ZukunftsMUT
DSEE-Programm für Engagement vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien
Kinder, Jugendliche und ihre Familien zeigten in der Corona-Pandemie wahre Größe. Daher wollten wir ihnen Mut machen und dort fördern, wo Hilfe und Unterstützung gebraucht werden – direkt vor Ort bei den Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Hierfür haben wir das Förderprogramm ZukunftsMUT aufgelegt.
ZukunftsMUT unterstützte auch 2022 den Auf- und Ausbau von Engagementstrukturen sowie Vereine und Organisationen bei der Durchführung von konkreten Vorhaben.
#WoWirFördern: ZukunftsMUT
Euer Projekt wurde 2022 in den Handlungsfeldern A, B oder C des DSEE-Programms ZukunftsMUT gefördert? Wir sagen Danke für euer Engagement! Ihr tragt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche pandemiebedingte Rückstände aufholen und mit Mut in die Zukunft schauen können.
Die häufigsten Fragen zur Nachweisführung haben wir hier für euch zusammengefasst. Darüber hinaus bieten wir euch kostenlose Online-Seminare zum Thema Verwendungsnachweis und Zwischennachweis an. In unserem Förderportal findet ihr die Termine dazu. Ihr habt weitere Fragen? Ruft uns gern an unter der nebenstehenden Telefonnummer oder schreibt uns an: hallo@d-s-e-e.de. Wir werden uns so schnell wie möglich bei euch melden.
Häufig gestellten Fragen zum Verwendungsnachweis für geförderte Projekte
Allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis ist die Erfolgskontrolle für Ihr Projekt. Er ist fester, verpflichtender Bestandteil der Projektförderung. Mit ihm weist ihr die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Projektmittel nach. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis anhand einer Liste aller Ausgaben.
Was steht im Sachbericht?
Neben den Daten eurer Organisation, der Bezeichnung eures Projektes und des Durchführungszeitraums beinhaltet der Sachbericht Angaben zu euren geplanten Zielen, zu den tatsächlich erreichten Zielen und den durchgeführten Maßnahmen im Projekt.
Ihr habt die Möglichkeit, Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan darzustellen. Des Weiteren stellen wir euch zur Auswertung unserer Programme einige auf das jeweilige Förderprogramm zugeschnittene Fragen.
Aus welchen Bestandteilen besteht der zahlenmäßige Nachweis?
Nachweisbelege, wie zum Beispiel Rechnungen, müssen zunächst weder digital eingereicht noch postalisch an die DSEE gesendet werden. Im zahlenmäßigen Nachweis listet ihr ausgehend von den Positionen in eurem Ausgaben- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Das Schema sieht wie folgt aus: Laufenden Nummer, inhaltliche Bezeichnung der Rechnung, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungsempfänger, Leistungszeitraum, Auftragsdatum. Dieses Nachweisverfahren wird daher als beleglos bezeichnet.
Ab wann ist der digitale Verwendungsnachweis im digitalen Förderportal möglich?
Ab Mitte Januar 2023 ist der Verwendungsnachweis für alle Projekte, die im Kalenderjahr 2023 endeten, über das digitale Förderportal der DSEE möglich. Ihr werdet über eine Nachricht im Förderportal informiert.
Muss ich einen Verwendungsnachweis führen, obwohl ich keine Mittel abgerufen habe?
Wenn euer Antrag bewilligt wurde und ihr Fördermittel abgerufen habt, ist in jedem Fall ein Verwendungsnachweis zu führen, auch wenn ihr keine Mittel ausgegeben habt oder das Projekt abgebrochen werden musste.
Fragen zum Ablauf der Verwendungsnachweisführung
Wie reiche ich den Verwendungsnachweis ein?
Den Verwendungsnachweis reicht ihr über das digitale Förderportal ein. Nachdem ihr den Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis dort angelegt habt, reicht ihr diesen digital ein, es generiert sich ein PDF-Dokument, welches ihr rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE sendet. Nach Bestätigung des postalischen Eingangs gilt der Verwendungsnachweis als eingereicht. Ihr werdet darüber über das Förderportal informiert.
Bis wann muss der Verwendungsnachweis bei der DSEE vorliegen?
