Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.
Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.
Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.
Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.
Anhänge Rundschreiben 2016/2
gültig ab 1.9.2024
Anhänge Prüfwesen bei Banken
Anhänge Prüfwesen bei Versicherungen
Anhänge Prüfwesen bei Institution nach FINIG und KAG
Anhänge Prüfwesen bei Finanzmarktinfrastrukturen
Anhänge Prüfwesen bei Fintech-Unternehmen (Personen nach Art. 1b BankG)
Rundschreiben 2013/1 „Anrechenbare Eigenmittel – Banken“ Reporting zu den nach Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung – Banken“ Zusammenhänge zwischen den Offenlegungstabellen und dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen
Rundschreiben 2017/7 „Kreditrisiken – Banken“ Abkürzungen und Begriffe im IRB
Rundschreiben 2017/7 „Kreditrisiken – Banken“ Änderungen der Basler Mindeststandards
Rundschreiben 2017/7 „Kreditrisiken – Banken“ Beispiele zum Standardansatz für CVA-Risiken (Rz 494–513)