Kernaufgabe der FINMA in Sanierungs- oder Konkursverfahren ist es, die Gläubigerinnen und Gläubiger der betroffenen Unternehmen zu schützen. Die FINMA informiert unmittelbar nach Erlass von entsprechenden Massnahmen, sofern dies im Interesse der Gläubigerinnen und Gläubiger ist. Ein solches Interesse besteht generell bei der Eröffnung von Sanierungsverfahren oder bei der Anordnung von Liquidationen oder Konkursen. Gleichlautende Publikationen erfolgen auch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
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