Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.
Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie sollen die Anstrengungen der Sozial- und Betriebspartner daher im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützt werden:
- Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
- Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt
Zur Umsetzung dieser Ziele werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden vier Handlungsfeldern gewährt:
- Weiterbildung im Wandel fördern
- Gleichstellung gestalten
- Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.
Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Sie ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms "Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern" aus der ESF-Förderperiode 2014-2020.
Wichtige Informationen für die Projekte
Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 zum 01.07.2023 wurde eine 1. Änderung an der Förderrichtlinie "Wandel der Arbeit" erforderlich. Gleichzeitig wird die Laufzeit der Förderrichtlinie um ein Jahr bis zum 31.12.2028 verlängert. Des Weiteren ist das Einbringen von privaten Drittmitteln nun auch über Projektlotsen hinaus im Rahmen der Eigenbeteiligung der Antragsteller zulässig.
Zum 15. Oktober 2024 wurde die Förderrichtlinie "Wandel der Arbeit“ bezüglich der Höhe der Zuwendungen angepasst. Mit der 2. Änderung dürfen die Gesamtausgaben der Projekte/Vorhaben von 2 Mio. Euro künftig in Ausnahmefällen überschritten werden. Hintergrund sind die vergangenen Tarifanpassungen, die nun in Einzelfällen zu einer Überschreitung der Gesamtausgabengrenze führen dürfen.