Unter dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) fördert die Europäische Union im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik seit 1990 grenzübergreifende Kooperationen zwischen den Regionen verschiedener EU-Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls von Partner- oder Drittländern. Interreg Projekte lassen Menschen in Europa über die Landesgrenzen hinweg in Kontakt treten. In der Praxis bedeutet das:
- Menschen, die über die Grenzen ihres Landes hinweg miteinander kommunizieren, arbeiten, forschen, lernen, lehren, sich begegnen und leben.
- Kinder, die in Grenzregionen leben und gemeinsam einen Kindergarten besuchen, in dem sie spielen, Freundschaften schließen, lernen und bilingual aufwachsen.
- Studierende, Dozierende und Forschende an europäischen Universitäten, die gemeinsamen an Projekten für Ihre Zukunft arbeiten.
- Gründerinnen und Gründer, Start-ups oder kleine mittelständische Unternehmen, die europaweit gemeinsam kooperieren und innovative neue Produkte und Dienstleistungen erfolgreich auf den Markt bringen.
- Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Verwaltung grenznaher Regionen, die Rahmenbedingungen schaffen, um den öffentlichen Personennahverkehr für die Bevölkerung zu verbessern und damit die Mobilität in der Region erhöhen.
Herausforderungen der Mitgliedstaaten und Regionen machen an Grenzen nicht halt. Gefragt sind hier gemeinsam abgestimmte und auf die Region bezogene Lösungsansätze. Erst der Zusammenschluss macht die Entwicklung passender Optionen für spezifische Regionen möglich. Die Umsetzung kann anschließend gemeinschaftlich oder auch einzeln erfolgen.
In der aktuellen EU-Förderperiode 2021-2027 hat Interreg vier Aktionsbereiche: grenzübergreifende Zusammenarbeit (Interreg A), transnationale Zusammenarbeit (Interreg B), interregionale Zusammenarbeit (Interreg C) sowie die Zusammenarbeit von Gebieten in äußerster Randlage der EU untereinander und mit mindestens einem benachbarten Dritt- oder Partnerland (Interreg D – dies betrifft Deutschland nicht). Die Umsetzung erfolgt mittels Projektförderung aus den Interreg-Kooperationsprogrammen, die ihrerseits von den betroffenen Regionen und Partnerstaaten im Rahmen der inhaltlichen EU-Fördervorgaben gemeinsam ausgearbeitet und von der Europäischen Kommission genehmigt wurden. Die finanziellen Mittel dafür werden überwiegend von der EU aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt sowie anteilig aus nationalen Mitteln der regionalen Programmpartner (in Deutschland überwiegend die Länder) kofinanziert. Für die Beteiligung an insgesamt 23 Interreg-A-, B-, und C- Kooperationsprogrammen stellt die EU für Deutschland aus dem EFRE für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt 1,02 Milliarden Euro bereit. Das BMWK ist bei der politischen Gestaltung der Kooperationspolitik beteiligt und bei den verschiedenen Aktionsbereichen in enger Abstimmung mit den Ländern in nationalen und internationalen Gremien vertreten.