In den Programmen Mikroförderung, 100xDigital, ZukunftsMUT (Handlungsfelder A, B und C) sowie im Programm Bildungsturbo muss der Verwendungsnachweis bis zum 30.06.2023 bei der DSEE digital eingereicht sein. Nach der digitalen Einreichung muss der Verwendungsnachweis in Form des automatisch generierten PDF-Dokuments rechtsverbindlich unterzeichnet postalisch an die DSEE gesendet werden.
Muss ich Originalbelege postalisch einreichen?
Der Verwendungsnachweis erfolgt im ersten Schritt beleglos. Das bedeutet, dass ihr eure Ausgaben in einer Tabelle im Förderportal hinterlegen, aber zunächst keinerlei Belege (Rechnungen, Honorarverträge etc.) weder im Original noch in Kopie digital hochladen oder postalisch einreichen müsst. Ihr seid allerdings verpflichtet, diese Belege im Original fünf Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises aufzubewahren, falls es zu einer vertieften Prüfung kommt.
Was muss ich postalisch bei der DSEE einreichen?
Der Verwendungsnachweis erfolgt digital. Nach Einreichen des digitalen Verwendungsnachweises generiert sich ein PDF-Dokument, welches ihr rechtsverbindlich unterschrieben an die DSEE sendet. Bitte reicht zunächst keinerlei weitere Dokumente bei der DSEE ein.
Was bedeutet “rechtsverbindlich unterschrieben”?
Im Zuge der Erstellung des digitalen Verwendungsnachweises im Förderportal müsst ihr angeben, wer von den vertretungsberechtigten Personen in eurer Organisation den Verwendungsnachweis unterzeichnen soll. Im Förderportal ist in eurer Organisation hinterlegt, wer bis wann vertretungsberechtigt ist und ob dies als alleine oder gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung gilt.
Kann der Verwendungsnachweis auch digital unterschrieben und eingereicht werden?
Der Verwendungsnachweis erfolgt über das digitale Förderportal. Nach der digitalen Einreichung generiert sich ein PDF-Dokument, welches ihr rechtsverbindlich mit Originalunterschriften gezeichnet postalisch an die DSEE sendet. Es ist nicht möglich, dieses Dokument mit den Unterschriften digital einzureichen.
Werde ich darauf hingewiesen, ab wann der Verwendungsnachweis erstellt werden kann?
Ihr werdet über eine Nachricht im digitalen Förderportal voraussichtlich Mitte Januar 2023 darüber informiert, dass der digitale Verwendungsnachweis erfolgen kann. Bitte wartet diese Nachricht ab und senden im Vorfeld keinerlei Dokumente zum Verwendungsnachweis an die DSEE – weder postalisch noch per E-Mail.
Welche Projekte müssen einen Zwischennachweis einreichen? Bis wann muss der Zwischennachweis eingereicht werden?
Die Projekte im Programm Engagiertes Land müssen für das Kalenderjahr 2022 zusätzlich einen zahlenmäßigen Zwischennachweis bis spätestens 30.04.2023 über das Förderportal einreichen. In diesem zahlenmäßigen Zwischennachweis listet ihr ausgehend von den Positionen in eurem Kosten- und Finanzierungsplan alle Projektausgaben, die im Jahr 2022 angefallen sind, tabellarisch im digitalen Förderportal auf. Auch hier sind zunächst keine Belege einzureichen.
Fragen zur Belegführung
Müssen im zahlenmäßigen Nachweis alle Rechnungen aufgeführt werden oder handelt es sich um Sammelpositionen?
Im zahlenmäßigen Nachweis müssen alle Ausgaben einzeln aufgeführt werden.
Muss die Belegnummer eine fortlaufende Nummer sein oder können wir auf unsere internen laufenden Nummern zurückgreifen?
Ihr könnt auch eure eigenen Belegnummern verwenden. Wichtig ist, dass die angegebene Belegnummer mit der Belegnummer in euren Unterlagen übereinstimmt.
Wenn mehrere Positionen auf einer Rechnung stehen, muss die Erfassung pro Position oder pro Rechnung erfolgen?
Bitte erfasst jede Position einzeln analog zu eurem Finanzplan.
Auf welche Weise müssen Ausgaben, die unter eine Verwaltungsausgabenpauschale fallen, im Verwendungsnachweis dargestellt werden?
