Die Kompetenzen der FINMA im Bereich Recovery und Resolution in den verschiedenen Aufsichtsbereichen gehen unterschiedlich weit. Sie umfassen die präventiv wirkende Aufsichtstätigkeit, die Intervention im akuten Krisenfall und auch die Abwicklung von solventen oder insolventen Unternehmen. Die FINMA kann Recovery- und Resolution-Massnahmen bei bewilligten und nicht bewilligten Instituten ergreifen, ebenso bei Konzernobergesellschaften und wesentlichen Gruppengesellschaften von Finanz- und Versicherungsgruppen.
Die FINMA bewilligt und überwacht Finanzintermediäre am Schweizer Finanzmarkt. Scheitert ein Finanzintermediär oder agiert ein Institut ohne Bewilligung, ist sie auch für deren möglichst geordneten Marktaustritt im Rahmen einer Liquidation oder eines Konkurses zuständig. Die FINMA unterstützt allfällige vorhergehende Recovery-Bemühungen des betroffenen Instituts und prüft, ob als Alternative zum Marktaustritt eine Sanierung erfolgen kann.
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Banken, Versicherungen, Asset Manager, Finanzmarkt-Infrastrukturen und andere Finanzmarkt-Teilnehmer können auf nationaler oder internationaler Ebene eine derart grosse Bedeutung erlangen, dass ihr ungeordneter Konkurs die Finanzstabilität beeinträchtigen und faktisch eine staatliche Rettung durch Mittel der Steuerzahler erzwingen könnte. Im Nachgang zur globalen Finanzkrise von 2007 und 2008 wurde deshalb diese sogenannte "Too-big-to-fail"-Problematik auf nationaler und internationaler Ebene angegangen.
Die FINMA beurteilt regelmässig systemrelevante Schweizer Banken und systemisch bedeutende Schweizer Finanzmarkt-Infrastrukturen bezüglich ihrer Stabilisierungs- und Notfallpläne sowie bezüglich ihrer Abwickelbarkeit. Diese Beurteilung veröffentlicht die FINMA in ihrer jährlichen Resolution-Berichterstattung. Mit dieser Publikation schafft sie Transparenz gegenüber den Beaufsichtigten und der Öffentlichkeit über den gegenwärtigen Stand der Notfallplanung und die Resolution-Strategien der systemrelevanten Finanzmarktakteure.
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Guthaben bei bewilligten Banken und Wertpapierhäusern, Ansprüche von Versicherten im Insolvenzfall einer Versicherung, Vermögen in kollektiven Kapitalanlagen sowie Anlagen in Schweizer Pfandbriefen geniessen einen bestimmten gesetzlichen Schutz und unterliegen besonderen Bestimmungen. Die FINMA überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen und eine allfällige Umsetzung der daraus folgenden Massnahmen.
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Zur Information von betroffenen Gläubigerinnen und Gläubigern veröffentlicht die FINMA Mitteilungen über die von ihr eingeleiteten und beaufsichtigten ordentlichen Liquidationen sowie Sanierungs- und Konkursverfahren. Zudem publiziert sie die Namen der wesentlichen Gruppen- und Konglomeratsgesellschaften, über die sie Resolution-Zuständigkeit hat, in Verzeichnissen:
Die FINMA behält sich vor, jederzeit weitere wesentliche Gruppengesellschaften zu bezeichnen.