Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder
Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.
Die Zielgruppe umfasst:
- Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen
- Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben
- Familien, d. h. Eltern - bei Bedarf auch andere erwachsene Haushaltsmitglieder (z. B. Lebenspartner*innen) - und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.
Gefördert werden Aktivitäten, die
- die soziale und ökonomische Teilhabe der genannten Zielgruppen verbessern, indem sie Eltern umfassend bei der Stabilisierung ihrer individuellen und familiären Lebenssituation unterstützen und längerfristig Perspektiven des Zugangs/Einstiegs zum/in den Arbeitsmarkt schaffen beispielsweise durch nachhaltige und schrittweise Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung (Einzelziel 1) sowie
- zum Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien beitragen (Einzelziel 2).
Mögliche Handlungsansätze sind:
- Beratungs-und Coachingangebote, Familiencoaches (Lots*innen/Navigator*innen/Mentor*innen), die auf die individuellen Bedarfe der Zielgruppe arbeitsloser Eltern zugeschnitten sind und zusätzlich und in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden. Im Zentrum der ganzheitlichen Beratung stehen dabei die individuellen und/oder familiären und sozialen Problemlagen, die einer sozialen Teilhabe und langfristig einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen (z. B. eine eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme).
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie der der lokalen Bildungs- und Hilfsangebote
- Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs- bzw. Coachingangebote befähigt werden, ihre Beschäftigung beizubehalten und/oder ihre Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung auszuweiten.
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Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX. Die Beratungsleistungen werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder Rehabilitationsträgern erbracht.
Zur Erreichung der Zielsetzung des Programms soll flankierend und verstärkend die Verbesserung der strukturellen und rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit (z. B. SGB II, SGB III, SGB VII, SGB, VIII/KKG, SGB IX und SGB XII) vor Ort gefördert werden. Hierbei werden die im Rahmen des Modellprogramms Akti(F) 2020-2022 gewonnenen Erkenntnisse [PDF, 3MB] dazu genutzt, um erfolgreiche Ansätze in der neuen ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollen Projektträger (Zuwendungsempfänger) in Kooperations- oder in Projektverbünden mit anderen Partnern aus der Region unter aktiver Beteiligung der örtlichen Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie der Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) zusammenarbeiten. Beide Einzelziele sind umzusetzen.
Als ergänzende Maßnahme wird übergeordnet eine Vernetzungsstelle gefördert, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beitragen soll, die Akti(F) Plus-Projekte im Rahmen der Umsetzung des Ziels 2 zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zu begleiten und zu unterstützen.
Insgesamt werden 55 Projekte (darunter die o.g. übergeordnete Vernetzungsstelle) im Rahmen der ersten Förderrunde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefördert. In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Förderung ausgeschlossen.