Die Förderprogramme Bildungsturbo, 100xDigital, Engagiertes Land und das Handlungsfeld C im Programm ZukunftsMUT beinhalten eine Verwaltungsausgabenpauschale. Die Verwaltungsausgabenpauschale in diesen Programmen dient der Reduzierung ihres Verwaltungsaufwandes. Die Pauschale errechnet sich aus ihren direkten, förderfähigen Projektausgaben als prozentualer Anteil. Die Verwaltungsausgabenpauschale müsst ihr als Gesamtsumme angeben, es ist nicht notwendig, diese Pauschale mit Belegen nachzuweisen.
In welcher Reihenfolge sollen Belege erfasst werden: Chronologisch oder nach Belegnummer?
Bitte ordnet die Belege entsprechend der Reihenfolge der im Antrag geplanten Ausgaben in eurem Finanzierungsplan zu.
Reicht bei Honorarkosten der Vertrag oder brauche ich eine Rechnung, um zu belegen, dass die Kosten angefallen sind?
Alle entstandenen Ausgaben müssen über ordentliche Rechnungen nachgewiesen werden, ein Honorarvertrag ist als Beleg allein nicht ausreichend.
Wie lange muss ich die Originalbelege zu meinem geförderten Projekt aufbewahren?
Originalbelege müsst ihr mindestens fünf Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufbewahren. Für den Fall, dass es zu einer vertieften Prüfung Ihres Verwendungsnachweises kommt, müsst ihr die Belege vorlegen können.
Wie weise ich die Eigenmittel in meinem Förderprojekt nach?
Ihr listet im Verwendungsnachweis alle projektbezogenen Ausgaben aus. Das sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme errechnet sich daraus anteilig. Die Differenz zwischen Gesamtausgaben und Fördersumme ist euer Eigenanteil. Ihr habt ihn somit indirekt mit der Auflistung der Gesamtausgaben bereits nachgewiesen.
Wie hoch ist mein Eigenanteil?
Euer Eigenanteil berechnet sich entsprechend der aufgelisteten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Wenn ihr geringere Ausgaben als ursprünglich beantragt haben, verringert sich der Anteil der Förderung und euer Eigenanteil nach dem festgelegten Prozentsatz der Anteilsfinanzierung. Sollte die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bewilligungssumme liegen, kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde. Entsprechend erhöht sich hier euer Eigenanteil.
Ich habe mehr Geld ausgegeben als beantragt. Wie wirkt sich das auf den Verwendungsnachweis aus?
Bitte erfasst im Verwendungsnachweis alle Ausgaben, die im Projekt angefallen sind. Wir prüfen, welche der Ausgaben davon zuwendungsfähig sind. Sollte die Summe der theoretisch zuwendungsfähigen Ausgaben über der Bewilligungssumme liegen, kann nur die Zuwendungssumme anerkannt werden, die laut Zuwendungsbescheid maximal bewilligt wurde.
Was bedeutet es genau, dass die Einzelansätze um bis zu 20 Prozent überschritten werden dürfen?
Teil unserer Förderbedingungen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese regeln eine Verwendung der Projektmittel unter anderem wie folgt: Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Mit “Einzelansatz” sind hier die Positionen “Sachausgaben”, “Honorarausgaben” und “Personalausgaben” gemeint. Diese können also um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn die Mehrausgaben in anderen Positionen eingespart werden.
Müssen nicht-verwendete Fördermittel zurückgezahlt werden?
Ja. Fördermittel, die abgerufen, aber nicht zweckentsprechend bzw. fristgerecht für das geförderte Projekt verwendet wurden, müssen unverzüglich auf das im Zuwendungsbescheid angegebene Konto an die DSEE zurückgezahlt werden.
Hierbei gelten jedoch folgende Bagatellgrenzen:
Für Projekte mit weniger als 50.000 EUR Gesamtausgaben gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 EUR. Das bedeutet, dass nicht-verausgabte Mittel nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn diese in Summe eine Höhe von 50 EUR nicht überschreiten. Wird der Betrag von 50 EUR überschritten, muss dieser vollständig zurückgezahlt werden.
Für Projekte, deren Gesamtausgaben mindestens 50.001 EUR betragen, gelten die Regelungen unter Nr. 2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Diese legen fest, dass überschüssige Fördermittel dann nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sich die tatsächlichen Gesamtausgaben gegenüber dem bewilligten Projektantrag um weniger als 500 EUR reduzieren.
