Was ist die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission?

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Fachausschuss "Obst, Gemüse, Pilze"

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Fachausschuss "Getreideerzeugnisse, Kartoffelerzeugnisse, Ölsamenerzeugnisse"

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Fachausschuss "Fette, Öle, Feinkostsalate und Gewürze"

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temporärer Fachausschuss "vegetarische und vegane Lebensmittel"

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Fachausschuss "Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts"

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Fachausschuss "Fisch und Fischerzeugnisse"

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Fachausschuss "Fleisch und Fleischerzeugnisse"

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Fachausschuss "Getränke"

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Die DLMBK sorgt mit den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches (DLMB) für Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln.

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches helfen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Die Leitsätze beschreiben, wie bestimmte Lebensmittel zusammengesetzt, hergestellt, bezeichnet, gekennzeichnet oder aufgemacht werden. Diese so genannte allgemein übliche Verkehrsauffassung berücksichtigt dabei den redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch ebenso wie die berechtigte Verbrauchererwartung.

Die Leitsätze des DLMB stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Hersteller, Handel, Importeure, Verbraucherinnen und Verbraucher, Überwachungsbehörden und Gerichte dar.

Die DLMBK ist ein unabhängiges Gremium mit Vertretern aus der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Lebensmittelwirtschaft und der Verbraucherschaft in gleicher Zahl, die gleichberechtigt nach dem Konsensprinzip zusammenarbeiten.

Die Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch haben den Charakter von qualifizierten Sachverständigengutachten und dienen den Gerichten als Maßstab der Verkehrsüblichkeit.

Die DLMBK versteht ihre Arbeit auch als einen Auftrag, das Bedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Klarheit und Wahrheit im Lebensmittelmarkt zu erfüllen.

Aufbau der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Insgesamt setzt sich die Kommission aus 32 Mitgliedern zusammen. Diese kommen zu gleichen Teilen aus vier verschiedenen, gleichberechtigten Gruppen: je acht Experten aus den Bereichen Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Wissenschaft.

Grafik zu den vier Gruppen der LebensmittelkommissionÖffnet die Lightbox für die Gruppe LebensmittelüberwachungÖffnet die Lightbox für die Gruppe WirtschaftÖffnet die Lightbox für die Gruppe VerbraucherschaftÖffnet die Lightbox für die Gruppe WissenschaftÖffnet die Lightbox für das Präsidium
Grafik zu den acht FachausschüssenÖffnet die Lightbox des Fachausschusses Fisch und FischerzeugnisseÖffnet die Lightbox des Fachausschusses Fette, Öle, Feinkostsalate, GewürzeÖffnet die Lightbox des Fachausschusses Getreideerzeugnisse, Kartoffelerzeugnisse, ÖlsamenerzeugnisseÖffnet die Lightbox des Fachausschusses Obst, Gemüse, PilzeÖffnet die Lightbox des Fachausschusses GetränkeÖffnet die Lightbox des Fachausschusses Speiseeis, Honig, Puddinge/DessertsÖffnet die Lightbox des temporären FachausschussesÖffnet die Lightbox des Fachausschusses Fleisch und FleischerzeugnisseÖffnet die Lightbox für die Sachkundigen

So arbeiten die acht Fachausschüsse

Im Zentrum aller Aktivitäten stehen die Leitsätze, die in sieben ständigen Fachausschüssen ausgearbeitet werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen temporären Fachausschuss aus den Präsidiumsmitgliedern zu bilden, in dem neue Leitsätze zu aktuellen, leitsatzübergreifenden Themen beraten werden.

Einigt sich ein Fachausschuss auf die Änderung eines bestehenden oder auf einen neuen Leitsatz, erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Nach erneuter Beratung und Verabschiedung im Fachausschuss wird die Kommission um Entscheidung über den Leitsatzentwurf gebeten. Die Sitzungen und Diskussionen in den Gremien der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission sind vertraulich, damit die Kommissionsmitglieder offen und ohne Druck von außen diskutieren und entscheiden können. Um die Öffentlichkeit dennoch über die Ergebnisse zu unterrichten, veröffentlicht jedes Gremium Zwischenergebnisse in Form von Sachstandsberichten. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Ergebnisse als aktuelle Leitsätze für jeden öffentlich zugänglich.

Mitglieder und externer Schlichter der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission setzt sich in der aktuellen Berufungsperiode aus folgenden Personen zusammen:

  • Vorsitz
  • Das Präsidium
  • Gruppe Verbraucherschaft
  • Gruppe Lebensmittelüberwachung
  • Gruppe Wirtschaft
  • Gruppe Wissenschaft
  • Externer Schlichter

 

Vorsitz

Thomas Böhm

 

Das Präsidium

Der Vorsitz der Kommission und die Stellvertretenden werden durch das BMEL aus der Mitte der Kommission bestellt. Sie bilden das achtköpfige Präsidium, in dem die vier Kreise Verbraucherschaft, Wirtschaft, Lebensmittelüberwachung und Wissenschaft in zahlenmäßig gleichem Verhältnis vertreten sind.

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission setzt sich in der aktuellen Berufungsperiode aus folgenden Personen zusammen:

  • Thomas Böhm
  • Prof. Dr. Stephan Drusch
  • Prof. Dr. Martin Holle
  • Petra Nüssle
  • Jutta Saumweber
  • Dr. Gesine Schulze
  • Dr. Sieglinde Stähle
  • Stephanie Wetzel

Gruppe Verbraucherschaft

  • Nora Dittrich
  • Dr. Silke Lichtenstein
  • Jutta Saumweber
  • Dr. Britta Schautz
  • Janine Schlenker
  • Dr. Jochen Wettach
  • Stephanie Wetzel
  • Martin Wurzer-Berger

Gruppe Wirtschaft

  • Christopher Kruse
  • Margot Mayr
  • Petra Nüssle
  • Simone Schiller
  • Dr. Sieglinde Stähle
  • Christiane Toussaint
  • Thomas Trettwer
  • Karin Wegner

Gruppe Lebensmittelüberwachung

  • Björn Balders
  • Thomas Böhm
  • Dorothee Kielkopf
  • Jürgen Glatz
  • Dr. Katrin Kopp
  • Dr. Henner Neuhaus
  • Steffen Pult
  • Dr. Gesine Schulze

Gruppe Wissenschaft

  • Prof. Dr. Nikolaus Bosch
  • Prof. Dr. Stephan Drusch
  • Prof. Dr. Marcus Glomb
  • Prof. Dr. Michael Hellwig
  • Prof. Dr. Martin Holle
  • Prof. Dr. Sascha Rohn
  • Prof. Dr. Matthias Upmann
  • Dr. Anke Zühlsdorf

Externer Schlichter der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

  • Prof. Dr. Olaf Sosnitza

Sitzungstermine

Gremium Sitzung Schwerpunkt Termin
Fachausschuss 4 "Getreide-, Kartoffel-, Ölsamenerzeugnisse" 13. Sitzung zu Leitsätze für Feine Backwaren 31. Januar - 01. Februar 2024
Fachausschuss 2 "Fische und Fischerzeugnisse" 51. Sitzung zu Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse 06. Februar 2024
Fachausschuss 7 "Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts" 16. Sitzung zu Leitsätze für Speiseeis 26. Februar 2024
Fachausschuss 1 "Fleisch und Fleischerzeugnisse" 73. Sitzung zu Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse 26.-27. März 2024
Fachausschuss 3 "Speisefette/-öle, Feinkostsalate, Gewürze" 13. Sitzung   09. April 2024
Fachausschuss 6 "Getränke" 17. Sitzung zu Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke 23.-24. April 2024
Fachausschuss 5 "Obst-, Gemüseerzeugnisse, Speisepilze" 11. Sitzung zu Leitzätze für Obst-, Gemüseerzeugnisse, Speisepilze 22.-23. Mai 2024
Präsidium 69. Sitzung   19. Juni 2024
Plenum 49. Sitzung   20. Juni 2024
Fachausschuss 3 "Speisefette/-öle, Feinkostsalate, Gewürze" 14. Sitzung zu Leitsätze für Gewürze 26.-27. Juni 2024
Fachausschuss 4 "Getreide-, Kartoffel-, Ölsamenerzeugnisse" 14. Sitzung zu Leitsätze für Feine Backwaren 03.-04. Juli 2024
Fachausschuss 6 "Getränke" 18. Sitzung zu Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke 15. Juli 2024
Fachausschuss 1 "Fleisch und Fleischerzeugnisse" 74. Sitzung zu Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse 12.-13. November 2024
Präsidium 70. Sitzung   18. November 2024
Plenum 50. Sitzung   19. November 2024
Fachausschuss 5 "Obst-, Gemüseerzeugnisse, Speisepilze" 12. Sitzung zu Leitzätze für Obsterzeugnisse und Speisepilze 21.-22. November 2024
Fachausschuss 3 "Speisefette/-öle, Feinkostsalate, Gewürze" 15. Sitzung zu Leitsätze für Gewürze 12.-13. Dezember 2024
Fachausschuss 6 "Getränke" 19. Sitzung zu Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke 20. Dezember 2024

