Cover der Pubilkation Recht flexibel

Ob autonomes Fahren, neue Mobilitätsformen, E-Government-Lösungen oder andere innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze: Experimentierklauseln schaffen die rechtlichen Spielräume, um Innovationen im Reallabor zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen noch an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. So können Unternehmen und Forschungseinrichtungen, aber auch Politik und Gesellschaft über die Wirkungen der Innovationen im Realbetrieb lernen. Das ermöglicht es dem Gesetzgeber, den Rechtsrahmen innovationsfreundlich und verantwortungsvoll so weiterzuentwickeln, dass alle von den Innovationen profitieren können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt im Rahmen seiner Reallabore-Strategie seit 2019 die gesetzgebenden Stellen bei der Schaffung und Weiterentwicklung von Experimentierklauseln. Mit der überarbeiteten Broschüre „Recht flexibel – Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“ legt das BMWK eine aktualisierte und erweiterte Fassung seiner systematischen und praxisorientierten Arbeitshilfe vor. Diese hilft Legistinnen und Legisten, rechtssichere und innovationsoffene Experimentierklauseln zu entwickeln.

Die Arbeitshilfe basiert auf einem umfangreichen Gutachten (5 MB) der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK. Sie wurde 2024 auf Basis eines ergänzenden Gutachtens der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK aktualisiert und erweitert.