Artikel - Europäische Wirtschaftspolitik

EU-Erweiterung

Einleitung

Zusammenhalten symbolisiert EU-Erweiterung; Quelle: fotolia.com/ARochau

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Der Erweiterungsprozess der EU

Die EU der 27

Die Entwicklung der Europäischen Union (EU) ist eine Erfolgsgeschichte. Sie hat über die Jahrzehnte zu einem friedlichen und prosperierenden Europa geführt. Beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und insbesondere in den multiplen Krisen der jüngeren Gegenwart hat die EU ihre Einigkeit und Handlungsfähigkeit bewiesen und ist gestärkt daraus hervorgegangen. Auf Basis des EU-Mottos „In Vielfalt geeint“ verstehen sich die aktuell 27 EU-Mitgliedstaaten als Union, die auf gemeinsamen demokratischen und rechtstaatlichen Werten beruht. Während die Gemeinschaft in den ersten vier Erweiterungsrunden jeweils nur um wenige neue Mitglieder wuchs, sind vor 20 Jahren, zum 01.05.2004, im Rahmen der fünften und größten Erweiterungsrunde die acht mittel- und osteuropäischen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta und Zypern der Europäischen Union beigetreten, am 01.01.2007 folgten Bulgarien und Rumänien und am 01.07.2013 Kroatien.

Gegenüber den früheren Erweiterungen bestand die besondere Herausforderung bei der Erweiterung um die mittel- und osteuropäischen Staaten in der Transformation der sozialistischen Gesellschaften und zentral geplanten Volkswirtschaften zu einer funktionierenden Demokratie und Marktwirtschaft. Die EU-Erweiterung bleibt damit ein wesentlicher Beitrag zur Überwindung der politischen und wirtschaftlichen Teilung Europas nach dem Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 sowie zur Stabilisierung z.B. des Balkans sowohl in politischer als auch wirtschaftlicher Sicht.

Alle ökonomischen Indikatoren zeigen, dass die Erweiterung positive Effekte hat - sowohl für beigetretene Länder als auch für die EU und Deutschland.

Beitrittskandidaten

Der Europäische Rat stellte in Thessaloniki im Jahr 2003 ausdrücklich fest, dass für alle Staaten des westlichen Balkans eine klare EU-Integrationsperspektive gelte. Im Jahr 2022 hat der Europäische Rat eine solche Beitrittsperspektive zudem für die Ukraine, Moldau und Georgien eröffnet.

Den Beitrittskandidatenstatus haben derzeit die folgenden Staaten:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Georgien
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Ukraine
  • Türkei

Mit Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien führt die EU zudem bereits Beitrittsverhandlungen.

Für Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau und die Ukraine laufen die Vorbereitungen, um die Beitrittsverhandlungen zu beginnen, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Mit der Türkei wurden zwar 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund der Rückschritte in den Bereichen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ruhen die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei jedoch derzeit.

Potentielle Beitrittskandidaten sind derzeit:

  • Kosovo

Kosovo hat die Mitgliedschaft in der EU beantragt.

Die Westbalkanländer haben im Rahmen des EU-Annäherungsprozesses Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen. Ukraine, Moldau und Georgien haben ebenfalls EU-Assoziierungsabkommen vereinbart, einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA).

Ausführliche Informationen zum Stand der EU-Beziehungen mit den (potentiellen) Beitrittskandidaten finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission (in englischer Sprache).

Die Bedingungen für die Erweiterung

Das Unionsrecht ist für die Verhandlungen in 35 Sachgebiete, die sog. Verhandlungskapitel, unterteilt worden. Die Beitrittsverhandlungen sind individuell und können mit jedem Beitrittskandidaten zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Beitrittszeitpunkt hängt entscheidend von den jeweiligen Anpassungsfortschritten in den Beitrittsländern ab. Ziel der Verhandlungen und notwendige Bedingung für einen Beitritt ist die Übernahme des sog. gemeinschaftlichen Besitzstandes (Gesamtheit der EU-Rechtsvorschriften) durch die Beitrittsländer. Die Regeln für den Beitrittsprozess sehen eine strikte Konditionalität in allen Phasen der Verhandlungen vor. Zur Übernahme des EU-Besitzstandes sind in den Beitrittsländern zum Teil tiefgreifende Reformen erforderlich. Es sind eine große Anzahl von Rechtsvorschriften zu verabschieden bzw. bestehende Vorschriften an das EU-Recht anzugleichen und umzusetzen. Das Tempo des Beitrittsprozesses hängt von den Ergebnissen der Reformen in dem Land, mit dem verhandelt wird, ab, wobei jedes Land für sich beurteilt wird.

Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen, die für einen bestimmten Zeitraum Abweichungen vom Unionsrecht ermöglichen, sollen nur in wenigen, zwingend erforderlichen Fällen zugelassen werden, damit insbesondere das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtigt wird.

Besonders wichtig ist auch die Schaffung von leistungsfähigen Verwaltungs- und Gerichtsstrukturen zur Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den Beitrittsländern. Dazu leisten die EU-Instrumente Twinning und TAIEX einen wichtigen Beitrag, indem sie im Rahmen von Verwaltungspartnerschaften die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltungen hinsichtlich der Umsetzung der EU-Gesetzgebung fördern.

Die Erweiterung der EU stellt große Herausforderungen an die Beitrittskandidaten und die "alte" EU. Für die EU steht die Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit durch effiziente Verfahren und Institutionen im Vordergrund.

Aufnahmefähigkeit der EU

Da es ein fortbestehendes Interesse einer Reihe von Staaten gibt, der EU beizutreten, stellt sich die Frage, ob die EU in der Lage ist, noch mehr Interessenten aufzunehmen, ohne ihre Handlungsfähigkeit zu verlieren. Hierzu hat die EU-Kommission am 8.11.2006 eine Analyse vorgelegt über die beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs am 14./15.12.2006 beraten worden ist. Hierbei wurde beschlossen, dass neben der Beitrittsfähigkeit des Kandidaten auch die Aufnahmefähigkeit der EU gegeben sein muss.

Beitrittsfähigkeit der Kandidaten

Der Europäische Rat hat 1993 in Kopenhagen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen von der Erfüllung bestimmter politischer und wirtschaftlicher Kriterien abhängig gemacht. Dadurch soll trotz der Verschiedenheit der zukünftigen Mitgliedsländer ein für das Funktionieren der EU notwendiges Maß an Gemeinsamkeiten garantiert werden. Neben der Erfüllung politischer Kriterien (institutionelle Stabilität; demokratische und rechtsstaatliche Ordnung; Wahrung der Menschenrechte und Achtung von Minderheiten) verlangen die "Kopenhagener Kriterien" als wirtschaftliche Voraussetzung für einen Beitritt die Schaffung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft durch die Beitrittsländer. Dazu gehört die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten und die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen (so genannter gemeinschaftlicher Besitzstand) zu erfüllen.

Der Stand der Anpassungsprozesse in den Beitrittsländern wird von der Kommission jährlich überprüft und in "Fortschrittsberichten" dokumentiert. Die Europäische Union unterstützt die Beitrittsländer bei deren Reformbemühungen von 2014 bis 2020 im Rahmen von IPA II (Instrument for Pre-Accession Assistance II, in englischer Sprache) durch Heranführungshilfen von 11,7 Mrd. Euro. Mit diesen Mitteln werden Investitionen (insbesondere Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrs- und Umweltbereich sowie die Modernisierung der Landwirtschaft) und der Aufbau von effizienten Verwaltungsstrukturen finanziert.

Die Rolle des BMWK im Erweiterungsprozess

Das BMWK begleitet den Erweiterungsprozess intensiv – sowohl mit Blick auf die Beitrittsfähigkeit der Kandidaten als auch hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit der EU. Darüber hinaus begleitet das BMWK die Beitrittsverhandlungen vor allem im Interesse der deutschen, im Besonderen auch der mittelständischen, Unternehmen mit großer Aufmerksamkeit.

Das BMWK unterhält zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zahlreiche bilaterale Kontakte zu den Beitrittsländern. Es unterstützt diese Länder beratend beim Aufbau und der Entwicklung von Strukturen, die es den Beitrittskandidaten ermöglichen sollen, den gemeinschaftlichen Besitzstand mit seinen zahlreichen Rechtsvorschriften auch tatsächlich umzusetzen. Dies erfolgt unter anderem durch Partnerschaften des BMWK und seiner nachgeordneten Einrichtungen mit den Verwaltungen zahlreicher Beitrittsländer im Rahmen von Twinning-Projekten und Verwaltungspartnerschaften.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Staaten des westlichen Balkans durch den Berlin Prozess auf ihrem Weg zur EU. Der Berlin Prozess wurde 2014 von der Bundesregierung initiiert als Format zur Verbesserung der regionalen Kooperation auf dem Westlichen Balkan. Das BMWK unterstützt diesen Prozess aktiv und leistet einen wesentlichen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung der Region, um in den Bereichen Wirtschaft und Energie in der EU-Annäherung voranzuschreiten.

Der Export von Waren und Dienstleistungen in die Beitrittsländer wird im Rahmen der bewährten BMWK-Außenwirtschaftsförderung unterstützt.

Weiterführende Informationen

  • 06.05.2024 - Pressemitteilung - Europäische Wirtschaftspolitik

    Pressemitteilung: Staatssekretär Sven Giegold reist zu wirtschafts- und EU-politischen Gesprächen nach Georgien

    Öffnet Einzelsicht
  • 24.04.2024 - Pressemitteilung - Internationale Beziehungen

    Pressemitteilung: Robert Habeck traf Amtskollegen in Moldau

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  • Artikel - Europäische Wirtschaftspolitik

    Artikel: Europäische Nachbarschaftspolitik und Östliche Partnerschaft

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