Fragen zur Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückzahlung von Fördermitteln
Wird es einen Prüfbescheid zu unserem Verwendungsnachweis durch die DSEE geben?
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DSEE wird ein Schlussbescheid erstellt und euch zugestellt. Bitte habt Verständnis dafür, dass es wegen der Vielzahl der geförderten Projekte mehrere Monate nach Eingang eures Verwendungsnachweises dauern wird, bis ihr diesen Bescheid erhaltet.
Wann müssen nicht verwendete Mittel zurück überwiesen werden?
Nicht verwendete Mittel bitten wir euch unverzüglich auf das in eurem Zuwendungsbescheid angegebene Bankkonto an die DSEE zurückzuüberweisen. Sollte nach Prüfung eures Verwendungsnachweises auffallen, dass ihr zu viel oder zu wenig Mittel an die DSEE zurücküberwiesen habt, kommen wir auf euch zu.
Bitte beachtet jedoch folgende Regelung:
Für Projekte, deren Gesamtausgaben 50.000 EUR nicht überschreiten, müssen nicht-verausgabte Mittel bis zu einer Höhe von 50 EUR nicht an die DSEE zurückgezahlt werden.
Für Projekte, deren Gesamtausgaben mindestens 50.001 EUR betragen, gelten die Regelungen unter Punkt 2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Wenn sich die Gesamtausgaben um weniger als 500 Euro reduzieren, reduziert sich die Zuwendungssumme nicht. Die nicht verausgabten Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
Zielstellung
Das Programm ZukunftsMUT besteht aus zwei Handlungsfeldern.
Handlungsfeld A zielt auf die Unterstützung des Engagements in ländlichen und strukturschwachen Räumen ab. Für die Antragstellung ist es daher entscheidend, dass die Vorhaben dort durchgeführt werden. Ob dies für Ihr Projekt zutrifft, wird bei der Antragstellung automatisch über die Postleitzahl überprüft. Über die PLZ-Suche können auch Sie bereits im Vorfeld die Prüfung durchführen.
Handlungsfeld B richtet sich an Organisationen in Stadt und Land, die innovative Ideen und neue Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote in die Tat umsetzen wollen.
Wen wir fördern
Projekte, die Kindern und Jugendlichen helfen, pandemiebedingte Rückstände aufzuholen und Mut machen für die Zukunft. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen aus Stadt und Land (Handlungsfeld B) und ganz besonders in strukturschwachen und ländlichen Räumen (Handlungsfeld A). Wenn Ihre Organisation bereits 2021 eine Förderung aus dem Programm ZukunftsMUT erhalten hat, ist eine weitere Förderung leider nicht möglich.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt in beiden Handlungsfeldern maximal 15.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe durch die DSEE variiert: bis zu 90 % bei Förderungen bis 5.000 Euro, bis zu 80 % bei Förderungen bis 10.000 Euro, bis zu 70 % bei Förderungen bis 15.000 Euro. Entsprechend beträgt der Anteil der Eigenmittel zwischen mind. 10 und mind. 30 %.
Antragsfrist
Anträge konnten bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm ZukunftsMUT
Allgemeines
Ich habe schon in der 1. und 2. Förderrunde einen Antrag gestellt. Kann ich in der 3. Förderrunde einen weiteren Antrag stellen?
Insgesamt kann pro Organisation in allen Förderrunden und allen Handlungsfeldern des Programms ZukunftsMUT maximal ein Antrag pro Organisation positiv beschieden werden. Wenn Ihre Organisation also schon einmal eine Förderung in einem Handlungsfeld des Programms ZukunftsMUT im Jahr 2021 erhalten hat, ist eine weitere Förderung in diesem Programm nicht mehr möglich.
Wenn Ihr Antrag aus dem Jahr 2021 nicht positiv beschieden werden konnte, können Sie gerne erneut einen Antrag stellen. Ebenso wenn Ihr Antrag in 2021 positiv beschieden wurde, Sie Ihr Projekt aber nicht umsetzen konnten und somit keine Mittel aus der Förderung genutzt haben, können Sie gerne erneut einen Antrag stellen.
Ich habe schon in der 1. und 2. Förderrunde einen Antrag begonnen, diesen aber nicht eingereicht: Wie stelle ich einen Antrag für die 3. Förderrunde?
