Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor hinsichtlich der Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien im Gewächshaus
Korrigierte Version der Fachmeldung vom 11. Januar 2023
Datum: 16.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad für die Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien im Gewächshaus (Anwendungs-Nr. 005314-00/12-002) widerrufen.
Diese Anwendung im Gewächshaus ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hintergrund
Die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Spinosad wurden gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2022/1406 der Kommission wurden die RHG für einige Kulturen abgesenkt. Diese RHG können dann nicht sicher eingehalten werden. Daher wurden die o. g. Anwendungen widerrufen.
In der ersten Version dieser Fachmeldung vom 11. Januar 2023 fehlte die Angabe, dass es sich bei der widerrufenen Anwendung um den Anwendungsbereich "Gewächshaus" handelt.
Ausgabejahr
2023
Datum
16.01.2023
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