Deutsche Rentenversicherung

Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Ab Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-oder Hinterbliebenenrenten erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.

Eine ältere Frau bepflanzt einen Blumenkasten in einem Garten.

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten

Zuschlag zur Rente

Zuschlag zur RenteZuschlag zur Rente

Rentnerinnen und Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Zuschlagshöhe

ZuschlagshöheZuschlagshöhe


Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.

Auszahlungsverfahren in zwei Stufen 

Auszahlungsverfahren Stufe 1Auszahlungsverfahren Stufe 1

Stufe 1

Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Monats. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.

 

Auszahlungsverfahren Stufe 2Auszahlungsverfahren Stufe 2


Stufe 2

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.

Fragen und Antworten

  • Wer hat Anspruch auf den Zuschlag?
  • Wann und wie erfahre ich, ob ich einen Zuschlag erhalte?
  • Warum fällt der Zuschlag mit 4,5 und 7,5 Prozent unterschiedlich hoch aus?

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem FAQ-Bereich zusammengestellt.

Zum FAQ-Bereich

Infografik zum Thema



Wann wird der Zuschlag ausgezahlt? Wie hoch fällt der Zuschlag aus? Die wichtigsten Informationen zu den Verbesserungen bei den Erwerbsminderungs­renten haben wir für Sie in einer Infografik zum Herunterladen zusammengestellt.

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