Was bedeuten diese Leitsätze für mich? Testen Sie Ihr Wissen

Woraus wird Rübenkraut hergestellt?


Lebensmittel im Wandel der Zeit

Sushi, Smoothie, Chiasamen: Was wir essen und trinken, folgt geschmacklichen Trends, technologischen Entwicklungen und einem Angebot, das immer vielfältiger und internationaler wird. Mit den Vorlieben ändern sich auch unsere Erwartungen an Lebensmittel.

Mit wachsendem Lebensmittelangebot und sich ändernden Erwartungen an Lebensmittel müssen oft neue Bezeichnungen für Lebensmittel gefunden werden oder die Beschaffenheit der Lebensmittel muss neu beschrieben werden. Seit der ersten Sitzung im Jahr 1962 stellt sich die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission der Aufgabe, die Verkehrsauffassung, also die Zusammensetzung und den redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch der Lebensmittel wie auch die berechtigte Verbrauchererwartung an Lebensmittel zu beschreiben. Da nichts beständiger ist als der Wandel, ist dies eine Daueraufgabe der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission.

1951

Kochfertige Beutelsuppen treten in Konkurrenz mit Suppenwürfeln

Freies Feld

1958

Inbegriff des Fertiggerichts: Markteinführung von Eierravioli aus der Dose

1959

Erstes Fischstäbchen in Deutschland aufgetaucht

1960

Bohnenkaffee überholt Kaffeeersatz in den Verkaufszahlen

Freies Feld

1970

Die erste Tiefkühlpizza bringt ein rundes Stück Italien in die BRD

1973

Der erste fertig gemischte Eistee erobert die Regale des Lebensmittelhandels

Freies Feld

1980

Mit knapp 146 Litern pro Kopf und Jahr erreicht der Bierkonsum der Deutschen in den alten Bundesländern einen Höhepunkt (2015: 106 Liter)

1983

Neu im Handel: das erste kalorienarme Cola-light-Getränk

Freies Feld

1998

Erstmals wird ein Kombucha-Drink angeboten

2001

Der erste Mikrowellenreis verkürzt die Kochzeit auf 3 Minuten

Freies Feld

2010

Die ersten Bubble Tea Geschäfte eröffnen

Freies Feld

2018

Veröffentlichung der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs

So läuft das Änderungsverfahren für Leitsätze ab

1.

Anträge zu Leitsatzänderungen können von jeder Person gestellt werden und müssen schriftlich beim Sekretariat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission eingereicht werden. Sie sollen begründet werden und möglichst mit einem Formulierungsvorschlag versehen sein. Auch das Präsidium kann – von sich aus oder auf Vorschlag eines Fachausschusses – Änderungen von Leitsätzen beschließen. Jeder Leitsatz muss mindestens einmal alle fünf Jahre (Berufungsperiode der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission) auf seine Aktualität hin überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

2.

Das Sekretariat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission bestätigt der Antragstellerin oder dem Antragsteller den Eingang des Antrages.

3.

Das Präsidium prüft den Antrag und weist ihn dem zuständigen Fachausschuss zu. Nimmt das Präsidium einen Antrag nicht zur Bearbeitung an, weil er z. B. nicht die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs betrifft, wird die Antragstellerin oder der Antragsteller unter Angabe der Gründe darüber informiert.

4.

Der zuständige Fachausschuss berät unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge über eine Leitsatzänderung, einen neuen Leitsatz oder eine komplette Leitsatzüberarbeitung und beschließt über die Empfehlung eines Leitsatzes oder die Änderung eines Leitsatzes.

5.

Der Fachausschuss stimmt in der Regel in einer Sitzung über die Empfehlung ab, auch ein schriftliches Verfahren ist möglich. Zur Beschlussfähigkeit in einer Sitzung müssen alle vier beteiligten Kreise vertreten sowie mehr als die Hälfte der Fachausschussmitglieder anwesend sein. Zur Annahme der Empfehlung für einen neuen oder geänderten Leitsatz müssen mindestens drei Viertel aller in der Sitzung anwesenden Mitglieder oder alle anwesenden Mitglieder aus drei Gruppen für den Leitsatzentwurf stimmen; Enthaltungen zählen hierbei nicht, d. h., es entscheiden nur die Ja- und Nein-Stimmen.

6.

Anschließend wird die angenommene Empfehlung der Öffentlichkeit (Verbraucherorganisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen) zur Anhörung übergeben. Innerhalb von vier Wochen können die betroffenen Kreise dem Sekretariat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission etwaige Einwendungen mitteilen. Bei erforderlichen Anpassungen von Leitsätzen an neue rechtliche oder verbindliche technische Vorschriften oder zur Behebung offenbarer Unrichtigkeiten und bei ähnlichen unwesentlichen Änderungen kann auf die Anhörung verzichtet werden.

7.

Der Fachausschuss berät über die eingegangenen Einwendungen und überarbeitet gegebenenfalls den Leitsatzentwurf.

8.

Nach der Überarbeitung des Leitsatzentwurfes stimmt der Fachausschuss erneut über den Entwurf ab.

9.

Die durch den Fachausschuss angenommene Empfehlung für einen Leitsatz oder die Änderung eines Leitsatzes wird der Kommission zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.

10.

In der ersten Beratungsrunde der Kommission soll ein Leitsatz oder die Änderung eines Leitsatzes grundsätzlich einstimmig beschlossen werden. Hierfür ist ein einstimmiges "Ja" erforderlich, zudem müssen mehr als drei Viertel der 32 Kommissionsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Wird diese Beteiligung nicht erreicht, werden die in der Sitzung nicht anwesenden und nicht vertretenen Mitglieder der Kommission um schriftliche Stimmabgabe gebeten. Für die Annahme der Empfehlung sind die Stimmen von mehr als drei Vierteln aller Mitglieder ohne Gegenstimme erforderlich (Stimmenthaltungen zählen außer bei der Frage, ob das Quorum "mehr als drei Viertel der Mitglieder" überhaupt erreicht ist, nicht).

11.

Ergibt die Kommissionsabstimmung keine Einstimmigkeit, müssen die Mitglieder, die gegen den Leitsatzentwurf gestimmt haben, ihre Ablehnung des Leitsatzentwurfs begründen und einen Kompromissvorschlag einbringen.

12.

In der zweiten Beratungsrunde der Kommission werden der Leitsatzentwurf und die Kompromissvorschläge mit dem Ziel der Einigung diskutiert.

13.

Ist eine Einigung in der zweiten Beratungsrunde nicht absehbar, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren mit einer externen Schlichterin oder einem externen Schlichter einzuleiten. Der erarbeitete Kompromiss- oder Verfahrensvorschlag wird der Kommission zur Fortsetzung der zweiten Beratung zugeleitet.

14.

