Die Kollektivanlagenverordnung konkretisiert das KAG.
Die Kollektivanlagenverordnung-FINMA konkretisiert gewisse Bestimmungen des KAG.
Die Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA konkretisiert das Konkursverfahren bei Bewilligungsträgern nach KAG.
Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser).
Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.
Diese Verordnung regelt Einzelheiten zu fachtechnischen Themen des FINIG und der FINIV für Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser.