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Informationen und Voraussetzungen für Ihre Bewerbung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Einleitung

Bitte beachten Sie, dass Initiativbewerbungen leider nicht berücksichtigt werden können.

Bei entsprechenden Bedarfen schreibt das Bundesministerium öffentlich via Interamt aus.

Welche Laufbahn für Sie geeignet ist, erfahren Sie hier:

Schaubild

Bewerben für den einfachen Dienst

Ihre Voraussetzungen

Sie haben

  • den Nachweis eines erfolgreichen neunjährigen Schulbesuchs (Hauptschulabschluss) oder eines gleichwertigen Bildungsstandes mit überdurchschnittlichen Ergebnis.
  • Darüber hinaus die Erfüllung der in der konkreten Ausschreibung geforderten Qualifikationen.

Bewerben für den mittleren Dienst

Als Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst werden im Bundeswirtschaftsministerium vorwiegend Bewerbende mit

  • einer mittleren Schulbildung (10 Schuljahre) und
  • einer Ausbildung insbesondere in verwaltenden oder kaufmännischen Berufen oder kaufmännischen Berufen oder
  • einer Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes oder eines anderen Dienstherrn eingestellt.

Ihre Voraussetzungen

Erfüllung der in der konkreten Ausschreibung geforderten Qualifikationen.

Bewerben für den gehobenen Dienst

Als Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst werden im Bundeswirtschaftsministerium vorwiegend Bewerbende,

  • die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes oder den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst eines anderen Dienstherrn abgeschlossen oder einen Diplom- oder Bachelorabschluss erworben haben, der inhaltlich den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes entspricht, eingestellt.

In Einzelfällen bzw. bei Bedarf werden auch Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge gesucht. Ausschreibungen erfolgen dann zum Beispiel für

  • Rechtwissenschaftliche und Wirtschaftswissenschaftliche Abschlüsse (Diplom (FH) oder Bachelor)
  • Diplom-Ingenieure (FH).

Ihre Voraussetzungen

Erfüllung der in der konkreten Ausschreibung geforderten Qualifikationen.

Ausbildung für den gehobenen Dienst

Das Bundeswirtschaftsministerium bildet selbst nicht für die Laufbahn des gehobenen Dienstes aus.

Zentrale Ausbildungsstelle für die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes ist die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.

Grundlegende Informationen zu Ausbildungsangeboten im öffentlichen Dienst erhalten Sie bei der Berufsberatung Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder im Internet.

Bewerben für den höheren Dienst

Als Nachwuchskräfte für den höheren Dienst stellt das Bundeswirtschaftsministerium vorwiegend

  • Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler
(insbesondere mit universitärem Diplom- oder konsekutivem Masterabschluss in Volkswirtschaftslehre, aber auch Betriebswirtschaftslehre) und
  • Volljuristinnen und Volljuristen ein.

Für spezielle Aufgabenstellungen sind in sehr geringem Umfang auch Mitarbeitende anderer Fachrichtungen gefragt.

Ihre Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wenn Sie im Inland studiert haben, setzen wir ein abgeschlossenes konsekutives Bachelor- (mind. 180 ECTS-Punkte) und Masterstudium (mind. 120 ECTS-Punkte, bei Vorliegen eines entsprechenden Promotionsabschlusses mind. 90 ECTS) bzw. ein abgeschlossenes universitäres Diplom- oder Magisterstudium mit einem mindestens guten Abschluss voraus. Bei Juristen müssen der Hochschulabschluss oder die Staatsexamina (mindestens ein Examen mit der Note vollbefriedigend und ein Examen mit der Note befriedigend ODER beide Examen mit der Note befriedigend und einer Gesamtpunktzahl von mindestens 16 Punkten) ein überdurchschnittliches Ergebnis aufweisen. Das genaue Anforderungsprofil wird durch die jeweils aktuelle Ausschreibung festgelegt.
  • Zur Anerkennung von Studienabschlüssen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben worden sind, wird auf die "Richtline (89/48/EWG) des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome" sowie die dazu erlassenen deutschen Rechtsvorschriften verwiesen. Für in Drittstaaten erworbene Studienabschlüsse gilt, dass diese mit dem jeweils entsprechenden deutschen Abschluss formal und inhaltlich gleichwertig sein müssen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise bei, aus denen sich die Gleichwertigkeit mit dem Anforderungsprofil ergibt. (z.B. Bescheinigung der Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
  • Sie können beispielsweise durch praktische Berufserfahrung oder wissenschaftliche Zusatzqualifikationen von mind. 2 Jahren Anknüpfungspunkte in Ihrem Ausbildungs- und Tätigkeitsprofil zu den Aufgabenfeldern des Bundeswirtschaftsministeriums belegen.
  • Mit sehr guten Sprachkenntnissen in Englisch und Kenntnissen einer weiteren Fremdsprache können Sie konstruktiv zur internationalen Zusammenarbeit, einer wichtigen ministeriellen Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums, beitragen.
  • Von Vorteil sind berufs- oder studienbezogener Auslandserfahrung von mindestens sechs Monaten.

Häufige Fragen

Was macht das BMWK zu einem attraktiven Arbeitgeber?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Welche Mitarbeiter/innen (m/w/d) werden gesucht und welche Qualifikationen und Eigenschaften muss man mitbringen?

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Höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst? Was sind die Unterschiede und welche Laufbahn ist für mich geeignet?

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