Finanzgruppen und Finanzkonglomerate

Finanzgruppen und Finanzkonglomerate benötigen als Organisationsform keine Bewilligung. Die FINMA kann sie aber der Aufsicht unterstellen.

Eine Finanzgruppe ist eine durch wirtschaftliche Einheit oder Beistandszwang verbundene Gruppe von Unternehmen, die hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist und mindestens eine Bank oder ein Wertpapierhaus aufweist. Ist eines der beteiligten Unternehmen eine Versicherung, spricht man von einem Finanzkonglomerat.

Voraussetzungen für die konsolidierte Gruppenaufsicht

Die FINMA kann Finanzgruppen und Finanzkonglomerate der Gruppenaufsicht unterstellen. Diese Gruppenaufsicht erfolgt ergänzend zur Aufsicht über die Einzelinstitute. In begründeten Fällen kann sie eine Gruppengesellschaft von der konsolidierten Aufsicht ausnehmen oder deren Inhalt für nur teilweise anwendbar erklären, namentlich wenn diese Gruppengesellschaft für die konsolidierte Aufsicht unwesentlich ist. Sie kann jedoch auch im Finanzbereich tätige Unternehmen, die gemeinsam mit Dritten beherrscht werden, in die konsolidierte Aufsicht einschliessen.

Inhalt der konsolidierten Gruppenaufsicht

Inhalt und Tragweite der Gruppenaufsicht werden von der FINMA im Einzelfall festgelegt. Die FINMA prüft namentlich, ob die Finanzgruppe:

  • angemessen organisiert ist;
  • über ein angemessenes internes Kontrollsystem verfügt;
  • die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht;
  • von Personen geleitet wird, die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten;
  • die personelle Trennung zwischen Geschäftsführung, Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle einhält;
  • die Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften einhält;
  • über angemessene Liquidität verfügt;
  • die Rechnungslegungsvorschriften korrekt anwendet;
  • über eine anerkannte, unabhängige und sachkundige Prüfgesellschaft verfügt.
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