Sie möchten Ihre Mehrwertsteuer online abrechnen? Das können Sie über unser ePortal direkt online mit MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro machen.
Das sind die Unterschiede zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
Unsere Online-Dienstleistungen auf einen Blick | Zugang als Gast |
Zugang mit Login |
---|---|---|
Beschreibung | Rechnen Sie die MWST über ein Gastlogin ab. Dazu melden Sie sich für jede Abrechnung mit Ihrer Mobile-Nummer als Gast an. | Sie erstellen ein Login in unserem ePortal. Danach stehen Ihnen alle Online-Funktionen für die Abrechnung der MWST zur Verfügung. |
Einmalige Registrierung notwendig | Nein | Ja |
Vereinfachter Zugang | Ja | Nein |
Online Ausfüllen und Einreichen der Abrechnung | X | X |
Automatisches Berechnen der Steuer | X | X |
Sicherer Zugriff online - rund um die Uhr | X | X |
Erinnerungsfunktionen zur Einreichung der nächsten Abrechnung | X | X |
Nachträgliches online Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmung | X | X |
Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht | X | |
Beantragen von Fristverlängerungen | X | X |
Upload Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware | X | |
Selbstständiges Erfassen der Auszahladresse | X | X |
Treuhandfirmen können die Deklarationsfreigabe (Dokument) durch ihre Kunden auf Papier unterschreiben lassen; Einreichen per Post möglich | X | |
Treuhandfirmen können auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen und bei Bedarf Fristverlängerungen erfassen | X | |
Treuhandfirmen können für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden in einem Schritt Fristverlängerungen beantragen | X |
MWST-Abrechnung pro
Fragen & Antworten zu MWST online abrechnen
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten.
- MWST-Abrechnung easy: Diese neue Online Dienstleistung ersetzt das klassische Papierformular in einer einfachen Form, ohne Account und mit einfachem Login. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Das ist ein Dokument, welches die steuerpflichtige Person – zur Abnahme der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht
Nein, das ganze Angebot ist kostenfrei.
Unternehmen, welche schon lange Zeit die Einfachheit der Papierabrechnung bevorzugen, möchte die ESTV die Umstellung auf den Online-Standard erleichtern und mit «MWST-Abrechnung easy» eine zusätzliche Dienstleistung anbieten, welche den online Deklarationsprozess vereinfacht und auf das Wesentliche reduziert.
Zudem können Steuervertreter neu die Möglichkeit der Deklarationsfreigabe durch ihren Kunden in Anspruch nehmen, was einem Bedürfnis der Treuhand- und Steuerberatungsbranche entspricht.
Die Einführung fand per 1. Januar 2021 statt, Die steuerpflichtigen Personen können ihre Abrechnungen ab dem 4. Quartal 2020 bzw. 2. Semester 2020 online ausfüllen.
Unter folgendem Link https://www.mwstabrechnen.estv.admin.ch/easy/reorder kann ich mich in «MWST-Abrechnung easy» einloggen und den fehlenden Abrechnungscode anfordern. Ich erhalte ihn dann per Post zugestellt.
Dank der Möglichkeit der Einreichung mittels der Deklarationsfreigabe kann der Steuervertreter die Abrechnung ausfüllen, die Freigabe erfolgt jedoch dann durch die steuerpflichtige Person mittels Unterschrift auf der Deklarationsfreigabe und auf dem Postweg.
Ja, eine Weitergabe an eine Steuervertretung ist möglich und liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person.
Nein, Voraussetzung für ein sicheres Login ist eine inländische Mobil- oder Festnetztelefonnummer mit SMS-Funktion.
Nein, es sind sowohl private als auch geschäftliche Geräte nutzbar.
Sofern ich nichts unternehme, wird die Erinnerung für das Einreichen der nächsten Abrechnungsperiode an eine ungültige Mobilnummer resp. E-Mailadresse zugestellt. Um dies zu vermeiden, muss ich mich mit dem Abrechnungscode der vorherigen Abrechnungsperiode in «MWST-Abrechnung easy» einloggen. Mit der Funktion «Erinnerungen anpassen» kann ich dort die nötigen Mutationen selber vornehmen.
Ja, alle Angebote der ESTV entsprechen den höchsten geltenden Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf den Datenschutz. Das Steuergeheimnis bleibt stets gewahrt.
Ja, bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie zwischen E-Mail, SMS oder einer Erinnerung direkt in Ihrem elektronischen Kalender wählen. Bei der Erinnerung mittels SMS und/oder via elektronischem Kalender wird der Abrechnungscode jeweils mit übermittelt. Aus Sicherheitsgründen entfällt diese Info bei der Erinnerung per E-Mail.
Für «MWST-Abrechnung pro» wird Ihnen jeweils eine E-Mail zugestellt, sobald die Abrechnung im Portal zur Verfügung steht.
Diese Funktion ist momentan allein «MWST-Abrechnung pro» vorbehalten. Hier besteht auch die Möglichkeit für Steuervertreter, Fristen für alle ihre Kunden («Massenfristgesuche») zu verlangen. Bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie Fristen über die Website der ESTV verlangen.
Ausnahmsweise können Sie weiter mit der Papierabrechnung die MWST deklarieren. Mit dem Versand des Abrechnungscodes erhalten Sie ein separates Bestellformular. Bitte füllen Sie dieses aus und senden es per Post zurück an die ESTV (keine E-Mails oder Fax). Wir senden Ihnen dann die Papierabrechnung per Post. Bis auf Ihr Porto entstehen dabei keine weiteren Kosten. Dieser Vorgang muss für jede neue Abrechnungsperiode wiederholt werden.
Nein. Die Papierabrechnung muss für jede Abrechnungsperiode mittels Bestellformular bestellt werden. Das Bestellformular erhalten Sie als Beilage zum Versand des Abrechnungscodes.
Dieses Vorgehen dient der Automatisierung des Bestellprozesses.
Nein, ein solches Vorgehen unterstützt die ESTV bereits seit einigen Jahren nicht mehr, da dieses den allgemeinen Digitalisierungsbestreben und der Prozessoptimierung der ESTV widerspricht.
Generell müssen Beilagen nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV eingereicht werden. Sind trotzdem Unterlagen zur Abrechnung notwendig, sind diese auf dem Postweg an die ESTV einzureichen.
Ja, diese Funktion besteht.
Die Systeme stehen grundsätzlich 24 Std. / 7 Tage zur Verfügung. Bei geplanten Wartungsarbeiten werden die Nutzer vorgängig in der Applikation darüber informiert.
Folgende Web-Browser werden in der Bundesverwaltung für Online-Dienstleistungen unterstützt: Chrome (von Google), Firefox (von Mozilla), Edge (von Microsoft) und Safari (von Apple). Wichtig: Der Internet Explorer (IE) von Microsoft wird nicht mehr unterstützt.
ePortal
Kontakt
Technische Fragen
Servicedesk: +41 58 464 54 01
Fachliche Fragen
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 11.10.2024