Jung & engagiert: Wir gestalten Zukunft
DSEE-Förderprogramm für junge Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen
In einer Welt voller großer Herausforderungen ist jedes Engagement von unschätzbarem Wert. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir alle gebraucht werden! Deshalb haben wir unser Förderprogramm „Jung & engagiert“ ins Leben gerufen. Damit unterstützen wir gemeinwohlorientierte Projekte junger Menschen in nicht rechtsfähigen Initiativen oder nicht gemeinnützigen Organisationen.
Als Verein in Gründung, Initiative, Arbeitsgruppe oder Bewegung könnt ihr jetzt bis zu 500 Euro für eure Projekte erhalten, die sich mit den bedeutenden Themen Digitalisierung, Klimaschutz oder Gesellschaftlicher Zusammenhalt befassen und an denen junge Menschen bis 27 Jahre beteiligt sind. Das Förderprogramm der DSEE unterstützt engagierte Menschen in Deutschland in all ihren Facetten.
Die Antragsphase ist abgeschlossen – vielen Dank für eure Einreichungen!
Die wichtigsten Infos:
Wen wir fördern
Antragsberechtigt sind Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt gemeinsam mit jungen Menschen bis 27 Jahren durchführen. Das Projekt muss sich den Themen Digitalisierung, Klimawandel oder Gesellschaftlicher Zusammenhalt widmen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.
Körperschaften öffentlichen Rechts sowie anerkannte gemeinnützige Organisationen (i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)) sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt. Schaut euch unsere anderen Förderprogramme an!
Förderhöhe
Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 500,- Euro beantragen. In Ausnahmefällen sind bis zu 1.000,- Euro möglich. Ihr müsst keinen Eigenanteil einbringen.
Wann wir fördern
Bis zum 15. August 2023 könnt ihr euren Online-Antrag stellen. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2023 beendet sein.
Was wir fördern
Die Moderation für den Workshop, die Erstellung von Infomaterial oder die Snacks beim Aktionstag: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ihr ein Projekt umsetzt. Unsere Förderung könnt ihr für Sach- und Honorarausgaben nutzen. Personalkosten können wir nicht fördern. Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und junge Menschen bis 27 Jahre beteiligen.
Unter Gemeinwohlorientierung verstehen wir, dass
- die Projektziele über das unmittelbare eigene Interesse eurer Gruppe hinausgehen,
- euer Projekt im öffentlichen Interesse liegt und
- ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird.
Wir fördern Projekte, die sich den großen Themen unserer Zeit widmen:
Digitalisierung: Gemeinsam in die Zukunft!
Mit eurem Projekt helft ihr, die Gesellschaft durch digitalen Fortschritt zu verbessern und sorgt dafür, dass mehr Menschen von digitalen Technologien profitieren.
Ihr bietet einen spannenden Programmierkurs an, bei dem ihr anderen das Coden beibringt. Oder ihr kreiert unter Anleitung atemberaubende Videos oder Bilder. Vielleicht schafft ihr sogar ein digitales Dorfarchiv, das die Geschichte eurer Gemeinschaft bewahrt und für alle zugänglich macht. Oder ihr entwickelt eine innovative digitale Stadtführung, die Besucherinnen und Besucher mit faszinierenden Geschichten und interaktiven Erlebnissen begeistert.
Ihr gestaltet den gesellschaftlichen Wandel aktiv mit und wir leisten unseren Beitrag dazu: für eine bessere Zukunft für alle!
Klimawandel: Denk global, mach’s lokal!
Euer Projekt leistet einen Beitrag zur Bewältigung der globalen Klimakrise, indem ihr vor Ort für den Klimaschutz einsteht. Vielleicht setzt ihr euch dafür ein, bedrohte Ökosysteme zu erhalten oder wiederherzustellen. Vielleicht engagiert ihr euch dafür, Ressourcen wiederzuverwenden und zu recyceln, um unsere Umwelt zu entlasten. Oder ihr veranstaltet informative Bildungsangebote zum Thema Klimaschutz, um mehr Menschen zu informieren und zum Mitmachen zu motivieren.
