Bundesverfassung
Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Aufsichtstätigkeit der FINMA bildet Art. 98 der Bundesverfassung.
Finanzmarktaufsichtsgesetz
Im Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre durch die FINMA festgelegt. Das
FINMAG ist als Dachgesetz über die übrigen Gesetze, die Vorschriften zur Finanzmarktaufsicht enthalten, ausgestaltet
Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz
Diese
Verordnung regelt namentlich die Erfüllung der Aufgaben der FINMA im internationalen Bereich und in der Regulierung und die Regulierungsgrundsätze.
FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung
Die FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung regelt die Erhebung der Gebühren und Aufsichtsabgaben sowie die Bildung von Reserven durch die FINMA.
Datenverordnung FINMA
Um sicherzustellen, dass nur Personen mit der Verwaltung oder Geschäftsführung von Beaufsichtigten betraut sind, die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten, sammelt die FINMA Daten von Personen, bei denen diese Voraussetzung zweifelhaft oder nicht gegeben ist. Die Datenverordnung FINMA konkretisiert diese Datensammlung.
Organisationsreglement FINMA
Das Organisationsreglement der FINMA legt in Ergänzung zu den Bestimmungen des FINMAG den Rahmen für die Organisation, die Aufgaben und Zuständigkeiten des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und der Internen Revision fest.