Die Finanzmarktprüfverordnung konkretisiert die Zulassung der Prüfgesellschaften sowie der Prüferinnen und Prüfer, die Aufsicht der FINMA über die Prüfgesellschaften, die Koordination zwischen der FINMA und der Revisionsaufsichtsbehörde und die Prüfung der Beaufsichtigten nach FINMAG.