Europäischer Ausschuss der Regionen
Plenarsitzung Ausschuss der Regionen, Foto: Europäische Union, Jean-Luc Flemal
Plenarsitzung Ausschuss der Regionen, Foto: Europäische Union, Jean-Luc Flemal
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung, die die Belange von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, zum Beispiel Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden, in der Europäischen Union vertritt. Der AdR wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht als repräsentative Versammlung errichtet. Seine Aufgabe besteht darin, den Standpunkt der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Rechtsetzung der EU einzubringen. Dies geschieht vor allem durch Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission unter anderem in den Bereichen Beschäftigung, Umwelt, Bildung und öffentliche Gesundheit.
Der AdR hat über 300 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen EU-Mitgliedstaaten. Die Mitglieder sind entweder gewählte nationale Mandatsträger, z.B. Abgeordnete eines Landtags oder einer Bürgerschaft, oder politisch verantwortliche Akteure der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihrer Heimatregion, z.B. Mitglieder einer Landesregierung, Landräte, Bürgermeister.
Der AdR versammelt sich sechsmal im Jahr im Rahmen von Plenartagungen. Vorbereitet werden diese in den folgenden sechs Fachkommissionen für:
- Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX)
- Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER)
- Wirtschaftspolitik (ECON)
- Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC)
- Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE)
- Natürliche Ressourcen (NAT).
Mecklenburg-Vorpommern ist in der siebten Mandatsperiode (2020-2025) mit einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied im AdR vertreten und in den Fachkommissionen ECON und NAT tätig.
Mitglied im Europäischen Auschuss der Regionen
Mitglied des AdR
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Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung VIII 2 (Europa- und Kirchenangelegenheiten, Glaubensgemeinschaften)