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© BMWK

Investieren lohnt sich: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien so lohnend und einfach. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Sie bei Sanierung und Heizungstausch.

Einführung

Heizungstausch und Gebäudesanierung: Jetzt Förderung sichern

Sie wollen Ihre Heizung tauschen und auf klimafreundliche Energien setzen? Sie möchten Ihre bestehende Anlagentechnik optimieren? Oder Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben. So machen Sie Ihr Zuhause zukunftsfest und vermeiden steigende Kosten für fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl – auch durch die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels auf den Gebäudesektor.

Den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen fördert die BEG zum Beispiel mit bis zu 70 Prozent Investitionszuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Einbau moderner Fenster werden mit bis zu 20 Prozent unterstützt. Komplettsanierungen auf ein Effizienzhaus-Niveau, zum Beispiel EH 55, werden mit zinsvergünstigten Krediten mit Tilgungszuschüssen gefördert.

Überblick

BEG: Wichtige Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Mit der BEG unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden. Erfahren Sie hier mehr über wichtige Fördermöglichkeiten der BEG:

Wie fördert die BEG den Umstieg auf Erneuerbares Heizen?

Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend (GebäudeenergiegesetzGEG). Für den Heizungstausch gibt es folgende Investitionszuschüsse:

  • eine Grundförderung von 30 Prozent bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für alle Antragstellergruppen;
  • ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis Ende 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
  • sowie ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.

Darüber hinaus können alle Antragstellergruppen für besonders effiziente Biomasseheizungen einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten beziehungsweise für Wärmepumpen einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn diese als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.

Vermieterinnen und Vermieter erhalten ebenfalls die Grundförderung für neue klimafreundliche Heizungen, gegebenenfalls zuzüglich Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungszuschlag. Davon profitieren indirekt auch Mieterinnen und Mieter. Die Kosten, von denen Vermietende durch die Förderung entlastet werden, dürfen sie nicht über die Miete umlegen.

Infografik: So fördern wir klimafreundliches Heizen

Wer 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält bis zu 70 Prozent Förderung. Das sind die Fördermittel im Einzelnen.

© BMWK, Stand 05/2024

Link zum barrierefreien Inhalt der Infografik / Link zur vergrößerten Ansicht der Infografik

Wie fördert die BEG weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung?

Die Förderung für sonstige Effizienzmaßnahmen wie bspw. Dämmung, Fester oder Lüftungstechnik beträgt bis zu 20 Prozent Zuschuss (15 Prozent plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans, iSFP) bei max. förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro (60.000 Euro bei Vorliegen eines iSFP). Sie kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Erhältlich ist zudem ein neuer Ergänzungskredit für den Heizungstausch und für weitere Effizienzmaßnahmen: zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro. Einen detaillierten Überblick finden Sie auf dem Faktenblatt „Förderung für den Heizungstausch auf einen Blick (BEG)“.

Wo und bis wann muss ich den passenden Antrag stellen?

Bei der KfW-Bankengruppe können Sie unter meine.kfw.de einen Antrag für die Heizungsförderung stellen. Seit 27. August können alle Antragsstellergruppen Förderanträge stellen (weitere Details und Daten siehe FAQ A.1).

Für Kommunen gilt eine Übergangsregelung: Bis zum Start der Antragstellung (voraussichtlich Ende November im Kundenportal „Meine KfW“) muss für Vorhaben, die zwischen dem 1. September 2024 und der Bereitstellung der Antragsfunktion im Kundenportal „Meine KfW“ begonnen werden, eine Vorhabenanmeldung vorgenommen werden. Informationen zur Anmeldung des Vorhabens finden Sie unter www.kfw.de/422.

Die gestaffelte Auszahlung der Fördermittel hat Ende September 2024 begonnen.

Für Heizungstausch-Vorhaben, die bis Ende August 2024 begonnen werden, kann eine Übergangsregelung genutzt werden: Der Heizungstausch kann beauftragt, umgesetzt und der Förderantrag dann – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Der Antrag muss in diesem Fall bis Ende November 2024 gestellt werden.

Die Förderung für sonstige Effizienzmaßnahmen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Infografik: Erhöhte Förderung für den Heizungstausch

Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude

© BMWK, Stand 09/2024

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Wie wird der Heizungstausch gefördert?

Wie fördert die BEG den Heizungstausch?

In unserem Video erfahren Sie wie die Förderung funktioniert, welche Möglichkeiten sie bietet und wie Sie einen Förderantrag stellen.

Hintergrund

Die Förderprogramme der BEG

Die BEG bündelt mehrere Förderprogramme unter einem Dach: Für die vier Teilbereiche sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe zuständig.

Icon: Dach mit Schornstein

Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Heizungsförderung sowie Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Mit der BEG EM werden der Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen durch die KfW sowie weitere einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert. Einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind zum Beispiel der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung des Heizsystems. Die Fördermittel können sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude (wie Geschäfts- oder Bürohäuser) oder Gebäude mit einer gemischten Nutzung beantragt werden.

Icon: Haus mit überkreuzten Hammer und Maulschlüssel

Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden

Die BEG WG fördert die Sanierung bestehender Wohngebäude (zum Beispiel Eigentumswohnung, Ein- und Mehrfamilienhaus oder Wohnheim) auf ein Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 sowie Denkmal). Bei der KfW können zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen beantragt werden. Die Tilgungszuschüsse fallen dabei umso höher aus, je besser das künftige Effizienzhaus-Niveau des Gebäudes ist.

Icon: Zwei Gebäude, die leicht versetzt stehen

Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden

Ähnlich wie bei der BEG WG stehen zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung, um eine bestehende Immobilie (etwa Gewerbegebäude, kommunale Gebäude, Krankenhaus) zum Effizienzgebäude zu sanieren.

Icon: im Bau befindliches Gebäude und Baukrahn

Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)

Für Neubauten sind zinsvergünstigte Kredite über das Programm „Klimafreundlicher Neubau" in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhältlich. Gefördert wird der Bau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Nichtwohngebäude in verschiedenen Stufen.

Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zur Förderung?

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Mehr erfahren

  • BEG Richtlinien

    Die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informieren über die gesetzlichen Förderrichtlinien inklusive der technischen Mindestanforderungen.

  • BEG Fachinformationen

    Das BEG Reporting (Gesamtüberblick über die Maßnahmen in der BEG Sanierungsförderung bei KfW und BAFA), die BEG Evaluation (Förderbilanz des BEG) und die aktuellsten Daten zur BEG Heizungsförderung finden Sie in unseren Fachinformationen zur BEG.

  • Förderdatenbank

    In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen.

  • Förderprogramme für Eigenheim, Kommune oder Unternehmen

    Wählen Sie das Förderprogramm, das zu Ihrem Vorhaben passt und profitieren Sie von attraktiven Konditionen.

  • Beratung

    Sie möchten ein Gebäude sanieren und wollen dabei auf Erneuerbare Energien setzen und die Energieeffizienz verbessern? Nutzen Sie passende Beratungsangebote, bevor Sie sich entscheiden. Unterstützung gibt es zum Beispiel bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen oder durch eine Energieberatung für Wohngebäude, in deren Rahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.

Zwei Personen vor ihrer neuen Wärmepumpe zusammen mit einer Technikerin.
Symbol: Telefonberatung Hotline 0800 - 0115 000 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr