Im Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug bei der PostAuto (Schweiz) AG haben alle sieben Beschuldigten eine Beurteilung durch das Strafgericht verlangt. Die von fedpol erlassenen Strafverfügungen (vgl. Information vom 10. Mai 2024 PostAuto: fedpol erlässt sieben Strafverfügungen) sind somit noch nicht rechtskräftig.
fedpol hat die Akten zu Handen des zuständigen Strafgerichts an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern überwiesen. fedpol ist nunmehr nicht mehr die verfahrensleitende Behörde, sondern Partei. Deshalb wird fedpol keine weiteren Auskünfte erteilen.
Letzte Änderung 13.06.2024