Internationale Übereinkünfte
Auf internationaler Ebene werden die zwischenstaatlichen Beziehungen verbindlich durch internationale Verträge und Abkommen geregelt.
Die Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem bereits annähernd 200 Vertragsparteien beigetreten sind (Stand: Juni 2016). Die CBD hat das Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten sowie ihre nachhaltige Nutzung und die gerechte Aufteilung ihrer Ressourcen zu ermöglichen.
Die biologische Sicherheit wurde als ein so wichtiger Beitrag zum Schutz der Biodiversität angesehen, dass ihr ein eigenes Protokoll unter der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) gewidmet wurde, das Cartagena Protokoll. Mit dem Cartagena Protokoll wurde auf Völkerrechtsebene erstmals weltweit verbindliche Standards für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) definiert, die exportiert werden sollen. So soll sichergestellt werden, dass sich aus dem Import von GVO keine nachteiligen Auswirkungen für die biologische Vielfalt oder die menschliche Gesundheit ergeben.