Die Verantwortung von Unternehmen für ihr soziales und ökologisches Umfeld fußt in Deutschland auf einer über 100-jährigen Tradition. Im Zuge der Industrialisierung engagierten sich Unternehmer bereits im 19. Jahrhundert für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und übernahmen Aufgaben für ihr unmittelbares soziales Umfeld, beispielsweise durch Wohnungsbaumaßnahmen oder die Gründung von Schulen und Kultureinrichtungen im Umfeld der Produktionsstätten. Schon früh erkannten Unternehmerpersönlichkeiten dabei auch, dass Vertrauen eine wichtige Währung für Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und politischen und sozialen Akteuren ist. Die "Corporate Citizens" dieser Zeit prägten in der Zusammenarbeit mit Politik und Zivilgesellschaft viele sozialstaatliche und arbeitsrechtliche Errungenschaften. So sind beispielsweise die Genossenschaftsbewegung, aber auch erste sozialstaatliche Ansätze wie die Einführung von Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen ein direktes Ergebnis der frühen Zusammenarbeit zwischen engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern sowie der Politik.
Die heute fest etablierten Sozialpartnerschaften zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden fanden in dieser Zeit ebenso ihren Ursprung wie das duale Ausbildungssystem, das in den vergangenen Jahrzehnten zu einem zentralen Baustein im Fundament der deutschen Wirtschaft geworden ist. Der Beitrag von Unternehmen zur gesellschaftlichen Wohlfahrt ist durch die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland stärker institutionalisiert als in anderen Ländern. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass hier kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine hohe Wirtschaftsleistung erbringen. Viele von ihnen sind familien- oder inhabergeführt und arbeiten deshalb schon aus eigenem Interesse mit Blick auf eine langfristige Entwicklung.
Seit den 1970er Jahren rückte zudem der Umweltschutz verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Unternehmerisches Handeln wird seither zunehmend auch anhand seiner ökologischen Auswirkungen bewertet und politisch reguliert – etwa durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Verantwortung im Geschäftsmodell verankern
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und den damit verbundenen negativen Auswirkungen und globalen Herausforderungen wie Armut, Klimawandel oder fehlender Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung erfährt das Konzept CSR seit den 1990er Jahren einen weltweiten Aufschwung. Entsprechend haben die internationale Staatengemeinschaft sowie die nationalstaatliche Politik CSR in den vergangenen Jahren als integralen Bestandteil von Lösungsansätzen für die globalen Herausforderungen verankert und in zahlreichen Programmen, Regularien und Maßnahmen die Umsetzung in die Praxis gefördert.
Die Rollen von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft werden neu verteilt: Während CSR zu Beginn als Legitimierung des unternehmerischen Handelns gegenüber der Gesellschaft ("licence to operate") gesehen wurde, setzt sich inzwischen die Deutung durch, dass Unternehmen als integraler Bestandteil des Gesamtsystems Gesellschaft in ein Netz von Anspruchsgruppen (Stakeholder) eingebunden sind. Es geht daher bei CSR darum, das Geschäftsmodell grundsätzlich auf verantwortungsvolle Weise zu gestalten. Unternehmen übernehmen die Verantwortung für die Auswirkungen ihres Handelns unmittelbar und richten ihre Geschäftsprozesse entlang ihrer Wertschöpfungskette entsprechend aus.
Verantwortungsvolles Wirtschaften gezielt fördern
Parallel zur Weiterentwicklung des CSR-Verständnisses stiegen auch die internationalen Anforderungen: Im Jahr 2011 traten die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN und die aktualisierten Leitsätze für multinationale Unternehmen der OECD in Kraft. Danach sollen Staaten für Wirtschaftsunternehmen wirksame Handlungsanleitungen zur Achtung der Menschenrechte in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit bereitstellen und entsprechende Anreize setzen. Unternehmen sollen zudem menschenrechtliche Sorgfalt in ihrer Geschäftstätigkeit walten lassen.
Auch die CSR-Definition der EU, die "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" (EU-Mitteilung 2011) betont, hat die nationale Diskussion entscheidend beeinflusst. Unternehmen sollen ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in ihre gesamte Lieferkette integrieren, sich an Anspruchsgruppen (Stakeholdern) orientieren und CSR als Basis für langfristig erfolgreiches Handeln verstehen. Die Kommission legt die relevanten Bereiche fest, für die CSR minimal gelten soll: Menschenrechte, Arbeits- und Beschäftigungspraktiken, Diversität, Ökologie, Ressourceneffizienz sowie Bekämpfung von Korruption. Vor allem börsennotierte Unternehmen werden in der EU dazu angehalten, ihre CSR-Strategien und -Aktivitäten offen zu legen. Die bislang weitgehend freiwillige Berichterstattung, der die Mehrheit der deutschen DAX-Unternehmen bereits folgte, wird seit Beginn des Jahres 2017 von einer Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen abgelöst.
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen aktiv dabei, ihre Geschäftstätigkeit nachhaltig auszurichten und den Anforderungen an die unternehmerische Sorgfaltspflicht (due diligence) gerecht zu werden. Ende 2016 wurde der von der Bundesregierung erarbeitete Nationale Aktionsplan als Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom Kabinett verabschiedet – ein Signal an die internationale Staatengemeinschaft und Wirtschaft.