Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)

Am 22. September 2024 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform). Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen.


Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Rente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen sieht das Gesetz vor, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss.

Wegen tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten.

Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil diese häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.

Die BVG-Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.

Argumente des Bundesrats

Für Bundesrat und Parlament ist die Reform nötig, damit die künftigen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wieder ausreichend und langfristig finanziert sind. Ausserdem verbessert die Reform die Altersvorsorge von Personen mit tieferen Einkommen. Eine Mehrheit davon sind Frauen. Dank der Reform erhalten viele von ihnen eine höhere Rente aus der 2. Säule. Andere erhalten überhaupt erstmals Zugang zu einer Pensionskasse. Mit der Reform erhalten Pensionskassen, die nur die gesetzlichen Mindestleistungen oder nur wenig mehr anbieten, zudem eine solidere finanzielle Basis. Davon profitieren die Versicherten: Das Risiko sinkt, dass sie für Finanzierungslücken aufkommen müssen.

Die Massnahmen im Überblick

Fragen und Antworten

Dokumentation

Medienmitteilungen

24.06.2024

Bundesrat empfiehlt die Reform der beruflichen Vorsorge zur Annahme

Am 22. September 2024 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Reform der beruflichen Vorsorge. Sie sieht Massnahmen vor, um künftige Renten sicherer zu finanzieren und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tieferen Löhnen zu verbessern. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen.

Letzte Änderung 03.09.2024

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