Wenn Sie bereits in der 1. oder 2. Förderrunde Ihre Organisation im Förderportal der DSEE angelegt haben, können Sie sich mit Ihren Nutzerdaten einfach wieder im Förderportal einloggen. Ihre Organisationsdaten und Ihre hochgeladenen Dokumente stehen Ihnen dann für die Antragstellung in der 3. Runde zur Verfügung. Da es sich um eine neue Antragsrunde handelt, können Sie allerdings nicht an Ihrem bereits angelegten Antrag weiterarbeiten, sondern müssen einen neuen anlegen. Auf früher angelegte Anträge können Sie aber weiterhin zugreifen und beispielsweise einzelne Texte in Ihren neuen Förderantrag kopieren.
Was sind die nächsten Schritte nach der Beantragung?
Ihr Antrag wird von der DSEE geprüft, sowohl formell als auch inhaltlich. Die Prüfenden kommen auf Sie zu, wenn es Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen oder zum Beispiel zum Kosten- und Finanzierungsplan gibt. Bitte stellen Sie eine Erreichbarkeit per E-Mail sicher. Nach der Prüfung entscheidet die DSEE über die Förderung Ihres Antrages. Hierzu erhalten Sie ebenfalls eine automatische Information.
Wie kommuniziert die DSEE mit mir zu meinem Antrag?
Die Kommunikation mit Ihnen erfolgt über das System im Förderportal. Dort erhalten Sie Nachrichten von der Stiftung und können auf diese Nachrichten auch im System antworten. Ergänzend wird die DSEE Ihre im Antrag angegebenen Kontaktdaten nutzen und sich bei Rückfragen per E-Mail oder Telefon bei Ihnen melden. Wenden Sie sich an unsere allgemeinen Hotline- und E-Mail-Kanäle, so halten Sie bitte Ihr Förderkennzeichen bzw. Ihre Antragsnummer bereit.
Kann ich mit dem Logo der DSEE auf meiner Webseite/Publikation/den Social-Media-Kanälen werben, sobald ich eine Bewilligung der Förderung vorliegen habe?
Bitte weisen Sie bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art – wie z.B. Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen und Internetauftritten sowie im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung Ihres geförderten Projekts auf die Unterstützung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hin. Dabei verwenden Sie bitte das Logo der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Zusatz „Gefördert von“ und bringen Sie es gut sichtbar an. Hinweise zur Logoverwendung und den Link zu unserem Förderlogo stellen wir Ihnen als Zuwendungsempfangende im Förderportal (unter Basisdaten > Dokumente zur Antragstellung) zur Verfügung. Bitte weisen Sie auch bei Interviews in Presse und Funk auf die Förderung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt angemessen hin.
An wen wende ich mich bei Fragen zu meinem Antrag? Kann ich einen festen Ansprechpartner bekommen?
Bitte nehme Sie zu allen Fragen zu Ihrem bewilligen Antrag über die Nachrichtenfunktion im Förderportal mit uns Kontakt auf. Über unsere allgemeine E-Mail-Adresse hallo@d-s-e-e.de und unsere Hotline-Rufnummer 03981 4569-600 sind wir für Sie für allgemeine Rückfragen gerne erreichbar. Bitte halten Sie bei allen Kontaktaufnahmen außerhalb des Förderportals Ihre Antragsnummer bzw. Ihr Förderkennzeichen bereit. Über das Portal und die weiteren Kontaktwege nehmen geschulte Mitarbeitende der Stiftung Ihr Anliegen auf. Auf feste Ansprechpersonen verzichten wir deshalb.
Welche Ausgaben sind im Programm ZukunftsMUT förderfähig?
Sachausgaben, wie Anschaffungen (z. B. Materialien, Lernmittel, IT), Honorarausgaben, Personalausgaben, Veranstaltungsausgaben (z.B. Mieten, Verpflegung), Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt (bis zu einem Wert von 20,- Euro pro Person; keine Geldgeschenke), gehören zu den förderfähigen Ausgaben. Für weitergehende Informationen zu den förderfähigen Ausgaben raten wir Ihnen, unbedingt den Förderleitfaden ab Punkt 3 „Bewilligungszeitraum, Ausgaben und Zahlungen“ zu lesen, da u. a. auch Vorgaben bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten sind.
Antragsvorgang
Wie erfahre ich, ob mein Antrag postalisch eingegangen ist?
Im Förderportal erhalten Sie eine Nachricht, die Ihnen den postalischen Eingang bestätigt.
Werde ich nochmals benachrichtigt, sollte mein Antrag nicht auf dem Postweg eingegangen sein?
Die Bestätigung des postalischen Eingangs Ihres Antrags erfolgt nicht tagesaktuell, sondern im Zuge der Antragsprüfung. Dies wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir kommen in jedem Fall auf Sie zu, sollte im Prüfprozess auffallen, dass der Posteingang nicht bestätigt werden kann. Daher möchten wir Sie herzlich bitten, auf die automatische Bestätigung Ihres korrekten Posteingangs durch die DSEE oder unsere Rückfrage zum Posteingang zu warten.
Mittelabruf
Wann kann ich den ersten Mittelabruf machen?
Sie können nach Erhalt des Bewilligungsbescheides im digitalen Antragssystem per Button die Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht herunterladen. Senden Sie diese ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die DSEE.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Erklärung eines solchen Rechtsbehelfsverzichts freiwillig und nicht verpflichtend ist. Wenn Sie die Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht nicht abgeben möchten, können sie nach Ablauf einer einmonatigen Frist einen Mittelabruf einreichen.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nach Erlangen der Bestandskraft des Bescheides. Die Bestandskraft tritt sofort ein, wenn Sie schriftlich auf das Einlegen von Rechtsbehelfen verzichten. Öffnen Sie dazu bitte Ihren bewilligten Antrag unter https://foerderportal.d-s-e-e.de. Dort wird Ihnen der Button „Rechtsbehelfsverzicht erstellen“ angeboten. Bitte unterzeichnen Sie rechtsverbindlich und senden Sie den Rechtsbehelfsverzicht an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Wie kann ich konkret die Mittel abrufen?
Ihren Mittelabruf stellen Sie im Antragssystem. Nach Eingabe der Daten steht er Ihnen im System zum Herunterladen bereit. Sie laden ihn herunter, drucken ihn aus und unterzeichnen ihn. Sie übermitteln ihn danach postalisch an die DSEE.
Kann ich mehr als einen Mittelabruf machen?
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie bei Ihren Mittelabrufen jedoch stets die realistische Verwendung der abgerufenen Summe innerhalb der nächsten sechs Wochen.
Finanzen
Muss ich zuerst die Eigenmittel verwenden oder kann ich gleich die Fördergelder ausgeben?
Sie sind verpflichtet, zuerst die Eigenmittel einzusetzen. Danach geben Sie die Fördergelder aus.
Was müssen wir beachten, um die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung zu verringern?
Bitte lesen und beachten Sie die ANBest-P und das Vergabemerkblatt aufmerksam. Beide Dokumente finden Sie zum Download in unserem Förderportal unter Basisdaten > Dokumente zur Antragstellung. Bitte beachten Sie: Eine Kostenverschiebung über 20 % innerhalb der Kostengruppen ist, abweichend von den ANBest-P, nicht möglich. Eine Verschiebung unter 20 % innerhalb der Kostengruppen bedarf keiner Änderungsanzeige. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass eine geförderte Organisation über 20 % der Kosten verschiebt, so ist dies über eine rechtzeitige schriftliche Anzeige im Förderportal der DSEE mitzuteilen. Die weitere Verfahrensweise obliegt einer Einzelfallbetrachtung und damit verbundenen Entscheidung.
Was passiert, wenn ich Mittel anders verwenden will oder muss, als ich es beantragt habe?
Alle Mittel müssen zweckentsprechend, gemäß Ihrem Projektziel, verwendet werden. Wenn das nicht möglich ist, kommen Sie bitte unter Angabe des Förderkennzeichens auf uns zu.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Wurde mein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt?
Ob Ihr beantragter vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde, das sehen Sie im Förderportal über das Vorliegen des Schreibens zur Bewilligung. Sie erhalten ergänzend eine E-Mail als Benachrichtigung, damit Sie schnell starten können.
Kontakt
Wichtige Dokumente
Richtlinie vom 30. Juni 2021
Förderleitfaden (Stand: 22. Dezember 2022)
Termine und Veranstaltungen
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