Verwaltungs- und Kontrollsystem in Mecklenburg-Vorpommern
Mit der Genehmigung der Programme für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) durch die EU-Kommission im Frühjahr/Sommer 2022 hat die Umsetzung der Förderperiode 2021 bis 2027 begonnen. Zeitgleich wird die Förderperiode 2014 bis 2020 mit den erforderlichen Abrechnungen noch bis zum Jahresende 2023 abgewickelt. Beim Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) hingegen war die bisherige Förderperiode noch bis Ende 2022 verlängert worden. Ab 2023 wird hier nach dem GAP-Strategieplan gearbeitet, ein deutschlandweit gültiges Bundesprogramm.
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE und den ESF Plus in Mecklenburg-Vorpommern (GVB)
Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 sieht vor, dass Verwaltungs- bzw. Prüfbehörden für mehr als ein Programm zuständig sein können. Auf dieser Grundlage ist die Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE und den ESF Plus bei der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet worden. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben innerhalb des Verwaltungs- und Kontrollsystems einschließlich der Sichtbarkeits-, Transparenz- und Kommunikationsverpflichtungen der Artikel 46 bis 50 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060.
Fondsverwaltungen
Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung wurde eine Vielzahl an Aufgaben zur Steuerung des EFRE-Programms und des ESF Plus-Programms 2021 bis 2027 und der konkreten Umsetzung der aus den Programmen ko-finanzierten Maßnahmen auf die jeweilige Fondsverwaltung (EFRE, ESF Plus) delegiert. Die Verwaltungsvereinbarung dient dem Zweck, die Aufgaben der GVB und die der Fondsverwaltungen eindeutig zu beschreiben und die Funktionen klar zuzuweisen.
Die Fondsverwaltungen sind insbesondere für die ordnungsgemäße fondsspezifische Aufstellung und Durchführung sowie für das Erreichen der Ziele der Programme und der aus diesen Programmen finanzierten Maßnahmen mit Hilfe der entsprechenden Förderinstrumentarien zuständig. Um den Aufgaben der Programmdurchführung gerecht werden zu können, bedienen sich die Fondsverwaltungen weiterer zwischengeschalteter Stellen. Hierzu gehören die Fachministerien, denen die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Förderinstrumente obliegt sowie die Bewilligungsbehörden, die die Förderungen in der Regel von der Antragsstellung bis hin zur finanziellen Abrechnung der Projekte umsetzen. Die Fondsverwaltungen für den EFRE und den ESF Plus befinden sich im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Prüfbehörden
Die Zuständigkeiten der Prüfbehörde richten sich nach Artikel 77 bis 81 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060. Die Prüfbehörden für den EFRE und den ESF Plus befinden sich im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.
Kontakt
Prüfbehörde für den Europäischen Sozialfonds Plus