Mit der Versandplattform können beaufsichtigte Institute, Prüfgesellschaften und weiteren Empfänger Dokumente elektronisch verschlüsselt von der FINMA empfangen. Die FINMA verwendet dafür die Plattform IncaMail der Schweizerischen Post. Die Nutzung der Versandplattform über das IncaMail-Webinterface ist für die beaufsichtigten Institute, für Prüfgesellschaften und für weitere Empfänger kostenlos. Sie setzt eine einmalige Registrierung voraus.
Die Versandplattform der FINMA erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen gemäss der Anerkennungsverordnung Zustellplattformen (SR 272.11), damit die FINMA im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV; SR 172.021.2) mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers Verfügungen auch elektronisch eröffnen kann.
Mit dem Ausfüllen des untenstehenden Formulars kann der FINMA das Einverständnis für die Zustellung von elektronischen Unterlagen via die Versandplattform mitgeteilt werden. Eine so erteilte Zustimmung zum Empfang von elektronischen Zustellungen der FINMA via die Versandplattform kann jederzeit per E-Mail an digital@finma.ch widerrufen werden. Über diese E-Mail-Adresse ist es auch möglich, der FINMA allfällige Änderungen zu einer bereits erklärten Zustimmung mitzuteilen (z.B. die Änderung einer E-Mail-Adresse) oder Fragen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass nur eine E-Mail-Adresse als Empfänger angegeben werden kann.
Bei der Angabe der E-Mail-Adresse(n) nach Ziff. 4 bis 4.2 des vorliegenden Formulars ist vorzugsweise darauf zu achten, dass diese möglichst auch bei allfälligen personellen Änderungen bestehen bleibt/bleiben (zum Beispiel durch Angabe einer unpersönlichen Gruppenmailbox). Die Weiterleitung an weitere Empfänger kann durch Regeln in der eigenen E-Mail-Infrastruktur umgesetzt werden.
Für den Erhalt von eingeschriebener elektronischer Post der FINMA muss in den IncaMail-Einstellungen (zusätzlich zur Eröffnung des IncaMail-Kontos via www.incamail.ch) vorgängig die entsprechende Empfangsfunktion für eingeschriebene elektronische Post aktiviert werden. Der elektronische Verkehr in einem Verfahren der FINMA richtet sich nach den anwendbaren Verfahrensbestimmungen, insbesondere nach der VeÜ-VwV. Die FINMA verschickt grundsätzlich nur elektronische Inlandsendungen via die Versandplattform. Unabhängig von der Zustimmung im vorliegenden Formular behält es sich die FINMA vor, Zustellungen auch künftig auf dem physischen Weg vorzunehmen. Weitere Informationen zur Nutzung der Versandplattform sind auf der Website der FINMA und unter www.incamail.ch abrufbar.
1Die Plattform IncaMail der Schweizerischen Post gilt als anerkannte Plattform gemäss der Anerkennungsverordnung Zustellplattformen (SR 272.11) für die sichere Zustellung (auch) im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens.
4Diese Zustimmung umfasst folgende Versandarten (es kann für beide Versandarten nur eine E-Mail-Adresse angegeben werden):
5Beim IncaMail-Webinterface (das heisst ohne IncaMail-Integration) erfolgt die elektronische Zustellung der FINMA verschlüsselt an die angegebene E-Mail-Adresse. Mittels Eingabe des IncaMail-Passwortes kann die verschlüsselte E-Mail im eigenen Postfach geöffnet werden. |