Katzenjammer: Vorsicht bei der Behandlung gegen Zecken und Flöhe

Bundesamt warnt vor dem Anwenden von Permethrin-haltigen Tierarzneimitteln bei Katzen

Datum: 04.08.2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor allem Katzenhalter vor dem Anwenden von Permethrin-haltigen Zeckenmitteln. Denn erhält eine Katze ein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff, kann es zu schweren Vergiftungen kommen. Im Zeitraum von 2011 bis 2021 wurden dem Bundesamt mehr als 200 solcher Ereignisse gemeldet. „Nicht jedem ist bekannt, dass Katzen ein Enzym fehlt, das für den Abbau dieses Wirkstoffstoffs sorgt“, erklärt Tierärztin Dr. Katrin Kirsch.

Das Bild zeigt eine Hauskatze, die von einer Zecke befallen ist. Zecke Quelle: Anastasiya – stock.adobe.com

Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Permethrin werden bei Hunden gegen Ektoparasiten wie Flöhe und Zecken eingesetzt. „Insbesondere in Haushalten mit Hunden und Katzen besteht jedoch die erhöhte Gefahr, dass es durch den Kontakt der Tiere untereinander zu Vergiftungen kommt“, betont Dr. Katrin Kirsch. Nämlich dann, wenn die Hunde mit Permethrin behandelt wurden. Während Hunde die Mittel gut vertragen, können bei Katzen Krämpfe, Lähmungserscheinungen, erhöhter Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall sowie Atembeschwerden auftreten. Im schlimmsten Fall kann diese Vergiftung zum Tod der Katze führen.

Verhalten bei einer Permethrin-Vergiftung

Kommt es zu den oben genannten Symptomen nach einem unbeabsichtigten Kontakt der Katze mit Permethrin oder nach einer versehentlichen Fehlanwendung eines Permethrin-haltigen Arzneimittels, sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Dieser wird gegebenenfalls Präventivmaßnahmen einleiten, die Katze symptomatisch behandeln und in schweren Fällen die nötigen Notfallmaßnahmen durchführen.

Zusätzlich sollten vermutete unerwünschte Arzneimittelreaktionen vom Tierhalter oder vom behandelnden Tierarzt an das BVL gemeldet werden. Diese Informationen helfen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dabei, im Rahmen der Pharmakovigilanz – der Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln – geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten.

Ausgabejahr 2022
Datum 04.08.2022

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