Deutsche Rentenversicherung

Versichertenälteste und-berater

Hilfe aus der Nachbarschaft

Kompetent und kostenlos

Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen wichtigen Service: die kostenlose und kompetente Beratung in der Nachbarschaft. Denn auch die Versichertenältesten und -berater sind Teil unseres Beratungsnetzes.

Versichertenälteste oder -berater arbeiten ehrenamtlich und sind selbst Versicherte oder Rentnerinnen beziehungsweise Rentner. Darum kennen sie die Probleme der Versicherten ganz genau. Sie wohnen in Ihrer Nachbarschaft und unterstützen Sie auch außerhalb unserer Öffnungszeiten - ohne bürokratische Hürden und ohne lange Wege. Sie kümmern sich um Ihre Anliegen, nehmen Ihre Anträge auf und lassen für Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger Ihren gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen.

Im Vordergrund stehen zunächst Auskunft und Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versichertenältesten und Versichertenberater wissen, wie wichtig es ist, dass alle relevanten Zeiten im persönlichen Versicherungskonto gespeichert sind. Sie können erklären, ab wann man in Altersrente gehen kann. Auch bei Schicksalsschlägen wissen sie Rat in Sachen Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.

Nicht selten tauchen im Zusammenhang damit auch Fragen zu „Randgebieten“ der gesetzlichen Rentenversicherung auf: Beispielsweise zur Arbeitslosenversicherung oder zum Krankenversicherungsrecht, zur Altersteilzeit oder zum Schwerbehindertenrecht. Hier fungieren die Versichertenältesten in erster Linie als Wegweiser zum fachlich zuständigen Ansprechpartner.

Die Versichertenältesten und -berater sind zwar keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, werden aber regelmäßig durch uns geschult, um alle Ihre Fragen beantworten zu können.

Die Adressen der Versichertenältesten sowie Versichertenberater finden Sie in der Beratungsstellensuche weiter unten.

Ehrenamt

Möchten Sie sich ebenfalls ehrenamtlich als Versichertenälteste oder Versichertenältester engagieren?

Die Versichertenältesten werden von der Vertreterversammlung im Nachgang an die Sozialwahlen gewählt. Hierbei haben Gewerkschaften, Arbeitnehmervereinigungen und sonstige freie Wählerlisten, die sich zur Sozialwahl stellen, das Vorschlagsrecht. Daher wenden Sie sich bei Interesse bitte an Ihre Gewerkschaft oder an eine der anderen genannten Gruppierungen. Anfragen sind immer willkommen.

Übrigens: Sie brauchen mit Ihrer Bewerbung nicht bis zur nächsten Wahlperiode zu warten. Denn immer wieder scheiden Versichertenälteste – beispielsweise wegen Krankheit oder aus anderen Gründen – vorzeitig aus dem Amt aus. Die frei werdenden Mandate werden dann neu besetzt.

Zur Wahl stellen können sich alle volljährigen Versicherten und Rentner, die ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Wer sein Amt über die sechsjährige Legislaturperiode der Selbstverwaltungsorgane hinaus ausüben möchte, kann sich erneut zur Wahl stellen. Die neu gewählten Versichertenältesten oder -berater werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst grundlegend und anschließend mehrfach im Jahr geschult.

Beratung vor Ort

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