Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.
Bewerbungszeitpunkt:
Bewerbungsstichtage gibt es nicht. Um eine First come first serve-Vergabe freier Ausbildungsplätze zu vermeiden sind Bewerbungen frühestens 7 Monate vor dem gewünschten Beginn der Ausbildungsstation einzusenden. Grundsätzlich können Bewerbungen auch kurzfristig eingereicht werden, allerdings verringern sich mit jedem Monat die Ausbildungskapazitäten.
Keine Einsatzmöglichkeiten:
Auch wir haben das Interesse, Sie in ihrem favorisierten Referat einzusetzen. Eine Ausbildung im Leitungsbereich (Ministerbüro, (parlamentarischen) StaatssekretärInnen, KoordinatorInnen BReg), in den Referaten M-BL, PR/KR, LA1, LC4, VC5, VD3, VE1, VE4, Z-IUK sowie in allen Referaten der Unterabteilungen ZC und EC kann aus sicherheitsrelevanten Gründen ohne Vorliegen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung allerdings nicht angeboten werden.
Sicherheitsüberprüfung:
Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis) erteilt.
Home Office:
Als moderner Arbeitgeber fördert das BMWK auch Homeoffice und mobiles (d.h. ortsunabhängiges) Zusammenarbeiten. Das gilt auch bei der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren. Die konkrete Ausgestaltung ist mit dem jeweiligen Ausbildungsreferat abzustimmen.
Unterbringung:
Leider verwaltet unser Haus keine eigenen Immobilien. Eine aktive Unterstützung für eine Unterkunft während ihrer Stationsausbildung kann demzufolge nicht erfolgen.
Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMWK zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.
Wir sind zudem verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne passwortgeschützer zip-Datei unverschlüsselt an das Postfach praktikum-referendarstation@bmwk.bund.de übermitteln.