Bundes-Klinik-Atlas

Mit dem Bundes-Klinik-Atlas wird Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung im deutschen Krankenhaus-Dschungel ermöglicht.

Bürgerinnen und Bürger können auf www.bundes-klinik-atlas.de schnell und verständlich erfahren, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet. So können sie eine fundierte Entscheidung darüber treffen, welches Krankenhaus für ihren individuellen Fall geeignet ist – und das auch ohne Vorkenntnisse im Gesundheitswesen.

Die Daten werden zur besseren Einordnung und zum besseren Vergleich in einem Tacho-System dargestellt. Dafür werden die am Krankenhausstandort erbrachten Fallzahlen und die Personalausstattung in eine Relation zu denen der anderen Krankenhausstandorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt.

Der Bundes-Klinik-Atlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. Weitere Updates sind geplant: Ergänzt werden sollen u.a. die Zuordnung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen (Level) und Leistungsgruppen sowie Qualitätsdaten zu den Komplikationsraten von Eingriffen.

Diese Informationen wird der Bundes-Klinik-Atlas der Bevölkerung auf Dauer bieten

  • Fallzahl der erbrachten Leistungen (perspektivisch differenziert nach Leistungsgruppen)
  • personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
  • patientenrelevante Ergebnisse zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung und Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen
  • Vorliegen aussagekräftiger Qualitätssiegel und Zertifikate
  • Erfüllung von Mindestmengen
  • Stufe der Notfallversorgung.

Fragen und Antworten

Antworten zu häufigen Fragen finden Sie auf der Internetseite des Bundes-Klinik-Atlas. Hier finden Sie auch wichtige Benutzerhinweise sowie ausführliche Informationen zur Datengrundlage und zur Methodik.

Was unterscheidet den Bundes-Klinik-Atlas von vorhandenen Angeboten?

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Angeboten ist die bessere Vergleichbarkeit von Krankenhäusern. Hierzu werden die Daten zur besseren Einordnung in einem Tacho-System dargestellt. Dafür werden die am Krankenhausstandort erbrachten Fallzahlen und die Personalausstattung in eine Relation zu denen der anderen Krankenhausstandorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt. Durch diese – rein mathematische – Darstellung können Nutzerinnen und Nutzer die Daten deutlich besser bewerten.

Rechtliche Basis

Der Staat hat eine Informationspflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Dies umfasst auch verschiedene Informationsangebote über die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. In der Praxis zeigt sich, dass die bestehenden Regelungen zur Qualitätsberichterstattung nicht ausreichen, um die Öffentlichkeit angemessen über die Qualität der stationären Leistungserbringung zu informieren. Die Information der Bevölkerung über die Qualität von Krankenhausbehandlungen muss frei von interessengeleiteten, einseitigen oder für den medizinischen Laien unverständlichen Mitteilungen sein.

Am 28. März 2024 ist das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Mit diesem Ziel wurde der Bundes-Klinik-Atlas aufgebaut und wird stetig weiterentwickelt.

Wer ist am Aufbau und der Pflege des Bundes-Klinik-Atlas beteiligt?

Die Internetseite wurde unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstellt und basiert auf umfassender Expertise dieser involvierten Akteure. Mit der Darstellung wurde der Rahmenvertragspartner des BMG ‚coding. powerful. systems. CPS GmbH‘ beauftragt.

Außerdem wurden externe Expertinnen und Experten im Zuge der Entwicklungsarbeiten eingebunden, um das IQTIG und das BMG in seinen Arbeiten zu beraten.

Sorgt der Bundes-Klinik-Atlas für noch mehr Bürokratie?

Ein Großteil der benötigten Daten wird bereits erhoben und veröffentlicht, ist bisher jedoch für die Allgemeinheit wenig verständlich abrufbar. Dort, wo die Datenbasis verbessert und erweitert werden muss, schafft das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) die notwendige Grundlage. Die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser soll laufend dahingehend geprüft werden, ob perspektivisch einzelne Berichtspflichten entfallen können, um die Krankenhäuser von zu hoher Bürokratie zu entlasten.

Stand: 31. Oktober 2024

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