Begriffe des Förderrechts kurz erklärt

Wortwolke mit Begriffen rund um Förderung

Begriffe des Förderrechts kurz erklärt

Hier erläutern wir gerne einige Begriffe, die bei der Beantragung von Fördermitteln wichtig sein könnten. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.

Akkreditierung

Im Zusammenhang mit Förderungen meint Akkreditierung einen Prozess, der gewährleistet, dass die Organisationen, die eine Förderung beantragen möchten, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die die jeweilige Fördermittelgeberin bzw. der jeweilige Fördermittelgeber für ein Förderprogramm festgelegt hat.
Beispiel: Eine Förderung ist nur für einen Verein möglich, der mindestens 50 Mitglieder hat und im Bereich der Jugendarbeit tätig ist. Im Rahmen der Akkreditierung muss der Verein gegenüber der Fördermittelgeberin bzw. dem Fördermittelgeber nachweisen, dass er diese Anforderungen erfüllt, also mindestens 50 Mitglieder hat und im Bereich der Jugendarbeit tätig ist.

Anschlussfinanzierung

Mit der Anschlussfinanzierung ist eine Finanzierung gemeint, mit der ein Projekt nach der festgeschriebenen Förderlaufzeit fortgesetzt oder ein neues Projekt in ähnlicher Form gestartet werden kann.
Eine Anschlussfinanzierung ist durch verschiedene Finanzierungsformen möglich. Hierzu zählen unter anderem die Regelfinanzierung, eine neue Projektförderung oder die Verlängerung der laufenden Projektförderung. Inwiefern eine Anschlussfinanzierung möglich ist, ist abhängig vom jeweiligen Projekt, dem Förderprogramm und der Entscheidung der Fördermittelgeberin bzw. des Fördermittelgebers.
Beispiel: Ein Verein hat für ein Projekt eine Projektförderung von zwei Jahren erhalten. An dem Projekt soll auch nach der zweijährigen Projektlaufzeit festgehalten werden. Damit das Projekt weitergehen oder ein ähnliches Projekt starten kann, ist der Verein auf weitere finanzielle Mittel angewiesen. Er benötigt also eine Anschlussfinanzierung, um das Projekt weiterhin durchführen zu können oder ein neues Projekt in ähnlicher Form zu beginnen.

Anteilsfinanzierung

Bei einer Förderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung wird ein festgelegter prozentualer Anteil der förderfähigen Gesamtkosten übernommen.
Beispiel: Bei einer Anteilsfinanzierung von 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhält ein Projekt mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

Drittmittel

Drittmittel sind Fördermittel von einer weiteren Fördergeberin bzw. einem weiteren Fördergeber.
Beispiel: Fördernehmende erhalten für ein Projekt Fördergelder von zwei verschiedenen Fördergebenden. Aus Sicht beider Fördergebender sind die Fördermittel der jeweils anderen Fördergeberin bzw. des anderen Fördergebers Drittmittel.

Eigenmittel/Eigenanteil

Eigenmittel/Eigenanteil ist der Anteil an den Gesamtkosten einer geförderten Maßnahme, den die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer (z.B. ein Verein oder eine Privatperson) selbst aufbringen muss. Die Erbringung von Eigenmitteln ist bei vielen, jedoch nicht bei allen, Förderprogrammen notwendig.
Beispiel: Ein Förderprogramm fördert ein Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10.000 Euro im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent.

Erstattungsleistung

Bei einer Förderung im Rahmen einer Erstattungsleistung muss die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer in finanzielle Vorleistung gehen und erhält im Nachhinein eine Erstattung der Kosten in Höhe der bewilligten Förderung.
Beispiel: Für ein Projekt mit Gesamtkosten von 10.000 Euro wurde Ihnen eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro in Form einer Erstattungsleistung bewilligt. Fördernehmende müssen die Kosten von 10.000 Euro zunächst selbst bezahlen und erhalten danach die Förderung in Höhe von 5.000 Euro zur Erstattung ihrer Ausgaben.

Fehlbedarfsfinanzierung

Die Fehlbedarfsfinanzierung deckt nur den Anteil der förderfähigen Kosten ab, den die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht selbst aufbringen oder durch Drittmittel decken kann.
Beispiel: Die Gesamtkosten für ein Projekt belaufen sich auf 10.000 Euro. Hiervon können Antragstellende 6.000 Euro selbst aufbringen. Die Förderung im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung übernimmt in diesem Fall die 4.000 Euro, die Ihnen noch fehlen, um die Gesamtkosten des Projekts decken zu können.

Festbetragsfinanzierung

Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung durch Zuschuss eines festen Betrags, dessen Höhe unabhängig von den förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Maßnahme ist.
Beispiel: Bei einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000 Euro, erhält ein gefördertes Projekt eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro, unabhängig davon, ob die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme 2.000 Euro oder 10.000 Euro betragen.

Höchstbetragsregelung

Bei einer Höchstbetragsregelung ist die maximale Höhe der Fördersumme begrenzt.
Beispiel: Die Höchstbetragsregelung eines Förderprogramms schreibt eine maximale Fördersumme von 2.000 Euro vor. Das bedeutet, dass Fördernehmende nicht mehr als 2.000 Euro Förderung erhalten können, auch wenn ihnen im Falle einer Fehlbedarfsfinanzierung mehr als 2.000 Euro zur Deckung der Gesamtkosten fehlen oder bei einer Anteilsfinanzierung der prozentuale Anteil der Förderung an den Gesamtkosten eigentlich größer wäre.

Institutionelle Förderung

Bei einer institutionellen Förderung handelt es sich um eine Zuwendungsart. Die institutionelle Förderung meint eine Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers. Gefördert werden dementsprechend eine Institution und ihre Tätigkeit als Ganzes. Eine weitere Zuwendungsart ist die Projektförderung.

Beispiel: Ein Verein erhält eine institutionelle Förderung für die Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Damit kann er beispielsweise Raum- und Mietkosten, Stromkosten oder Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern decken.

Projektförderung

Bei einer Projektförderung handelt es sich um eine Zuwendung zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers für bestimmte Vorhaben. In der Regel wird vom Fördergebenden eine engere Zweckbindung der Fördermittel vorgegeben und die Förderung endet meist mit Abschluss des Projekts.

(Vereinfachter) Verwendungsnachweis

Mit dem Verwendungsnachweis wird die Verwendung der Fördergelder nachgewiesen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Bei einem vereinfachten bzw. einfachen Verwendungsnachweis besteht der zahlenmäßige Nachweis aus einer Auflistung der Einnahmen und Ausgaben. Belege für entstandene Ausgaben müssen bei einem einfachen Verwendungsnachweis nicht vorgelegt (aber für den Fall einer Prüfung aufbewahrt) werden.

Vollfinanzierung

Bei einer Vollfinanzierung werden die gesamten förderfähigen Kosten einer Maßnahme durch die Förderung abgedeckt. Die Einbringung von Eigenmitteln oder weiterer Fördermittel ist nicht erforderlich.
Beispiel: Fördernehmende erhalten eine Förderung im Rahmen einer Vollfinanzierung für ihr Projekt mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 8.000 Euro. Die Förderung deckt die 8.000 Euro Gesamtkosten vollständig ab, sodass keine weiteren Gelder benötigt werden.