere:
das Einhalten von Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelwerken
das Befolgen der eigenen strategischen Ziele
das Beachten von anerkannten Standards und Empfehlungen und
das Überprüfen der Regelkonformität durch geeignete Leitungs- und Kontrollstrukturen.
Der Verwaltungsrat der FINMA ist in erster Linie dafür zuständig, entsprechende Regeln zu erlassen, angemessene Leitungs- und Kontrollstrukturen einzurichten und deren Funktions- und Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Geschäftsleitung betreibt die Steuerungs- und Kontrollsysteme und erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht.