Basisregister für Unternehmen
Zentraler Baustein zur Realisierung einer modernen Registerlandschaft
Das sich im Aufbau befindende Basisregister für Unternehmen schafft erstmals die Möglichkeit, Unternehmensdaten an einer zentralen Stelle abzurufen, und bietet damit ein hohes Bürokratieabbaupotenzial innerhalb der deutschen Verwaltung.
Hinweis:
Seitens der Unternehmen müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine Eintragungen im Basisregister für Unternehmen vorgenommen werden. Die Daten werden aus bereits bestehenden Verwaltungsregistern an das Basisregister für Unternehmen beim Statistischen Bundesamt gemeldet.
Historie
Das durch gesellschaftlichen, technologischen und demografischen Wandel geprägte Aufgabenspektrum der öffentlichen Verwaltung stellt eine immer größer werdende Herausforderung dar. Um diese zu bewältigen, gilt es die Verwaltung kontinuierlich zu modernisieren. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsleistungen digitalisieren, um künftig deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu sein.
Im Dezember 2019 beauftragte das damalige Bundesministerium für Wirtschaft das Statistische Bundesamt mit der Ausarbeitung eines Fachkonzepts und eines Gesetzesentwurfs für ein Basisregister für Unternehmensdaten verbunden mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Das Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen ist am 15. Juli 2021 in Kraft getreten. Als Registerbehörde ist das Statistische Bundesamt benannt. Das Basisregister für Unternehmen ist räumlich, organisatorisch und personell getrennt von den Bereichen, die Aufgaben der Bundesstatistik wahrnehmen.
Funktion
Mit der Einführung eines Basisregisters für Unternehmen wird ein wichtiger Baustein für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft geschaffen. Es schafft die Grundlage, die über 100 einzelnen Register mit Unternehmensbezug in Deutschland stärker zu vernetzen. Bislang sind viele Unternehmen in mehreren Registern mit ihren Daten und teilweise unterschiedlichen Identifikationsnummern parallel erfasst. Dies führt nicht nur zu einem erhöhten Bedarf an Datenpflege, sondern auch zu einem erheblichen Bürokratieaufwand sowohl für die Unternehmen selbst, als auch für die Verwaltung.
Das Basisregister speichert zentral die Stammdaten aller Unternehmen einschließlich ausgewählter Identifikationsnummern anderer Register und führt eine eindeutige bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer ein. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung. Die Zuordnung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer ermöglicht die registerübergreifende eindeutige Identifikation von Unternehmen. Dies schafft die Voraussetzungen für effiziente Datenaustausche in der Verwaltung.
Grundlage für die Aufnahme eines Unternehmens im Basisregister ist die Führung in mindestens einem Verwaltungsregister, das die erforderlichen Informationen für Aufbau und Pflege des Basisregisters liefert ("Quellregister").
Mit dem Zugriff auf das Basisregister erhalten zahlreiche angebundene Verwaltungsstellen die Möglichkeit, aktuelle Stammdaten zu Unternehmen abzurufen. Hierzu zählen unter anderem das Organisationskonto zum OZG, das Unternehmensregister des Bundesanzeigers, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank aber auch das Bundesamt für Justiz. Auch das statistische Unternehmensregister (URS) im Statistischen Bundesamt erhält künftig aktuelle Daten aus dem Basisregister.
Langfristig können somit Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden (Once-Only-Prinzip). Gleichzeitig wird mit dem Basisregister für Unternehmen die Qualität der Registerdaten in den angeschlossenen Verwaltungen und der amtlichen Statistik verbessert. Innerhalb des Registers werden Stammdaten, wie Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfasst sowie ausgewählte Identifikationsnummern.
Das Statistische Bundesamt als registerführende Stelle leistet mit dieser neuen Aufgabe einen wesentlichen Beitrag zur Register- und Verwaltungsmodernisierung in Deutschland. Die erste Ausbaustufe des Basisregisters für Unternehmen soll Ende 2024 den Betrieb aufnehmen.
Weiterentwicklung
Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) normiert die erste Ausbaustufe des Basisregisters für Unternehmen. Diese soll insbesondere durch die sukzessive Erweiterung des Kreises der Nutzerinnen und Nutzer und die perspektivische Anbindung weiterer unternehmensbezogener Register in Deutschland fortentwickelt werden.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des UBRegG sieht die Gesetzgebung eine Evaluierung der definierten Maßnahmen vor. Hierbei sollen Erkenntnisse über die mögliche Ablösung der bislang in den Registern und öffentlichen Stellen geführten Identifikationsnummern durch die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gewonnen werden. Weiter gibt die Evaluation Aufschluss darüber, ob perspektivisch eine ausschließlich zentrale Speicherung von Unternehmensstammdaten durch die Registerbehörde zu realisieren ist.
Vernetzung und Kontakt
Gerne kommen wir mit Ihnen persönlich ins Gespräch, um uns über weitere Anwendungsmöglichkeiten auszutauschen, Anregungen entgegenzunehmen und offene Fragen zu beantworten.
Anstehende Termine:
Bereits absolvierte Termine: