Der Wettbewerb CSR-Preis der Bundesregierung 2025 wird federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgerichtet. Mit der Durchführung des Wettbewerbs sind die Agenturen Ressourcenmangel / 365 Sherpas, Digitas GmbH und die Prognos AG beauftragt. Bei dem Wettbewerb handelt es sich um eine befristete Aktion. Eine Teilnahme ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich.
Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, unabhängig davon, ob sie sich schon einmal beworben haben. Dies schließt auch in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ein. Teilnahmeberechtigt sind neben privaten auch öffentliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe). Gemeinnützige Unternehmen können teilnehmen, sofern sie unternehmerisch tätig sind.Im Rahmen des Wettbewerbs werden Maßnahmen und Projekte in Unternehmen in fünf Themenfeldern gesucht, die zeigen, wie unternehmerische Sorgfaltspflichten ambitioniert umgesetzt werden können und dabei auch die Liefer- und Wertschöpfungskette in den Blick nehmen. Ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen sind auch neuere Projekte oder Maßnahmen, die das Potenzial erkennen lassen, dieses Ziel künftig engagiert zu unterstützen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind vom BMAS bereits geförderte Projekte, ebenso Mitarbeiter*innen des BMAS und der beauftragten Agenturen, deren Familienangehörige sowie Jurymitglieder und deren Organisationen.
Jede/r Teilnehmende kann den unter ab 20. August 2024, 10 Uhr den Bewerbungsbogen bis zum 30. September 2024, 23.59 Uhr, online ausfüllen und versenden.
Die Teilnehmenden erklären sich mit der Veröffentlichung der im Fragebogen gemachten Angaben im Rahmen des Wettbewerbes und der Wettbewerbskommunikation einverstanden. Dies umfasst die Angaben zum Einreichenden sowie die Angaben zur/zum Ansprechpartner*in.
Die Teilnehmenden versichern, dass gegen sie keine rechtlichen Verfahren nach dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Steuergesetz anhängig sind und keiner der in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt, indem der Fragebogen unter digital ausgefüllt und der erfolgreiche Abschluss der Bewerbung (Upload) bestätigt wurde. Die Teilnahme hat innerhalb der genannten Frist zu erfolgen. Der/die Teilnehmer*in ist für die Richtigkeit insbesondere der E-Mail- und Postadresse selbst verantwortlich. Durch den Upload erklärt der/die Teilnehmer*in zugleich das Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen.
Aus den Einsendungen erstellen die mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Partnerin Prognos AG eine anonymisierte Shortlist, aus der eine Jury die Preisträger*innen in fünf Preiskategorien ermittelt. Die Gewinner werden im Rahmen einer Veranstaltung am 03. April 2025 in Berlin mit dem CSR-Preis der Bundesregierung 2025 durch das BMAS ausgezeichnet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung des eingereichten Beitrags.
Nutzungsrechte
Mit der Bestätigung (Upload) des Fragebogens räumen die Teilnehmenden dem BMAS das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die im Fragebogen gemachten Angaben in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form auf sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere in Form der Vervielfältigung als Druck oder auf Bild-/Tonträgern sowie der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und in den Sozialen Medien oder auf Veranstaltungen. Der/die Teilnehmer*in versichert, dass durch diese Maßnahmen keine Rechte Dritter verletzt werden. Der/die Teilnehmer*in stellt das BMAS von allen Ansprüchen Dritter frei, die bei der Wahrnehmung der übertragenen Rechte erhoben werden können.
Die Teilnehmenden willigen außerdem ein, im Falle einer Shortlist-Nominierung und/oder eines Gewinns für Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Sie stimmen der Verwendung des erstellten Bild- und Tonmaterials auf den Kommunikationskanälen des BMAS oder im Rahmen einer anderen öffentlichen Nutzung durch das BMAS zu.
Die Einräumung der Nutzungsrechte im vorgenannten Sinne erfolgt unentgeltlich.
Die Shortlistkandidat*innen werden durch das BMAS postalisch oder per E-Mail benachrichtigt und ggf. auf der Webseite veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sie sich ausdrücklich einverstanden.
Haftung
Das BMAS übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die sich aus einer Teilnahme am Wettbewerb ergeben können. Die Haftung des BMAS für Schäden der Teilnehmenden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Das BMAS haftet insbesondere nicht dafür, dass:
- die Teilnahme den Erwartungen und Vorstellungen der Teilnehmer*innen entspricht.
- der Server jederzeit erreichbar ist.
- alle Daten stets rechtzeitig und fehlerfrei übertragen werden.
- Daten aufgrund von Größenbeschränkungen nicht übermittelt werden.
- die von den Agenturen eingesetzte Software und Technik dauerhaft einwandfrei funktioniert.
- Daten aufgrund technischen oder menschlichen Versagens gelöscht oder beschädigt werden oder verloren gehen.
Ausschluss vom Wettbewerb
Das BMAS behält sich vor, nach freiem Ermessen von Teilnehmenden gemachte Angaben nicht zu veröffentlichen sowie Teilnehmende zu disqualifizieren und damit vom Wettbewerb auszuschließen, soweit Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben bestehen.
Zum Ausschluss führt beispielsweise die mehrfache Teilnahme mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen sowie mit unwahren Angaben. Der/die Teilnehmer*in wird ebenfalls vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.
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