Eine Finanzgruppe ist eine durch wirtschaftliche Einheit oder Beistandszwang verbundene Gruppe von Unternehmen, die hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist und mindestens eine Bank oder ein Wertpapierhaus aufweist. Ist eines der beteiligten Unternehmen eine Versicherung, spricht man von einem Finanzkonglomerat.
Die FINMA kann Finanzgruppen und Finanzkonglomerate der Gruppenaufsicht unterstellen. Diese Gruppenaufsicht erfolgt ergänzend zur Aufsicht über die Einzelinstitute. In begründeten Fällen kann sie eine Gruppengesellschaft von der konsolidierten Aufsicht ausnehmen oder deren Inhalt für nur teilweise anwendbar erklären, namentlich wenn diese Gruppengesellschaft für die konsolidierte Aufsicht unwesentlich ist. Sie kann jedoch auch im Finanzbereich tätige Unternehmen, die gemeinsam mit Dritten beherrscht werden, in die konsolidierte Aufsicht einschliessen.
Inhalt und Tragweite der Gruppenaufsicht werden von der FINMA im Einzelfall festgelegt. Die FINMA prüft namentlich, ob die Finanzgruppe: