Neukundinnen und Neukunden für den Schweizer Vermögensverwaltungsstandort sind oft in Schwellenländern mit hoher Korruptionsgefahr zu finden. Die verschiedenen globalen Korruptions- und Geldwäschereiskandale und die zahlreichen Verletzungen von Geldwäschereivorschriften durch Finanzinstitute zeigen, dass die Risiken für Finanzinstitute im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft hoch bleiben. Erfahrungsgemäss können neben vermögenden Privatkundinnen und -kunden, die sich als politisch exponierte Personen qualifizieren lassen, auch staatliche oder staatsnahe Betriebe sowie Staatsfonds in die mit Korruption und Veruntreuung verbundenen Finanzflüsse involviert werden. Insbesondere in der Vermögensverwaltung kommt risikoerhöhend hinzu, dass oft mit komplexen Strukturen operiert wird. Hierbei handelt es sich nicht nur um einzelne Strukturen, die aufgrund ihrer komplexen Zusammensetzung zu Intransparenz bei der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten führen können, sondern auch um Geflechte an Geschäftsbeziehungen, bei denen sich aufgrund der Verwendung von mehreren Sitzgesellschaften der wirtschaftliche Zweck nicht erschliesst und die zur Verschleierung der Herkunft von inkriminierten Geldern genutzt werden können.
Der Schweizer Finanzplatz blieb in der Vergangenheit nicht von diversen Geldwäschereiskandalen verschont. Viele Fälle haben Folgendes klar gezeigt: Der Compliance-Rahmen einer Bank muss mit dem Risikoappetit Schritt halten. Hierbei spielt unter anderem die jährliche Risikoanalyse eine wichtige Rolle. Ein Finanzinstitut muss nicht nur stetig im Blick haben, ob die Risiken, die es auf sich nimmt, tatsächlich seiner jeweiligen Geschäftstätigkeit entsprechen, sondern auch sicherstellen, dass diese mit Kontrollmechanismen ausreichend abgemildert sind.
Die Zunahme der Anzahl MROS-Meldungen über die letzten Jahre kann auf einen Kulturwandel und auf bessere Kontrollsysteme hindeuten, allerdings auch auf fortbestehende sehr hohe Risiken. Die eingegangenen Meldungen bei der MROS und die Berechnungen dazu zeigen eine Zunahme von rund zwölf Prozent gegenüber 2020. Wie schon im Vorjahr war das Transaktionsmonitoring im Jahr 2021 die Informationsquelle, die am häufigsten zu einem Verdacht der Finanzintermediäre geführt hat (33 Prozent). Allerdings geht der hohe Prozentsatz der Verdachtsmeldungen, die vom Transaktionsmonitoring ausgelöst wurden, gemäss Ausführungen der MROS zum Teil auf Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Covid-Krediten zurück. Informationen von Dritten und Medienberichten stehen nach wie vor an zweiter und dritter Stelle und machen kumuliert 42,6 Prozent aus, womit Finanzinstitute sich weiterhin stark auf externe Informationen abstützen.
Zu den herkömmlichen Geldwäschereirisiken vor allem in Verbindung mit der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung kommen vermehrt Risiken im Kryptobereich hinzu, insbesondere im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Einerseits ermöglichen die neuen Technologien Effizienzsteigerungen im Finanzbereich, andererseits kann sich die Gefahr der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung aufgrund der potenziell grösseren Anonymität sowie aufgrund der Geschwindigkeit und der grenzüberschreitenden Natur der Transaktionen akzentuieren. Insbesondere Kryptowährungen werden etwa bei Cyberattacken oder bei illegalem Handel im Darknet als Zahlungsmittel verwendet. Auch für Fintech-Unternehmen können die Geldwäschereirisiken erheblich sein. In diesem Bereich tätige Finanzinstitute ohne adäquate Risikoabwehr im Hinblick auf Geldwäscherei könnten die Reputation des Finanzplatzes stark beeinträchtigen.
Angesichts des Krieges Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der Europäischen Union (EU) zu übernehmen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist zuständig für die Kontrolle des Vollzugs der Sanktionen. Für die Überwachung der aufsichtsrechtlichen Organisationsvorschriften im Finanzmarktrecht ist die FINMA zuständig. Diese Vorschriften verlangen, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute alle Risiken, einschliesslich Rechts- und Reputationsrisiken, angemessen erfassen, begrenzen und überwachen sowie ein wirksames internes Kontrollsystem errichten. Dies schliesst auch den Umgang mit Sanktionen ein. Die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine umfasst nicht nur die üblichen Finanzsanktionen gegen bestimmte aufgelistete Personen und Unternehmen, sondern auch Verbote von bestimmten Finanzdienstleistungen für russische Staatsangehörige und in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen und Unternehmen. Das korrekte Einhalten von Sanktionen ist operationell herausfordernd und erfordert eine hohe Sorgfalt. Die Verletzung von Sanktionsvorschriften birgt hohe Rechts- und Reputationsrisiken für die einzelnen Institute, aber auch für den Finanzplatz Schweiz als Ganzes.
(Aus dem Risikomonitor 2022)