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Aktuell stehen einem Altersrentner rund zwei Beitragszahler gegenüber. Anfang der 1960er Jahre kamen auf einen Altersrentner noch sechs aktiv versicherte Erwerbspersonen.
Die meisten Frauen und Männer im Alter von über 65 Jahren beziehen eine gesetzliche Rente. Andere Alterssicherungsleistungen sind weniger verbreitet, aber teils mit einem höheren Einkommen verbunden.
Das Gesamteinkommen von älteren Haushalten ist für viele Fragen aussagekräftiger als die individuellen Alterseinkommen. Geringe Rentenbeträge werden meist durch zusätzliche Einkünfte oder das Einkommen des Ehepartners ausgeglichen.
Fast alle Haushalte mit über 65-Jährigen beziehen Alterssicherungsleistungen. Aber auch Erwerbseinkommen, private Vorsorge und weitere Einkünfte finanzieren den Ruhestand.
Alterssicherungsleistungen machen den weitaus größten Teil des Haushaltseinkommens der älteren Bevölkerung aus.
Frauen beziehen deutlich niedrigere Renten als Männer. Die Gründe liegen in der unterschiedlichen Erwerbsbiographie.
Frauen beziehen deutlich niedrigere Renten als Männer. Die Rentenhöhe unterscheidet sich zudem nach dem Wohnort der Rentenbezieher.
Das durchschnittliche Zugangsalter in gesetzliche Altersrenten ist seit Ende der 1990er Jahre um zwei Jahre gestiegen. In den letzten Jahren nimmt der Abstand zur Regelaltersgrenze wieder zu.
Der Übergang aus dem Erwerbsleben in den Bezug einer gesetzlichen Rente ist vielfältig und hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt.
Beamte und Richter gehen heute viel später in den Ruhestand. Das durchschnittliche Pensionsalter hat sich vergleichbar mit dem Rentenzugangsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt.
Die Zahl der pensionierten Beamten, Richter und Berufssoldaten nimmt zu. Vor allem in den Bundesländern wächst die Zahl der Versorgungsempfänger stark.
Die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie ihre Hinterbliebenen sind stark gestiegen.
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