Der Leitsatzentwurf wird unter Berücksichtigung des Kompromiss- oder Verfahrensvorschlages in der Kommission in Fortsetzung der zweiten Beratung erörtert und abgestimmt. Bei der Abstimmung müssen mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend oder durch ein anwesendes Mitglied vertreten sein. Zur Annahme benötigt der Leitsatzentwurf die Zustimmung von mehr als drei Vierteln der 32 Kommissionsmitglieder. Gegenstimmen bleiben jetzt unberücksichtigt.

15a.

Der verabschiedete Leitsatzentwurf wird nach fachlicher und rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

15b.

Wird ein Leitsatzentwurf nicht verabschiedet, bleibt der bisherige Leitsatz bestehen.

Kontaktformular

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches haben, nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Für sonstige Fragen zu Lebensmitteln stehen Ihnen die Verbraucherlotsen oder das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Internetportal des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V., www.lebensmittelklarheit.de, zur Verfügung.

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Weitere Informationen

Im Konsens - So arbeitet die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Sachstandsbericht: Fachausschuss "Obst-, Gemüseerzeugnisse, Speisepilze"

Sachstandsbericht: Fachausschuss "Getreide-, Kartoffel-, Ölsamenerzeugnisse"

Sachstandsbericht: Fachausschuss "Fleisch und Fleischerzeugnisse"

Sachstandsbericht: Fachausschuss "Speisefette/-öle, Feinkostsalate, Gewürze"

Sachstandsbericht: Temporärer Fachausschuss "vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs"

Sachstandsbericht: Fachausschuss "Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts"

Sachstandsbericht: Fachausschuss "Fisch und Fischerzeugnisse"

Sachstandsbericht: Fachausschuss "Getränke"

Infografik zur Erläuterung des Veröffentlichungsverfahrens

Infografik zur Erläuterung des Berufungsverfahrens

Hinweise für die Anwendung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Geschäftsordnung der DLMBK

Abschlussbericht der Verbraucherstudie zu Smoothies

Evaluation der DLMBK Reformmaßnahmen

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Was macht die Gruppe Wissenschaft?

Diese Gruppe setzt sich zusammen aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachbereiche, z. B. Lebensmittelchemie, Ernährungs-, Veterinär- und Kommunikationswissenschaft sowie Lebensmittel- und Wirtschaftsrecht. Sie kennen die technologischen Verfahren der Lebensmittelherstellung und -analytik, sind Experten für Lebensmittelzutaten, rechtliche Regelungen und Konsumentenverhalten. Diese Gruppe bringt die fundierte wissenschaftliche Sicht auf den redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch und die berechtigte Verbrauchererwartung ein.

Was macht die Gruppe Lebensmittelüberwachung?

Die Vertreterinnen und Vertreter der Lebensmittelüberwachung bringen ihr Wissen über technologische und rechtliche Regelungen in der gesamten Wertschöpfungskette, vom Acker bis hin zum Endverbraucher, ein. Sie wissen, wie man Zutaten und deren verwendete Mengen in Lebensmitteln nachweisen kann oder welche Mängel z. B. nach einer unsachgemäßen Handhabung auftreten können. Auch ihr Fachwissen über die Beurteilung der Qualität von Lebensmitteln bringen sie in die Arbeit an den Leitsätzen ein. Die Mitglieder dieser Gruppe arbeiten in Landeslaboratorien und Untersuchungsämtern.

Was macht die Gruppe Wirtschaft?

Auch die Interessen der Wirtschaft finden in der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission Gehör. Die Vertreterinnen und Vertreter der Lebensmittelwirtschaft haben das Know-how über Rohstoffe, Produktionsprozesse und -technologien oder neue Entwicklungen und achten auf die Praktikabilität der Leitsätze, damit alle, vom Bauern bis zum Lebensmittelhändler, die Leitsätze anwenden können. Diese Gruppe setzt sich unter anderem aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsverbände, wie z. B. des Deutschen Bauernverbands, zusammen.

Was macht die Gruppe Verbraucherschaft?

Die Gruppe der Verbraucherschaft hat stets ein Auge darauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch die Zusammensetzung, Aufmachung oder Bezeichnung eines Lebensmittels getäuscht oder in die Irre geführt werden. Sie vertreten die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem sie ganz besonders den Fokus auf die berechtigte Verbrauchererwartung in die Beratungen und Diskussionen einbringen und auf verbraucherfreundliche Formulierungen für die Leitsätze achten. In ihrem Hauptberuf arbeiten Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe beispielsweise bei Verbraucherzentralen.

Das Präsidium und der/die Vorsitzende

Aus der Mitte der vier Kreise bestellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Präsidium, dem je zwei Personen aus jeder Gruppe angehören - unter ihnen auch die oder der Vorsitzende. Das Kommissionsmitglied, das den Vorsitz innehat, ist die Stimme der Kommission nach außen. Intern leitet der/die Vorsitzende die Sitzungen des Plenums und Präsidiums, fasst Kernaussagen von Diskussionen zusammen und bringt die Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zielgerichtet und ganzheitlich voran. Der derzeitige Vorsitzende, Thomas Böhm, stammt aus der Gruppe der Lebensmittelüberwachung. Er wurde ebenso wie die übrigen Mitglieder für fünf Jahre vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berufen.


Die Sachkundigen

Jeder Fachausschuss hat die Möglichkeit, sich von externen Sachkundigen beraten zu lassen. Das Fachwissen der Sachkundigen ergänzt themenspezifisch, zusätzlich zu den besonderen Kenntnissen und Erfahrungen der Fachausschussmitglieder, den Sachverstand des entsprechenden Fachausschusses. Jedes Fachausschussmitglied kann Sachkundige für den entsprechenden Fachausschuss vorschlagen. Die Sachkundigen nehmen nur in dem Umfang an Sitzungen teil, in dem ihre Expertise erforderlich ist. Wie die Kommissionsmitglieder sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zudem werden in ihrer Gegenwart keine Beschlüsse über Empfehlungen gefasst.

Die Aufgabe des Fachausschusses Fleisch und Fleischerzeugnisse

Deutschland ist ein Fleischland - die Auswahl der angebotenen Fleisch und Wurstwaren ist enorm und kaum zu überschauen. Doch genau das ist die Aufgabe dieses Fachausschusses: möglichst alle marktrelevanten Lebensmittel im Auge zu haben. Entsprechend umfangreich sind die Leitsätze zu diesem Thema.

Die Aufgabe des Fachausschusses Fisch und Fischerzeugnisse

Speisefisch auf dem Speisetisch – bei immer mehr Deutschen ist das regelmäßig der Fall. Dasselbe gilt für Krebs- und Weichtiere wie z. B. Garnelen oder Tintenfische. Und für fast alle Lebensmittel aus Flüssen und Meeren, von Aalen über Krabben bis zu Yhlenheringen, hat der Fachausschuss eine Beschreibung.

Die Aufgabe des Fachausschusses Speisefette/-öle, Feinkostsalate, Gewürze

Feine Öle und Gewürze sind wichtige Geschmacksträger für viele Gerichte. Deshalb müssen die Ausgangspflanzen und ihre Weiterverarbeitung hohe Anforderungen erfüllen. Was dies im Detail bedeutet, z. B. wie die Öle und Fette gewonnen werden, fällt in die Expertise dieses Fachausschusses, egal ob kaltgepresst oder fraktioniert – ganz schön raffiniert!

Die Aufgabe des Fachausschusses Getreide-, Kartoffel-, Ölsamenerzeugnisse

Während sich manch andere Länder mit Weißbrot begnügen, gibt es bei uns nach dem deutschen Brotregister über 3.000 Brotspezialitäten. Themen der Fachausschussarbeit sind unter anderem, welche Getreidesorten für Brote verwendet werden oder was ein Brot zum Vollkornbrot macht. Der Fachausschuss bringt zudem Klarheit in die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten der Kartoffel.

Die Aufgabe des Fachausschusses Obst-, Gemüseerzeugnisse, Speisepilze

Einige dieser Lebensmittel – wie Äpfel – wachsen einem quasi in den Mund, andere – wie Pilze – muss man manchmal lange suchen. Neben der Herkunft dieser Gewächse interessiert den Fachausschuss auch, welche sensorischen Qualitäten sie nach einer teilweise langen Anreise bis zum Supermarkt haben sollten.

Die Aufgabe des Fachausschusses Getränke

Auf wohl keinem anderen Gebiet überschneiden sich Lebensmittel und Lifestyle in solchem Ausmaß wie bei Getränken. Deshalb muss der Fachausschuss hier besonders aufmerksam mit den Trends und Entwicklungen mithalten, damit er immer auf der Höhe der Zeit und des Geschmacks ist.

Die Aufgabe des Fachausschusses Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts

Das Beste kommt meist zum Schluss: Nicht nur bei Kindern, auch bei Erwachsenen sind Lebensmittel aus diesen Leitsätzen besonders beliebt. Damit der Genuss nicht getrübt wird, beschreibt der Fachausschuss in seinen Leitsätzen genau die Herstellung und Beschaffenheit der süßen Versuchungen, z. B. die eines Gemüse-Sorbets oder eines Milchspeiseeises genauso wie die Eissorten eines Fürst-Pückler-Eises.

Temporäre Fachausschuss zu leitsatzübergreifenden Themen, bestehend aus den Präsidiumsmitgliedern

Der temporäre Fachausschuss ist so etwas wie die Trumpfkarte der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. In der Lebensmittelwelt gibt es immer wieder Themen, die sich aus den Entwicklungen am Markt und aus veränderten Ernährungsgewohnheiten ergeben und die Lebensmittel aus mehreren Leitsätzen betreffen. Da sich diese übergreifenden Themen nicht an einer Kategorie festmachen lassen, kann das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission neuerdings von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen temporären Fachausschuss einzurichten – wie es das zur Diskussion eines neuen Leitsatzes für „vegetarische und vegane Lebensmittel“ jüngst getan hat.

Harte Schale, weicher Kern oder umgekehrt!?

Was ist ein Krebstier? Was ist ein Weichtier? Was davon wird zubereitet und gegessen? Die Leitsätze für Krebs- und Weichtiere beschreiben bedeutende Produkte auf dem nationalen Markt, wie sie hergestellt und bezeichnet werden. Es finden sich beispielsweise Beschreibungen zu den Beschaffenheitsmerkmalen von Krebs- und Weichtieren, deren Teile und Erzeugnisse sowohl in frischer als auch in verarbeiteter Form (z. B. tiefgekühlt oder gekocht). Viele tiefgekühlte Krebs- und Weichtierprodukte werden paniert oder in Backteig angeboten. In den Leitsätzen finden sich zu diesen Lebensmitteln weiterführende Informationen z. B. wie hoch der Krebs-/Weichtieranteil ist oder wie sich die Panade auszeichnet. Aspekte wie die Toleranzen beim Bruch von Garnelenschwänzen sowie bei Schalenresten im Miesmuschelfleisch stehen bei der Beschreibung der Bearbeitungsfehler im Fokus.
Mit eigenen, neuen Leitsätzen für Krebs- und Weichtiere und deren Erzeugnissen wird die Übersichtlichkeit in dieser Produktgruppe verbessert und der steigenden Marktbedeutung von Krebs- und Weichtieren Rechnung getragen.

Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet
Leitsätze Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus

Hier wird nicht im Trüben gefischt!

Fisch und Fischprodukte, ein Thema, das so weit ist wie das Meer, erfordert eine klare Gruppierung. Im Deutschen Lebensmittelbuch werden Fisch, Fischteile und Fischerzeugnisse, die hierzulande auf den Teller kommen, in ihrer Herstellung, Bezeichnung und Beschaffenheit beschrieben. Typisch verwendete Zutaten wie zum Beispiel Soßen, werden ebenfalls charakterisiert. Den Leitsätzen entsprechende Fischerzeugnisse haben in der Regel einen Fischanteil von mindestens 50 %. Ausnahmen bestätigen die Regel und werden beschrieben. Wichtig ist, dass die jeweilige Fischart genannt wird: beispielsweise genügt die Bezeichnung „Fischfilet“ bei Kabeljau nicht, es heißt „Kabeljaufilet“. Eine wesentliche Beschreibung im Deutschen Lebensmittelbuch ist die der Fehlergräten: Die Kennzeichnung „praktisch grätenfrei“ verdienen demnach lediglich Fischfilets, die nicht mehr als eine Fehlergräte pro Kilogramm enthalten.
Nicht nur der Fisch selbst ist entscheidend, auch das Drumherum. Die Leitsätze schaffen da Klarheit, wo der Blick manchmal getrübt sein könnte: so wird bei tiefgefrorenen Fischerzeugnissen angegeben, ob eine Panade oder ein Backteig zur Ummantelung des Fischteils verwendet wurde.
Die Krebs- und Weichtiere wurden nicht einfach bei den Fischen mitgeangelt, sondern sind jetzt in eigenen Leitsätzen beschrieben, denn ihre Marktbedeutung ist groß und die Übersicht sollte gewahrt werden. Der Hummer ist eben kein Hering.

Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet.
Leitsätze Fisch und Fischerzeugnisse

Vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Die Ernährungstrends in Deutschland ändern sich und damit auch das Angebot an entsprechenden Lebensmitteln. Für Veganer und Vegetarier gibt es ein immer größeres Angebot an Lebensmitteln ohne Zutaten tierischen Ursprungs, darunter auch viele Fleischersatzprodukte wie z. B. "vegetarische Schnitzel". Die Bezeichnungen dafür waren bislang oft die gleichen wie für das Original aus oder mit Fleisch oder Fisch. Das sorgte für Unklarheiten und Fragen sowohl bei Fleischliebhabern als auch bei Veganern und Vegetariern. Höchste Zeit für mehr Klarheit und Anlass für die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, in neuen Leitsätzen zu beschreiben, wie vegane und vegetarische Lebensmittel beschaffen sind. Wichtig ist dabei z. B. die sensorische Ähnlichkeit der Eigenschaften zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die Leitsätze erläutern nicht nur, was unter veganen und vegetarischen Produkten zu verstehen ist und wie sie hergestellt werden, sondern beschreiben auch, wie Lebensmittel bezeichnet werden, die bestimmten Fleisch-, Fisch- oder Feinkostsalaten mit Zutaten tierischen Ursprungs nachempfunden sind. Das wird sich bei einigen Lebensmitteln mancher Unternehmen auch auf Bezeichnungen von Lebensmitteln auswirken, die schon länger am Markt sind. Bezeichnungen, die sich auf gewachsene Fleischteile beziehen, z. B. Filet oder Steak, sind bei fleischlosen Produkten unüblich. Der Gebrauch von Bezeichnungen von geschnittenen Fleischteilen und zerkleinertem Fleisch für vegane und vegetarische Lebensmittel, z. B. Schnitzel oder Gulasch, sind hingegen üblich und etabliert. Grundsätzlich ist bei solchen Lebensmitteln an gut sichtbarer Stelle ein Hinweis wie "vegetarisch" oder "vegan" und die maßgebliche ersetzende Zutat vermerkt.

Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet

Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs

„Im Hörnchen oder im Becher...?“

... ist nicht die einzige wichtige Frage, die zu Speiseeis gestellt werden kann. Zum Beispiel interessiert es uns auch, ob die gefrorene Köstlichkeit fachmännisch pasteurisiert und homogenisiert wurde. Heißt: dass eventuelle Keime zuverlässig abgetötet und eine einheitliche Größenverteilung erreicht wurde. Oder wie hoch der so genannte Luftaufschlag beim "Freezen" ist. Der Luftaufschlag trägt neben anderen technologischen Maßnahmen (z. B. Fettgehalt, Homogenisierung) ganz wesentlich zur cremigen Textur und damit zum Mundgefühl bei. Bei vorverpackter Ware kann er bis zu 150 % betragen, bei handwerklich produziertem Speiseeis bis zu 40 %. Vergleichen Sie einfach das Volumen (in Milliliter) mit der Masse (in Gramm). Neben den hygienischen Anforderungen sind eine angenehme Konsistenz und ein Geschmackserlebnis wünschenswert, das der Bezeichnung der jeweiligen Sorte gerecht wird. Wenn also ein Speiseeis "Tuttifrutti" heißt, sollte man auch verschiedene Fruchtnuancen wahrnehmen können. Wird auf einer Eispackung eine bestimmte Frucht abgebildet, so darf der Verbraucher auch erwarten, dass diese im Produkt in bestimmten Mindestmengen enthalten ist. Sorgt überwiegend das Aroma für den Geschmack, wird durch die Bezeichnung, z. B. "Eis mit Fruchtgeschmack", darauf hingewiesen. Auch sonst gilt: Was geschrieben oder gezeigt wird, soll auch eingehalten werden. So muss "Bourbon"-Vanille auch tatsächlich enthalten sein, wenn ein Eis damit gekennzeichnet ist.

Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet.
Leitsätze Speiseeis

Wenn Bienen schreiben könnten…

...käme vielleicht dieser Leitsatz dabei heraus. Denn zum Thema genussreife Lebensmittel aus einer Zutat fällt einem sicher der Honig ein. In der Tat werden ihm bei der Herstellung weder honigfremde Stoffe zugesetzt noch honigeigene Stoffe entzogen. Die Arbeitsteilung bei der Honigherstellung zwischen Honigbiene und Mensch beruht auf dem Sammeln durch die Biene und dem Reinigen durch Sieben, Rühren, Mischen oder Abfüllen durch den Menschen. Auch seine Sortenvielfalt bezieht der Honig direkt aus der Natur: So hat ein Akazien-, Tannen-, Linden- oder Kleehonig jeweils eine ganz charakteristische Farbe, Konsistenz und Geschmacksnote. Wird der Honig unmittelbar vom erzeugenden Imker abgefüllt oder an den Verbraucher abgegeben, sind Angaben wie "vom Imker abgefüllt" oder "aus eigener Imkerei" möglich. Ebenso wird der Begriff Auslese für qualitativ besonders hochwertigen Honig verwendet. Dieser zeichnet sich durch einen niedrigen Wasser- und HMF-Gehalt (ein Abbauprodukt von Zucker) sowie eine hohe Aktivität der Invertase (ein Zucker zerlegendes Enzym) aus. Noch anspruchsvoller sind die Erwartungen an diese Werte, wenn Auslobungen wie "feine", "feinste" oder "extra feine Auslese" oder auch "Premium" ins Spiel kommen. Zudem gibt es je nach Sorte typische Pollenanteile und andere mikroskopische und physikalisch-chemische Merkmale.

Leitsätze Honig Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet.

Die Guten ins Körbchen

Auf dem Markt gekaufte oder im Restaurant bestellte Speisepilze haben einen klaren Vorteil gegenüber den selbst gesammelten: Sie sind besonders sorgfältig darauf geprüft worden, dass sich keine ungenießbaren oder gesundheitsschädlichen Pilze unter ihnen befinden. Speisepilze sind, wie der Name schon sagt, die essbaren Vertreter ihrer Art, die wiederum in Zuchtpilze und in freier Natur wachsende Wildpilze unterteilt werden. Aus geschmacklichen und gesundheitlichen Gründen ist es wichtig, dass Pilze unmittelbar nach der Ernte verkauft bzw. weiterverarbeitet werden. Auch das Putzen, Prüfen und Befreien der Pilze von schlechten Teilen erfordert besondere Sorgfalt. Die häufigsten Formen von Pilzerzeugnissen sind tiefgefrorene, getrocknete oder zu Konserven verarbeitete Pilze. Bei Letzteren kann der Unterschied zwischen Füllmenge und Abtropfgewicht beträchtlich sein, gesamte Füllmenge und Abtropfgewicht werden allerdings in jedem Fall deutlich auf dem Etikett ausgewiesen. Handelt es sich um Mischpilze, werden diese in der Zutatenliste vollständig einzeln aufgeführt. Was die Qualität von Pilzkonserven angeht, findet man je nach Sorte unterschiedliche Attribute: Bei Champignons ist es die I., II. oder III. Wahl, während man bei Pfifferlingen in Konserven Prädikate wie "ausgesucht klein" oder "mittel" findet und nicht im Ganzen erhaltene Steinpilze als "geschnitten" präzisiert werden.

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Leitsätze Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse

Apfelwein oder kein Apfelwein, das ist hier die Frage

Wann fängt ein Lebensmittel an, ein Genussmittel zu sein? Eine interessante Frage: Genussmittel werden nicht aufgrund ihres Nährwertes, sondern aufgrund ihrer Wirkung und ihres Geschmacks konsumiert. Auf jeden Fall sind weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke Lebensmittel und für den Einen oder die Andere auch Genussmittel. Schließlich bestehen diese Getränke hauptsächlich aus vergorenem Obst. Ein Überschuss an Kohlensäure macht einen Fruchtwein zum Fruchtperlwein oder -schaumwein. Sie sehen: Die Herstellung dieser Getränke kann durchaus als Wissenschaft bezeichnet werden. Und die Bezeichnungen, mit denen die Restzuckergehalte angegeben werden, z. B. "demi-sec" oder "brut", teilen sie mit ihren berühmteren Verwandten, die aus Weintrauben hergestellt werden. Übrigens hat sich ein Exot in die Familie eingeschlichen. Fällt es Ihnen ein? Richtig: Es ist der Met, der aus Honig hergestellt wird und der die Menschheit schon seit Jahrtausenden begleitet. Dies liegt auch daran, dass seine Herstellung recht einfach ist. Nicht wenige Verbraucherinnen und Verbraucher versuchen sich daher in der Eigenproduktion dieses Getränkes. Falls Sie auch dazugehören, finden Sie sicher hilfreiche Infos in unseren Leitsätzen!

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Leitsätze Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke

Auch Vegetarier mögen Fleisch

Zumindest wenn es um das Fruchtfleisch geht, das in naturtrüben Fruchtsäften enthalten ist. Anders als bei einem Fruchtsaftgetränk oder einem Nektar darf dem Fruchtsaft kein Wasser zugesetzt werden. Und nach allgemeiner Verkehrsauffassung gibt es noch weitere Anforderungen an Fruchtsäfte. So ist es üblich, dass das bei der Rückverdünnung von Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat verwendete Wasser eine bestimmte Qualität erfüllt, damit es den Genuss nicht trübt. Die Fruchtsorte/en kann man bei diesen Erzeugnissen herausschmecken, ohne dass man dafür viel Fantasie braucht. Fruchtsäfte, die einen bestimmten Säuregehalt unterschreiten, werden als mild deklariert.
Und warum ist Fruchtsaftkonzentrat bei den Erzeugern beliebt? Weil sie auf diese Art nicht tausende Tonnen von Früchten aus dem Herkunftsland transportieren müssen, sondern nur deren entwässerte "Leichtversion". Das schont die Umwelt.

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Leitsätze Fruchtsaft und Fruchtnektar

Es geht um die Wurst – und um Schnitzel, Eisbein und Co.

