Für die Abwicklung der Projektförderung im Rahmen des Programms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt. Der Projektträger unterstützt in allen Phasen des Forschungsprojektes – von der Skizzeneinreichung bis zur Abschlussdokumentation – als Ansprechpartner, zum Beispiel für die folgenden Aspekte:
- Hinweise zur Erstellung von Projektskizzen, in denen die Projektidee kurz und prägnant darzustellen ist
- Unterstützung bei der Erstellung der Vorhabenbeschreibung des jeweiligen Forschungskonsortiums und bei der individuellen Antragstellung
- Begleitung während der Projektlaufzeit
- Beratung bezüglich Schlussbericht- und Verwendungsnachweiserstellung
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage der Projektskizzen, kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt werden.
Auf folgende Punkte wird ausdrücklich hingewiesen:
- Bei den zu fördernden Vorhaben muss es sich um Verbundvorhaben handeln, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind.
- Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland.
- Es wird eine Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) an den gesamten Fördermitteln eines Verbundes von 30% angestrebt. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen.
- Ferner sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen, antragsberechtigt.
- Einrichtungen, die jeweils vom Bund oder den Ländern oder von diesen gemeinsam grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.
Detaillierte Informationen zum Förderverfahren sind dem Leitfaden zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen (PDF, 1 MB) zu entnehmen. Deren Beachtung hilft Ihnen und uns, während aller Phasen des Antragverfahrens einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Zusätzlich bietet Ihnen das Förderportal des Bundes einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung. Sie finden hier zum Beispiel Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben, Zugang zu Formularen und mehr.
Projektskizze
Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt über das Portal „easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen“. Dort sind die Grunddaten des Vorhabens einzutragen und die Projektskizze (als PDF-Datei) hochzuladen. Die Projektskizze sowie das Projektblatt zur Skizze sind zudem auch postalisch in unterschriebener Form beim Projektträger einzureichen. Projektskizzen können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Eine Bewertung im wettbewerblichen Verfahren erfolgt jedoch ausschließlich zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember für die jeweils bis dahin eingereichten Projektskizzen. Zusätzlich zur regulären Skizzeneinreichung ist im Rahmen des Programms eine gezielte Schwerpunktsetzung über gesonderte Förderaufrufe oder -bekanntmachungen möglich. Für die Einreichung von Projektskizzen im Zuge dieser Aufrufe/ Bekanntmachungen sind die dort jeweils veröffentlichten Festlegungen bindend.
Detaillierte Informationen sind dem Leitfaden zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen (PDF, 1 MB) zu entnehmen.