Meldung einer Datenpanne nach Artikel 33 DSGVO
Mit dem Online-Formularservice der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) können sächsische Verantwortliche ihrer Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen nach den Vorgaben aus Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachkommen. Die Mitteilung richtet sich somit nicht an die vom Vorfall betroffene Privatperson, die stattdessen das Online-Formular für Beschwerden/Kontrollanregungen nutzen kann.
Die Meldung nach Artikel 33 DSGVO hat der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, der Aufsichtsbehörde zu melden, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.