Wo Schnitzel draufsteht, muss auch Schnitzel drin sein – das ist leichter gesagt als getan. Denn: Was ist ein Schnitzel? Verstehen wir alle dasselbe darunter? Klarheit schaffen die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Sie stellen zum Beispiel sicher, dass der Gast, der ein Wiener Schnitzel bestellt, ein paniertes Kalbsschnitzel bekommt und kein Schwein, Huhn oder gar Formfleisch. Noch mehr Klärungsbedarf gibt es bei den sogenannten "Fleischerzeugnissen". Schließlich hat jede deutsche Region ihre eigenen Spezialitäten: Was ist eine süddeutsche Mortadella? Was unterscheidet den Stuttgarter vom bayerischen Leberkäse? Zu den so genannten Presswürsten zählen neben Schwartenmagen und Weißer Zungenwurst auch Salvenatwurst und Rüssel-Pressmagen. Für alle Produkte ist definiert, was Kundinnen und Kunden im Supermarkt oder an der Metzgereitheke erwarten dürfen: Ist in Würstchen nach Frankfurter Art Rindfleisch drin? Wie sieht es bei Wienern aus? Woraus darf Schinken hergestellt werden? Welche Teile des Schweins sind im Eisbein verarbeitet? Und welche Därme sind als Hülle für Fleischerzeugnisse zugelassen?

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Leitsatz Fleisch und Fleischerzeugnisse

Entsprechungstabelle Leitsatznummern neu und alt (Hilfestellung für Anwendende)

Wer Vitamin A sagt …

Wem läuft nicht das Wasser im Mund zusammen, wenn er an einen knackigen reifen Apfel denkt. Früchte werden aber nicht nur im frischen Zustand verzehrt. Sie können z. B. durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, etwa tiefgefroren, zu Obstkonserven weiterverarbeitet werden oder auch als Fruchtsirup und als bestimmte streichfähige Zubereitung oder Trockenfrüchte verzehrt werden. An die Rohware werden in jedem Fall hohe Erwartungen gestellt: Nur gesundes, frisches Obst von einer geeigneten Sorte und im geeigneten Reifestadium wird verwendet, Mängel kommen praktisch nicht vor. Zum Haltbarmachen sind neben dem Tiefgefrieren z. B. Pasteurisieren, Konzentrieren durch Wasserentzug, Trocknen, Kandieren und Einlegen in Alkohol beschrieben – auch in Kombination miteinander. Bei der Verarbeitung werden die wertbildenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Rohware so weit wie möglich erhalten. Das Deutsche Lebensmittelbuch beschreibt auch den sogenannten Dripverlust, also den Flüssigkeitsanteil, der beim Auftauen entsteht und der möglichst gering gehalten werden sollte. Überhaupt wird erwartet, dass die tiefgefrorenen Erzeugnisse nach dem Auftauen ihren frischen Pendants in puncto Größe, Aussehen, Textur und Sensorik weitgehend entsprechen. Auch sind "unreif, überreif, gequetscht, vertrocknet oder angeschimmelt", wie man sich denken kann, keine akzeptablen Attribute. Alle Obstkonserven mit Zuckerzusatz, die über 20 % Zucker im Fertigerzeugnis aufweisen, werden als stark gezuckert bezeichnet.

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Leitsätze Obsterzeugnisse

Wie bei Großmutter?

Werden Getreidemahlerzeugnisse ohne Anwendung eines Gärungs- oder Backverfahrens hergestellt – sondern durch Einteigen, Formen und Trocknen–, so spricht man von Teigwaren. Besser bekannt auch als Nudeln, Pasta oder Spätzle. Auch Instant-Nudeln gehören dazu. Der Wassergehalt beträgt höchstens 13 %, außer natürlich bei frischen Teigwaren, und der Speisesalzgehalt beläuft sich auf höchstens 1 %. Frische Teigwaren und solche, bei denen Eier als Zutat verwendet werden, werden im Deutschen Lebensmittelbuch mit unterschiedlichen Charakteristika beschrieben. Frische Teigwaren werden bei der Herstellung gar nicht oder lediglich angetrocknet, zuweilen mit heißem Wasser oder Wasserdampf behandelt, pasteurisiert, gekühlt oder tiefgefroren. Bei Teigwaren, die mindestens den verkehrsüblichen Eigehalt aufweisen, wird in der Bezeichnung der entsprechenden Produkte das Wort "Eier-" vorangestellt. Bei Frischei handelt es sich um Eier der Güteklasse A, die in frischem Zustand aufgeschlagen und verarbeitet werden. Während bei Eier-Teigwaren der Eigehalt mindestens 100 g auf 1 kg Getreidemahlerzeugnisse beträgt, sind es bei anpreisenden Prädikaten wie Hausmacher Eier-Spätzle mindestens 200 g/kg und bei Eier-Teigwaren mit 6 Eiern 300 g/kg. Gemüse- und Kräuter-Teigwaren enthalten die ausgelobten Zutaten in einer Menge, die Farbe und Geschmack bestimmt, bei Vollkornteigwaren besteht der Getreideanteil ausschließlich aus Vollkornmahlerzeugnissen.

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Das Beste kommt zum Schluss

Der letzte der 23 Leitsätze ist zugleich auch einer der süßesten. Die darin beschriebenen Puddinge, süßen Desserts u. Ä. sind entweder verzehrfertig im Handel erhältlich oder aus konzentrierten Zubereitungen unter Zugabe von Flüssigkeit selbst fertig zu stellen. Die typische stichfeste bis cremige Konsistenz mit Zutaten wie z.B. Stärke oder Getreideerzeugnissen erzielt. Diese sind lediglich in der für ihre Wirkung erforderlichen Menge enthalten. Bei den verschiedenen Arten von Desserts finden neben eher sachlichen Bezeichnungen wie Puddingcreme oder Kaltschale auch "glamouröser" klingende Namen wie Götterspeise, Mousse au Chocolat oder Panna cotta Verwendung – nicht nur das Auge, auch das Ohr isst mit. Für den Geschmack kommen diverse Zutaten zum Einsatz: von Milch, Säften, Früchten, Kakao oder Kaffee bis hin zu Aromen. Und, nicht zu vergessen, die verkehrsüblichen Zuckerarten, süßende Lebensmittel, Zuckeraustauschstoffe oder andere Süßungsmittel. Verkehrsübliche Mindestmengen charakterisierender Zutaten wie z. B. Vanille fehlen in den Leitsätzen ebenso wenig wie genaue Differenzierungen: Ein Vanille-Pudding enthält Vanilleschoten oder natürliches Vanille-Aroma, während es bei der Verwendung von nicht natürlichen Aromastoffen Pudding Vanille-Geschmack heißt.

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Leitsätze Pudding, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse

Achtung: heiß und fettig

Ein wenig Vorsicht schadet auch im kalten Zustand nicht, besonders beim Kauf. Speiseöle und -fette können von Pflanzen stammen, wie etwa Raps oder Sonnenblumen, oder von Tieren, wie z. B. Schweineschmalz. Bei pflanzlichen Ölen wird üblicherweise die botanische Herkunft angegeben z.B. Kokosfett oder bei Mischungen daraus der Verwendungszweck. Tierische Fett werden nach der Tierart, aus der sie gewonnen werden, benannt z.B. Gänseschmalz. Besonders hochwertig sind native Pflanzenöle, die auf besonders schonende Weise gewonnen werden, z. B. ohne Wärmezufuhr. Durch wissenschaftliche Methoden kann nachgewiesen werden, ob ein pflanzliches Speiseöl wirklich mechanisch und ohne Wärmezufuhr oder Zusatzstoffe vorbehandelt und hergestellt wurde. Übrigens: Raffinierte Speisefette oder -öle heißen nicht so, weil sie besonders trickreich wären, sondern weil sie entschleimt, entsäuert, desodoriert - also befreit von unerwünschten Gerüchen - sind und manchmal auch gebleicht und/oder fraktioniert werden, um unerwünschte Bestandteil zu entfernen. Wenn es Sie außerdem interessiert, was gehärtet, umgeestert, kältebeständig oder konfektioniert bedeutet, werden Sie in unseren Leitsätzen ebenfalls fündig.

