Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz reguliert die Finanzmarktinfrastrukturen und den Handel mit Derivaten.
Finanzmarktinfrastrukturverordnung
Die Finanzmarktinfrastrukturverordnung enthält diverse Konkretisierungen zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz.
Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA
In der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA wird die Finanzmarktinfrastrukturverordnung konkretisiert.
Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser). Es sieht eine Bewilligungspflicht für verschiedene Formen des Effektenhandels vor.
Finanzinstitutsverordnung (FINIV)
Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.
Eigenmittelverordnung
Die Eigenmittelverordnung gilt für Banken und Wertpapierhäuser. Gemäss der Verordnung müssen sie entsprechend ihrer Geschäftstätigkeit und Risiken über angemessene Eigenmittel verfügen und ihre Risiken angemessen begrenzen.
Bankeninsolvenzverordnung-FINMA
Die Bankeninsolvenzverordnung konkretisiert das Sanierungs- und Konkursverfahren des Bankengesetzes. Sie gilt für Banken, Wertpapierhäuser und Pfandbriefzentralen.
Übernahmeverordnung
Diese Übernahmeverordnung regelt, wie die Lauterkeit und die Transparenz von öffentlichen Kaufangeboten sowie die Gleichbehandlung der Anlegerinnen und Anleger sichergestellt werden.
Reglement der Übernahmekommission
Das Reglement regelt die Organisation der Übernahmekommission.