Am 6. Mai 2022 diskutierten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Staatssekretärin Lilian Tschan mit Vertreter*innen der anderen G7-Staaten, der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner, internationaler Organisationen sowie mit renommierten Expert*innen über den Mehrwert eines verbindlichen internationalen Standards zu Wirtschaft und Menschenrechten und entsprechende Erfolgsfaktoren.
Die deutsche Präsidentschaft - vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - sprach sich klar für einen verbindlichen internationalen Standard einschließlich unternehmerischer Sorgfaltspflichten aus. Renommierte Expert*innen zeigten auf, wie ein konstruktiver Dialog zu den Kriterien für eine breite internationale Akzeptanz eines solchen Standards in Gang gebracht werden könnte. Die G7-Staaten waren sich einig, ihre Anstrengungen zur Achtung der Menschenrechte in Wertschöpfungsketten auch auf internationaler Ebene auszubauen. Betont wurden in diesem Zusammenhang die Notwendung von mehr Konsistenz, Kohärenz und Koordination, um die VN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umzusetzen.
Die Diskussionen heute haben bestätigt, wie dringend wir klare internationale Standards brauchen, um Mensch und Umwelt besser zu schützen. Nötig ist ein weltweit gemeinsames Verständnis darüber, wie nachhaltiges Unternehmenshandeln aussieht – und wie es durchzusetzen ist. Und wir brauchen eine internationale Verständigung, wie Opfer von Menschenrechtsverletzungen besser zu ihrem Recht kommen. Die Grundlagen sind da, wir können auf den international akzeptierten Rahmenwerken der UN, der ILO und OECD aufbauen. Aber ohne mehr Verbindlichkeit werden wir nicht erfolgreich sein. Aus all diesen Gründen wünsche ich mir ein klares Votum der G7, dass sie bereit dazu sind, konstruktiv und gemeinsam mit der UN Staatengemeinschaft verbindliche Standards zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt zu erarbeiten.