Ob ihr einen Cleanup-Day im Park oder am Strand organisiert, ein inspirierendes Repair-Café ins Leben ruft, eine begeisternde Kleidertausch-Party veranstaltet oder einen mitreißenden Umwelt-Aktionstag an eurer Schule gestaltet – eure Initiative und euer Einsatz sind bewundernswert.
Ihr seid die Helden des Klimaschutzes, und wir sind stolz darauf, euch mit unserer Förderung zu unterstützen.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Nur gemeinsam sind wir stark!
Ihr setzt euch für eine starke und vielfältige Gesellschaft ein, in der alle Menschen eine Stimme und gleiche Chancen haben. Mit eurem Projekt tragt ihr dazu bei, dass sich mehr Menschen engagieren können und sichtbarer werden. Ihr sprecht Themen an, die die Gesellschaft spalten, und arbeitet an Lösungen für einen stärkeren Zusammenhalt. Mit eurem Engagement begegnet ihr den Herausforderungen des demografischen Wandels und schafft eine bessere Zukunft für uns alle.
Beim Inklusionsfest in eurem Stadtteil kommen unterschiedliche Menschen zusammen und feiern gemeinsam. Die Übersetzung eurer Infomaterialien in verschiedene Sprachen ermöglicht es allen Menschen, an eurem Projekt teilzuhaben. Durch die Organisation einer „Langen Tafel“ in eurem Kiez bringt ihr Menschen mit köstlichem, selbstgekochtem Essen an einen Tisch und schafft so Raum für Begegnungen und Austausch. Bei einem Bastel- und Lesenachmittag in einer Unterkunft für Geflüchtete schenkt ihr Freude und unterstützt beim Ankommen. Und endlich kommen beim Straßenfest Alteingesessene und Neuzugezogene zusammen, um gemeinsam zu feiern und ins Gespräch zu kommen.
Ihr seid die Wegbereiter eines starken Zusammenhalts in unserer Gesellschaft, und wir stehen fest an eurer Seite. Denn für eine gute Zukunft braucht es das Engagement und die Unterstützung von uns allen.
Wie wir fördern
Mit dem digitalen Fördersystem der DSEE machen wir es euch so leicht wie möglich, einen Antrag zu stellen. Hier findet ihr unser Erklärvideo, das euch Schritt für Schritt durch das Fördersystem führt. Und falls es doch mal hakt: Wir helfen euch gern.
Kontakt
Wichtige Dokumente
Bekanntmachung vom 24. März 2023
Kommunikations-Paket – Grafiken und Texte für eure Websites, Newsletter und Social-Media-Kanäle
Termine und Veranstaltungen
Checkliste zur Antragstellung
- Wir können Ziele und Maßnahmen unseres Projekts kurz und knapp beschreiben.
- Wir erläutern klar den Zusammenhang zwischen den Positionen im Ausgabenplan und dem beantragten Projekt. Die Ausgaben sind detailliert aufgeschlüsselt.
- Wir wählen den Projektzeitraum so, dass er auch Aktivitäten und Ausgaben im Rahmen der Vor- und Nachbereitung abdeckt. Unser Projekt startet frühestens 8 Wochen nachdem wir den Antrag einreichen und beginnt spätestens am 10.10.2023.
- Als nicht rechtsfähige Initiative stellt eine uneingeschränkt geschäftsfähige Privatperson eigenverantwortlich für die Initiative den Antrag. Ihr liegt ein aktuelles Ausweisdokument und ggf. eine Bonitätsauskunft (z.B. Schufa-Auskunft) vor, sodass sie diese hochladen kann.
Als nicht gemeinnützige Organisationen liegen uns die aktuelle Satzung, der Gesellschaftervertrag und der aktuelle Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) vor, sodass wir sie hochladen können.
Wir geben als Vertretungsberechtigte alle Personen an, die laut Satzung und Registerauszug zur Vertretung notwendig sind. Alleinige und gemeinsame Vertretungsberechtigung werden berücksichtigt. - Wir stellen unseren Antrag online im Förderportal und senden einen unterschriebenen Ausdruck per Post an die DSEE.
Häufig gestellte Fragen zum Programm (FAQs):
Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Können wir einen Antrag bei “Jung & engagiert” stellen?
