Die Bundesregierung unterstützt und begrüßt, dass die "Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen" ("Corporate Social Responsibility" – CSR) zunehmend in den Fokus rückt. Immer mehr Unternehmen haben den Anspruch, bei ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit für die Achtung von Arbeitsnormen und Menschenrechten einzustehen, sich ebenso für den Umweltschutz und die Bekämpfung von Korruption einzusetzen. Die Bundesregierung verfolgt seit 2010 eine systematische CSR-Politik, die insbesondere auch auf Empfehlungen des Nationalen CSR-Forums beruht, einem "Multi-Stakeholder"-Gremium mit Vertretern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Ministerien, Gewerkschaften und Wissenschaft. Wesentliche Einzelmaßnahmen des Aktionsplans CSR von 2010 sind mittlerweile umgesetzt.
Ziel der Weiterentwicklung der nationalen CSR-Strategie der Bundesregierung ist es, CSR in Deutschland im Einklang mit den internationalen Entwicklungen voranzutreiben - und als Exportnation eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Verantwortung in der Lieferkette und die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht stehen dabei im Mittelpunkt. Im Berliner CSR-Konsens haben die Stakeholder des Nationalen CSR-Forums unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Anforderungen an nachhaltiges Lieferkettenmanagement definiert und dargelegt, was als gute unternehmerische Praxis gelten kann. Der "Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten" wurde am 25. Juni 2018 verabschiedet. Das Dokument weist auf wichtige internationale Standards hin, leitet daraus Führungs- und Managementprinzipien für Unternehmen ab und erläutert die zentralen Elemente eines verantwortungsvollen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Das zunehmende Interesse am Zusammenhang von Unternehmensverantwortung und Menschenrechten spiegelt sich auch in den europäischen CSR-Diskussionen wider. Mit Richtlinien zur CSR-Berichterstattung und zur Vergabe wurden von der EU 2014 zwei Richtlinien angenommen, die die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen und Transparenz darüber fördern sollen. Die Richtlinie 2014/95/EU bildet für die Europäische Union den maßgeblichen verbindlichen Rechtsrahmen. Vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasste große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen infolge der Umsetzung der Richtlinie Deutschland ab dem Geschäftsjahr 2017 – unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem über ihre Konzepte zur Achtung der Menschenrechte berichten. Die EU-Mitteilung "Die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" von 2011 war der Ausgangspunkt für diese Gesamtentwicklung auf europäischer Ebene.
Wesentlicher Bestandteil der CSR-Strategie der Bundesregierung ist der CSR-Preis. Seit 2013 werden Unternehmen prämiert, die nachhaltiges Handeln in ihre Geschäftstätigkeit integrieren. Mit dem CSR-Preis sollen herausragende Beispiele gesellschaftlicher Verantwortung honoriert werden und zur Nachahmung motivieren: Ausgezeichnet werden Unternehmen, die vorbildlich faire Geschäftspraktiken und eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik umsetzen, natürliche Ressourcen sparsam nutzen, Klima und Umwelt schützen, sich vor Ort engagieren und Verantwortung auch in der Lieferkette übernehmen. Neben der Würdigung verantwortungsvollen Unternehmenshandelns steht beim CSR-Preis der Lernpreischarakter im Fokus. 2020 wurde die vierte Runde des Wettbewerbs absolviert.