Der Umgang mit von Zöliakie betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie die glutenfreie Verpflegung in der Kita/ Schule sind für Erzieher*innen bzw. Lehrer*innen mit der Beachtung einiger Punkte verbunden. Wichtig sind kontinuierliche Rücksprachen mit den Eltern und Informationen an alle Kinder und Jugendliche, der Austausch unter den Kolleg*innen sowie mit dem Caterer bzw. dem Personal in der Kita/ Schule, welches für die Zubereitung des Essens zuständig ist.
Kinder und Jugendliche mit Zöliakie unterscheiden sich nicht von anderen Kindern, wenn sie eine strikte glutenfreie Ernährung einhalten. Meist lernen sie recht schnell, mit der glutenfreien Ernährung umzugehen. Kinder und Jugendliche mit Zöliakie sollen möglichst keine Sonderrolle einnehmen, damit kein Gefühl der Ausgrenzung entsteht.
Jede Ganztagseinrichtung/ Ganztagsschule ist verpflichtet, für ein Mittagessen zu sorgen. Kitas und Schulen sind zwar nicht gesetzlich, verpflichtet für Allergiker*innen eine spezielle Mahlzeit anzubieten, der DGE-Qualitätsstandard empfiehlt für die Kita- sowie Schulverpflegung jedoch, Kindern und Jugendlichen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.
Kindern und Jugendlichen mit Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten bzw. krankheitsbedingten Einschränkungen in der Lebensmittelauswahl soll die Teilnahme am Mittagessen ermöglicht werden durch ein spezielles Essensangebot oder ein von zu Hause mitgebrachtes Essen mit Möglichkeit zum Aufwärmen.
Beachtet werden müssen der Einkauf sowie die Zubereitung des glutenfreien Essens (Küchenpersonal, Selbstversorgung durch die Eltern, glutenfreie Tiefkühlprodukte etc.), die Hygiene in der Küche sowie der Umgang mit Diätfehlern.