Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Inhalt der Grundrechtecharta

In der Grundrechtecharta (GRC) der Europäischen Union sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Die in der Grundrechtecharta festgelegten Grund- und Menschenrechte sind für die Organe und Institutionen der EU sowie der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. In Deutschland sind viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert.

 

Verpflichtung zur Achtung der GRC in EFRE-, ESF Plus- und ELER-Maßnahmen

Alle Begünstigten der Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der Förderperiode 2023 bis 2027 werden zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und zur Wahrung der GRC in der Umsetzung der Vorhaben verpflichtet. Begünstigte geben bei Antragstellung eine Erklärung ab, in der sie die Kenntnisnahme der Informationen zur Achtung und Wahrung der GRC in der Umsetzung der Vorhaben bestätigen. Alle weiteren Projektbeteiligten sind über die Notwendigkeit zur Achtung der GRC zu informieren. Mit Abgabe der Erklärung wird bestätigt, dass Verletzungen der GRC im Zusammenhang mit der Umsetzung der beantragten Vorhaben zu einem teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen können. Das Vorliegen der entsprechenden Erklärungen wird von den Verwaltungsbehörden bzw. den zwischengeschalteten Stellen geprüft.

 

Beschwerden bei Nichteinhaltung der Charta

Verstöße und Beschwerden können gemeldet werden. Verwenden Sie für Ihre Meldung bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Um eine umfassende Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises sicherstellen zu können, ist das betroffene Projekt bzw. Vorhaben zu benennen und der Verstoß möglichst konkret und umfassend zu beschreiben. Eingehende Beschwerden und Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde prüft Ihre Beschwerde umfassend und informiert Sie, wenn gewünscht, über das Ergebnis der Prüfung.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein rechtsverbindliches Instrument, in dem Mindeststandards für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt sind. Mit diesem Übereinkommen sind alle EU-Länder verpflichtet, die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu achten und zu schützen und ihre Gleichheit nach dem Gesetz zu gewährleisten.

Die EU-Kommission hat am 3. März 2021 ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030 vorgelegt. Die Strategie soll der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, die UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten umzusetzen.

Sollten Sie Hinweise oder eine Beschwerde bezüglich der Umsetzung der UN-BRK im Rahmen einer EU-geförderten Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern haben, wenden Sie sich gerne mit dem Kontaktformular am Ende dieser Seite an die Gemeinsame Verwaltungsbehörde. Beschwerden werden zur Prüfung des Sachverhaltes an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Anonymes Kontaktformular für Meldungen von Beschwerden und Verstößen im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte der EU und der UN-Behindertenrechtskonvention

Diese Nachricht wird an die zuständigen Verwaltungsbehörden für das Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit bzw. an die Fondsverwaltung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet.

Sie können entscheiden, ob Sie bei der Kontaktaufnahme anonym bleiben wollen. Sofern Sie keine weiteren Angaben zu Ihrer Person und keine Kontaktdaten übermitteln, erfolgt Ihre Meldung anonym. Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden Sie bei einer anonymen Nachricht für ergänzende Rückfragen zum Sachverhalt nicht erreichen und Ihre Anfrage dann gegebenenfalls nicht beantworten können.

Sofern Sie wünschen, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden Sie bei Bedarf für ergänzende Rückfragen kontaktieren, können Sie eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen (Name, E-Mail-Adresse oder Postanschrift). Bitte beachten Sie, dass Ihre Meldung bei der Angabe einer Kontaktmöglichkeit nicht anonym erfolgt.

Wichtige Hinweise:

Damit Ihrer Beschwerde umfassend nachgegangen werden kann, sollten Sie bei der Formulierung Ihrer Nachricht die folgenden Grundsätze beachten:

  • Beschreiben Sie bitte konkret und detailliert, wer, wann, was getan hat.
  • Schildern Sie bitte Ihre Beobachtungen und Erkenntnisse zu den Handlungen möglichst konkret, detailliert und umfassend.
  • Schildern Sie bitte Fakten und Daten und vermeiden Sie Mutmaßungen.

Je konkreter Ihr Beschwerdetext ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte der EU und der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des EFRE, des ESF Plus und des ELER in Mecklenburg-Vorpommern aufgedeckt werden.


Angaben zu Ihrer Person

(Freiwillige Angaben, ansonsten erfolgt Ihre Meldung anonym und ohne eine Rückmeldung.)


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Weiterführende Informationen

Publikationen und Dokumente

Rechtliches und Leitfäden

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 26.10.2012

Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 23.07.2016

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Stand: Dezember 2011

Strategie der Europäische Kommission für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Behindertengleichstellungsgesetz - BGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)