Zentrale Aufgabe der FINMA als Versicherungsaufsicht ist es, die Ansprüche der Versicherten im Insolvenzfall zu schützen (Solvenzschutz). Wird über ein Versicherungsunternehmen der Konkurs eröffnet, dient das gebundene Vermögen zuerst dazu, Forderungen aus den Versicherungsverträgen zu erfüllen. Die Anspruchsberechtigten geniessen damit eine Vorzugsstellung gegenüber allen anderen Gläubigern.
Jedes Versicherungsunternehmen muss ausreichende Rückstellungen nach klar definierten Grundsätzen bilden. Diese versicherungstechnischen Rückstellungen müssen jederzeit durch das gebundene Vermögen gedeckt sein. Für das Anlegen des gebundenen Vermögens durch die Versicherungsunternehmen gelten strenge Vorschriften in Bezug auf die Risikostreuung, die zulässigen Anlagekategorien sowie für das Risikomanagement und die Kapitalanlagebewirtschaftung.