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Leitsätze Speisefette und Speiseöle

Die richtigen Worte zur Torte

Worin unterscheiden sich Kleingebäck und feine Backwaren? Es ist nicht, wie man denken könnte, die Größe, sondern der Anteil an Fett und/oder Zuckerarten. Während dieser im ersten Fall 10 Teile auf 
90 Teile Getreide nicht überschreitet, liegt er im zweiten Fall darüber. Auch der Begriff Dauerbackwaren wird im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben. Bei diesen dauert nicht etwa die Zubereitung besonders lange, sondern ihre Genießbarkeit erstreckt sich bei sachgemäßer Handhabung über einen langen Zeitraum. Was wäre eine Torte ohne ihre Füllung? Die Füllungen reichen von Frucht-, Nuss-, Mandel- und Marzipanfüllungen über Milchkrems bis hin zur Canache, bei der es sich um eine Sahnekrem aus zwei Teilen dunkler Schokoladenüberzugmasse und einem Teil Schlagsahne handelt. Ebenso werden Mindestwerte für den Gehalt an Zutaten wie Butter, Milch, Sahne, Quark, Schokolade, Eiern, Mandeln, Honig und Vanille beschrieben, die aus Genuss erst einen Hochgenuss machen. Herkunftsbezeichnungen sind bei diesen Produkten durchaus ernst zu nehmen, besonders wenn sie im Zusammenhang mit den Prädikaten "Original" oder "Echt" fallen. Dies gilt z. B. für Dresdner Christstollen oder Nürnberger Lebkuchen. Was nicht nur das Krümelmonster interessieren dürfte: Ein weiteres Thema dieser Leitsätze sind Kekse.

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Leitsätze Feine Backwaren

Die Quelle vieler Versuchungen

"Ölsamen, daraus hergestellte Massen und weitere Süßwaren": Nein, der Bindestrich wurde nicht etwa vergessen – bei den Leitsätzen dieser Kategorie geht es nicht um Massenwaren, sondern um Erzeugnisse aus Ölsaaten wie Marzipanrohmasse oder Nugatmassen. So vielfältig die aus ihnen hergestellten Süßwaren sind, so überschaubar sind ihre ursprünglichen Ausgangsstoffe. Zu Massen verarbeitet werden Ölsamen wie Mandeln, Aprikosen- und Pfirsichkerne oder Nüsse unter Zugabe von Zucker, Wasser oder auch Kakaoerzeugnissen. Mandeln sind von süßem Geschmack und sollen nicht mehr als vier Gewichtsprozent an bitteren Exemplaren enthalten. Werden die Zutaten nicht nur zerkleinert und vermengt, sondern zuvor auch geröstet, wird darauf hingewiesen. Im nächsten Herstellungsschritt entsteht daraus die Marzipan- oder Persipanrohmasse bzw. die Nugatmasse, deren Feuchtigkeit oder Zuckergehalt nach oben und deren Fettgehalt nach unten begrenzt ist. Werden all diese Arbeitsschritte gemäß den korrekten Mengen und Arten von Zutaten befolgt, stehen am Ende dieses Prozesses die Süßwaren aus Marzipan und Nugat sowie die allseits beliebte Nugatkrem.
 

Leitsätze für Ölsamen, daraus hergestellte Massen und weitere Süßwaren Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet

Eine erfrischend klare Ansage

Ob nach dem Sport oder einfach so: Wem pures Wasser zu eintönig ist, der greift gerne zu einem der unzähligen Erfrischungsgetränke, die der Lebensmittelhandel anbietet. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau, und wie grenzen sich diese Produkte z. B. von Fruchtsäften ab? Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat da mal etwas Ordnung reingebracht: Unter Erfrischungsgetränken versteht man wasserhaltige Getränke, die mit anderen Stoffen versetzt sind – wie Kohlensäure, Mineralstoffen, Zuckerarten, Vitaminen oder Aromen. Für die vier Kategorien Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden oder Brausen, die zu den Erfrischungsgetränken gehören, werden besondere Beurteilungsmerkmale beschrieben. Weil es so viele Erfrischungsgetränke gibt, heben sich Hersteller gerne mit wohlklingenden Attributen wie "ohne Konservierungsstoffe" oder "aus Felsquellwasser" aus der Masse hervor. Dann müssen sie allerdings auch liefern, ebenso wie beim Mindestfruchtgehalt. Dieser ist durch das Lebensmittelbuch detailliert beschrieben und reicht von 0 % bei Brausen bis zu mindestens 30 % bei Fruchtsaftgetränken.

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Leitsätze Erfrischungsgetränke

Die Uhrzeit ist nicht das Wichtigste

Entscheidender aus Sicht von Genießern und Experten ist die Frage, von welcher Pflanze der Tee stammt, wie (un-)zerkleinert seine Bestandteile sind und ob ihm geruch- oder geschmackgebende Stoffe zugesetzt wurden. Tee ohne den Zusatz aromatisierender Zutaten besteht zu 100 % aus Blättern, Blattknospen und zarten Stielen des Teestrauchs. Bei den Tee-Extrakten hingegen wurde zuvor Wasser entzogen. Werden zusätzlich aromatisierende Zutaten zugesetzt, lautet die Bezeichnung aromatisierter Tee-Extrakt. Doch was sind teeähnliche Erzeugnisse? Darunter versteht man Teile anderer Pflanzen, die wie Tee verwendet, also mit heißem Wasser aufgegossen werden. Bekannte Beispiele dafür sind die allgemein als Kräuter-, Früchte- oder Mate-Tee bekannten Heißgetränke. Lose oder im Beutel – eine Frage, an der sich die Geister scheiden. Jedoch ist eines klar: Verunreinigungen durch Erde oder Sand sind im Teebeutel nicht erwünscht und können anhand des Gehalts an säureunlöslicher Asche aufgespürt werden. Auch andere analytische Verfahren können in der Kontrolle der Beschaffenheitsmerkmale von Tee zum Einsatz kommen, so wird z.B. über den Masseverlust beim Erhitzen der Anteil an flüchtigen Bestandteilen wie ätherischen Ölen bestimmt, der ebenfalls nicht zu hoch ausfallen sollte. Auch für Kaffeetrinker interessant: Tee enthält mindestens 1,5 % Koffein in der Trockenmasse, hat also durchaus Wachmacher-Qualitäten.
Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und ZubereitungenDieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet

Auch flüssig ein Genuss

Während Gemüsesaft unverdünnt ist, enthält Gemüsenektar zusätzlich zu einem Mindestgehalt von 40 Prozent Gemüsesaft und/oder -mark auch zugesetztes Wasser. Für den leichteren Transport kommt oft das Verfahren des Konzentrierens zum Einsatz – also das schonende physikalische Abtrennen eines Teils des natürlichen Wassergehalts. Danach wird die bei der Konzentrierung entzogene Menge an Wasser wieder hinzugefügt. Da tiefgefrorenes Gemüse mit seinen frisch geernteten Verwandten qualitativ vergleichbar ist, wird es ebenfalls zur Herstellung von Gemüsesäften und -nektaren verwendet. Zur Haltbarmachung werden ausschließlich physikalische Verfahren eingesetzt. Stoffe wie z. B. L-Ascorbinsäure können zum Schutz vor Oxidation verwendet werden. Auch Zutaten für die geschmackliche Optimierung sind verkehrsüblich, seien es Salz, Essig, Honig, Zuckersirup oder Gewürze und Kräuter. Bei den Beschaffenheitsmerkmalen sind die Leitsätze weniger tolerant: Gemüsesaft oder -nektar hat prinzipiell dieselbe charakteristische Farbe, das Aroma und den Geschmack der betreffenden Gemüseart, andernfalls gilt er als wertgemindert. Und: Zum ungetrübten Genuss gehört auch die Tatsache, dass Höchstwerte in den Leitsätzen beschrieben werden, z. B. für den Säuregehalt. Auch die Mischungen verschiedener Säfte werden beschrieben, wie für Gemüsesaft-Cocktails.

