Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert die Bundesregierung erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Der Aktionsplan soll einen Beitrag leisten, Menschenrechte zu stärken und die Globalisierung sozial zu gestalten.
Mit dem NAP sollen die 2011 beschlossenen VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden. Der NAP konkretisiert die Erwartungen der Bundesregierung sowohl an staatliche Institutionen als auch an Unternehmen in Bezug auf den Schutz von Menschenrechten in Liefer- und Wertschöpfungsketten. Der Aktionsplan wurde in einem Konsultationsprozess unter Beteiligung zahlreicher Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft erarbeitet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen über den NAP, das Engagement der Bundesregierung und das Konzept der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Außerdem erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Abhilfe und Wiedergutmachung es für Personen gibt, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind.