Änderung 2: Bilanzierte supplementäre Formuladiäten mit abweichenden Mikro- und Makronhrstoffgehalten sowie einem Zusatz von Selen. Zu Nr. 1994-026-02
Bekanntmachung der Änderung der Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von bilanzierten supplementären Formuladiäten mit abweichenden Mikro- und Makronhrstoffgehalten sowie einem Zusatz von Selen
Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von bilanzierten supplementären Formuladiäten mit abweichenden Mikro- und Makronährstoffgehalten sowie einem Zusatz von Selen vom 6. Oktober 1994, Az.: 412-6140-3/544, in Verbindung mit der Berichtigung der Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung vom 30. Januar 1995, Az.: 412-6140-3/554, wird dahingehend erweitert, daß die in der Allgemeinverfügung vom 6. Oktober 1994 genannten bilanzierten Diäten auch in der Geschmacksrichtung Vanille unter Zusatz der nachfolgend genannten Aromen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden dürfen:
Geschmacksrichtung | Bezeichnung des Aromas | Artikel-Nr. | Hersteller |
---|---|---|---|
Vanille | Artificial Fruity Vanilla Flavor | 9/70 L 243 | Firma Dragoco Gerberding & Co. AG 37601 Holzminden |
Natural & Artificial Caramel | 279307 | Firma Tastemaker Cincinnati/Ohio |
Der sonstige Inhalt der Bekanntmachung vom 6. Oktober 1994 bleibt weiterhin verbindlich.
Bonn, den 21. Juli 1997
412-6140-3/554
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrage
Warburg