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Leitsätze Gemüsesaft und Gemüsenektar

Ernte gut, alles gut

Nicht nur frisch vom Feld ist Gemüse knackig und lecker, sondern auch als Gemüseerzeugnis in weiterverarbeiteter, haltbargemachter Form wie z.B. als Essiggurken, Sauerkraut oder Tiefkühlerbsen. Damit man länger etwas von dem Genuss hat, sind Verfahren zum Haltbarmachen von besonderer Bedeutung. Tiefgefrieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Vergären, Konzentrieren, Trocknen, Einlegen – die Methoden sind vielseitig und gut erprobt. Bei der Verarbeitung werden die wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Rohware so weit wie möglich und erwünscht erhalten. Was auch immer Neues durch das Haltbarmachen entsteht, es ist bei der Bezeichnung des Lebensmittels üblich, die verwendete Gemüseart im Namen zu führen. Bestimmte Gemüsemischungen werden allerdings auch mit eigenständigen Bezeichnungen wie Mixed Pickles oder Leipziger Allerlei im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben. Ergänzende Angaben wie "pasteurisiert" über die Vorbehandlung, "gewürfelt" zur Beschreibung der Verarbeitungsform oder "Auslese" bzw. "extra zart" zur Beschreibung der Qualitätsstufe sind ebenfalls möglich. Während sich "extra fein" auf die Sortierung bzw. Größe bezieht, beschreiben "würzig" oder "süßsauer" ein geschmackliches Prädikat. Die Erwartungen an tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse sind ähnlich wie an frisches Gemüse, so dass tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse frei von Fremdgeruch bzw. -geschmack sind. Und auch die unterschiedliche natürliche Ausfärbung von Lebensmitteln wird in den Leitsätzen beschrieben: So können Blumenkohlröschen auch mal gelblich oder rosa schimmern und die Stiele grünlich oder leicht violett sein.
Leitsätze Gemüseerzeugnisse

Die feine Form des Salats

Feinkostsalate sind aus den Kühlregalen deutscher Supermärkte nicht mehr wegzudenken – verstehen Sie es doch geschickt, Fleisch bzw. Fisch, Gemüse und Soße miteinander zu kombinieren. Der Nachteil: Durch das Vermischen sieht man nicht immer auf Anhieb, aus welchen Zutaten der Salat hergestellt ist. Der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist es daher ein Anliegen, die verkehrsüblichen Mindestmengen bestimmter Zutaten genau zu beschreiben. So liegt beispielsweise der Fleisch- bzw. Wurstanteil beim Fleischsalat bei mindestens 25 %, bei Delikatess-Fleischsalat klettert dieser Wert auf 33 1/3 %. Bei Wurstsalaten, die statt Mayonnaise Essig und/oder Öl verwenden, beträgt der Wurstanteil sogar mindestens 50 %. Es werden aber auch Höchstwerte beschrieben: In einem Fleischsalat sind Gurken das einzige Gemüse, ihr Anteil soll zusammen mit würzenden Zutaten nicht die 25 %-Marke überschreiten. Auf ähnliche Weise vermitteln die Leitsätze Klarheit darüber, was man von einem Ochsenmaulsalat, Krabbensalat oder Gemüsesalat erwarten darf: dass die Zutat, die dem Salat ihren Namen gibt, durch eine charaktergebende Menge enthalten ist.

Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet.
Leitsätze Feinkostsalate

Unterirdisch gewachsen, überirdisch gut

Sie tragen wohlklingende Namen wie Belana, Agria, Gala oder Marabel und sind reich an Vitaminen und Mineralstoffen: Seit ihrer Einfuhr aus der neuen Welt hat Deutschland eine besondere Leidenschaft für Kartoffeln entwickelt, die in schweren Zeiten eine ebenso nahrhafte wie anspruchslose Überlebensquelle darstellten. Denn die Vielseitigkeit des Knollengewächses ist wahrlich beeindruckend: Ob als Pell- oder Bratkartoffeln, Pommes Frites, Rösti, Kroketten, Reibekuchen, Püree, Gnocchi, Knödel oder Kartoffelchips, ob festkochend oder mehlig – dieses Lebensmittel ist buchstäblich in aller Munde. Was Kartoffeln laut Verkehrsauffassung ausmacht, ist, dass sie sortenrein, gesund, ganz, sauber, fest und frei von fremdem Geruch und Geschmack sind. Ganz ohne Zutaten geht ihre Verarbeitung nicht vonstatten – in dem Zusammenhang werden insbesondere verschiedene Säuren, Salze und Stärken als übliche Zutaten im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben. Ebenso geben die Leitsätze Richtwerte für Mindestgröße, Höchstgröße, Bandbreite und maximale Abweichung an. Letztere kann bei Kartoffeln der Qualitätsstufe Standard größer ausfallen als bei denen der Stufe Extra.
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Leitsätze Kartoffelerzeugnisse

Eine solide Grundlage

Rund, rechteckig, dreieckig, Weizen, Roggen, Dinkel ... Brot gibt es in Deutschland in vielen Formen und Sorten. Bei so viel Auswahl kann man leicht den Überblick verlieren. Klarheit schafft das Deutsche Lebensmittelbuch. Was im Regal als Roggenbrot gekennzeichnet ist, wird aus mindestens 90 % Roggenmehl hergestellt, Weizenmischbrot aus 50-90 % Weizenmehl, Vollkornbrot aus mindestens 90 % Vollkornerzeugnissen. Und auch diese sind klar beschrieben: Vollkornmehl oder -schrot enthalten die gesamten Bestandteile der gereinigten Körner einschließlich des Keimlings – wobei sie jedoch von der äußeren Fruchtschale befreit sein können. Gegenüber dem Getreide treten andere Zutaten stark in den Hintergrund: Brot enthält weniger als zehn Gewichtsteile Zucker und/oder Fett bezogen auf 90 Gewichtsteile Getreide und/oder Getreideerzeugnisse, Backmittel wie Hefe oder Backpulver werden meist in einer Menge von weniger als 10 % (auf Mehl berechnet) zugegeben. Zudem werden im Deutschen Lebensmittelbuch auch Mindestwerte für wertbestimmende Zutaten wie Butter, Milch, Milcheiweiß, Kerne und Samen, Quark, Buttermilch und Joghurt beschrieben.

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Leitsätze Brot und Kleingebäck

Zur Abwechslung die Hauptrolle

Bei diesen Leitsätzen dreht sich alles um die vielseitigen Körner, Pulver, Kräuter oder Flüssigkeiten, die den Gerichten oft den richtigen Kick geben und Begeisterung bei den Speisenden hervorrufen. Dass die meisten Gewürze in getrockneter und gemahlener, gerebelter oder ähnlicher Form vorkommen, birgt auch ein Problem: Die Zutaten und ihre Qualität sind vom menschlichen Auge nicht immer leicht zu erkennen. In der Zutatenliste rangieren sie aufgrund ihres geringen Anteils am Lebensmittel meist auf den hinteren Plätzen. So vielfältig die Nuancen von Gewürzen und würzenden Zutaten, so differenziert sind auch die Kategorisierungen im Deutschen Lebensmittelbuch. Dort werden Gewürze, Gewürzmischungen, Gewürzzubereitungen, Gewürzsalze, Präparate mit würzenden Zutaten, Gewürzaromazubereitungen, Gewürzaromasalze etc. unterschieden und genau beschrieben. Es handelt sich hierbei, wie Sie sicher schon vermuten, um eine Kategorisierung nach Zusammensetzung. Das heißt: Mit fortschreitenden Kategorien sinkt der Anteil an Gewürzen und steigt der Anteil an Gewürzaromen oder anderen würzenden Zutaten. Ein wichtiger Unterschied, der sich auch bei der Bezeichnung des Lebensmittels auswirkt: Während Gewürze nach ihrer botanischen Art benannt werden (z. B. Paprika, Oregano), können die Vertreter der anderen Stufen unter anderem nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet werden (z. B. Honigkuchengewürz oder Brathähnchen-Gewürzsalz).


Leitsätze Gewürze und andere würzende Zutaten

Alle 23 Leitsätze vom Deutschen Lebensmittelbuch

Um die einzelnen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission als Gesamtdownload zu nutzen, steht eine zip-Datei zur Verfügung.

Alle 23 Leitsätze zum Herunterladen als zip-Datei