Nein, ihr könnt in diesem Programm nicht gefördert werden. Für gemeinnützige Organisationen haben wir das „Mikroförderprogramm“.
Gelten nicht-eingetragene Vereine, die eine Satzung haben, jedoch keinen Registerauszug vorweisen können, im Rahmen des Förderprogramms als Initiative?
Ja, ihr stellt dann als Initiative einen Antrag. Der Antrag für eure Initiative wird durch eine oder einen von euch als Privatperson gestellt. Ihr müsst euch also vorher untereinander einigen, wer von euch den Antrag stellt. Diese Person haftet dann uns (der DSEE) gegenüber verbindlich für die zweckgerechte Verwendung der Fördermittel.
Sind nicht vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Untergliederungen von gemeinnützigen Dachverbänden antragsberechtigt?
Ja, diese Untergliederungen können in dem Förderprogramm einen Antrag stellen.
Ich bin über 27 Jahre alt. Kann ich trotzdem für meine Initiative einen Antrag stellen?
Privatpersonen, die für eine Initiative eigenverantwortlich einen Antrag stellen, müssen uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Darüber hinaus gibt es keine Altersgrenze. Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, an denen junge Menschen unter 27 Jahren beteiligt sind.
Wie hoch ist die Förderung und welche Ausgaben werden gefördert?
Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme von maximal 500 Euro. In begründeten Ausnahmefällen können Projekte mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Im Förderprogramm “Jung & engagiert” müsst ihr keinen Eigenanteil einbringen. Es werden Sachausgaben, wie der Werkzeugkasten fürs Repair-Café, Honorarausgaben, z. B. für eine Moderation und auch Ausgaben für Reisen (nach dem Bundesreisekostengesetz) gefördert. Es sind nur Anschaffungen bis 800,00 Euro netto förderfähig.
Die voraussichtlichen Ausgaben im Projekt liegen über 500 €. Können wir die Ausgaben über der Förderung selbst tragen?
Wenn die voraussichtlichen Ausgaben über 500 Euro liegen, dann könnt den Ausnahmefall beantragen, wo bis zu 1.000 Euro gefördert werden.
Sollten die tatsächlichen Gesamtausgaben über den bewilligten 500 bzw. 1.000 Euro liegen, müssen die Mehrausgaben durch das Projekt von euch selbst getragen werden. Die Zuwendungssumme ist auf den im Zuwendungsbescheid angegebenen Maximalbetrag gedeckelt.
Wann kann unser Projekt beginnen und wann muss es enden?
Ihr solltet euer Projekt so planen, dass auch Vor- und Nachbereitungszeiten ausreichend berücksichtigt sind. Der Projektbeginn muss mindestens 8 Wochen nach Antragstellung (das Datum, wann der Antrag im Förderportal eingereicht wurde) liegen. Das Projekt endet spätestens zum 31. Dezember 2023.
Du kannst in der Regel nach 8 Wochen nach Einreichen deines Antrags mit einem Bescheid, d.h. mit einer Zusage oder einer Absage rechnen. Der Zeitraum, in welchem das Projekt stattfindet, wird Förderzeitraum oder auch Bewilligungszeitraum genannt. Innerhalb dieses Zeitraums musst du alle Arbeiten fertigstellen. Du darfst Ausgaben für dein Vorhaben nur innerhalb dieses Zeitraums tätigen. Bei Veranstaltungen und Aktionen umfasst das auch Ausgaben und Arbeiten zur Vorbereitung und Nachbereitung.
Wir haben als Verein einen Förderantrag bei einer anderen Institution gestellt, der nicht alle Projektausgaben abdeckt. Können wir als Privatgruppe die fehlenden Mittel bei "Jung & engagiert" beantragen?
Doppelförderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Es muss sich bei eurem Projekt um ein eigenständiges Projekt handeln, das nicht bereits gefördert wird.
Wie viele Anträge können pro Organisation bzw. Initiative genehmigt werden?
Pro anstragestellende Organisation bzw. Person kann grundsätzlich maximal ein Antrag im Rahmen des Förderprogramms „Jung & engagiert“ bewilligt werden.