Die FINMA bittet ausländische Aufsichtsbehörden mittels Amtshilfegesuchen um Informationen zu unerlaubt tätigen Finanzintermediären sowie zur Markt- und Institutsaufsicht. Unter anderem tut sie dies bei Abklärungen, die börsenrechtliche Regeln zum Marktverhalten betreffen. 2022 konnte die FINMA 25 Amtshilfeersuchen abschliessen; davon 11 im bewilligten Bereich, 8 im Bereich unerlaubte Tätigkeit und 6 im Bereich Marktaufsicht.
Abgeschlossene Amtshilfebegehren der FINMA nach Bereich, 2021–2022 (Amtshilfeersuchen)