Die Bundesregierung hat die öffentliche Konsultation für die Eckpunkte des Kraftwerkssicherheitsgesetzes gestartet. In den nächsten sechs Wochen haben Stakeholder die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Vorschläge zu dem geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz abzugeben.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft auch auf die Kraftwerksstrategie geeinigt. Die Einigung ist auch mit den Dienststellen der Europäischen Kommission abgestimmt. Das Kraftwerkssicherheitsgesetz ist ein erster Schritt. Im Vorgriff auf einen umfassenden Kapazitätsmechanismus werden insgesamt 12,5 GW an Kraftwerkskapazität und 500 MW an Langzeitspeichern ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes in zwei Säulen.

In einer ersten Säule sollen 5 Gigawatt an neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden wasserstofffähigen Modernisierungen ausgeschrieben werden, die als Beitrag zur schnellen Dekarbonisierung des Kraftwerksparks ab dem achten Jahr ihrer Inbetriebnahme oder Modernisierung auf den Betrieb auf grünen oder blauen Wasserstoff gemäß Nationaler Wasserstoffstrategie umstellen müssen. Hinzu kommen 500 MW an reinen Wasserstoffkraftwerken, die sofort mit Wasserstoff laufen (Wasserstoffsprinter) und 500 MW Langzeitspeicher. Bei den Kraftwerken werden Investitionskosten (Capex) und ab dem Umstieg auf Wasserstoff für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas (Opex) gefördert.

In einer zweiten Säule werden noch einmal 5 Gigawatt neue Gaskraftwerke ausgeschrieben (Capex), die insbesondere in Dunkelflauten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Diese stellen quasi eine „Brücke“ in einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmechanismus dar, der ab 2028 operativ sein soll.

Die Kraftwerke sollen jeweils überwiegend im sog. „netztechnischen Süden“ Deutschlands zugebaut werden, um Redispatchkosten zu senken und zur Netzstabilität beizutragen.

Die Eckpunkte zur Ausgestaltung beider Säulen werden nun konsultiert.

Bundesminister Robert Habeck: Das Kraftwerkssicherheitsgesetz bringt jetzt 3-mal Schwung im Kraftwerksbereich. Erstens wird die Modernisierung hin zu einem dekarbonisierten Kraftwerkspark angestoßen, weil wir für einen Teil der Kraftwerke einen konkreten Wasserstoffumstiegspfad vereinbart haben. Zweitens wird die Entwicklung der neuen Wasserstoff-Kraftwerkstechnologie gefördert und ein wichtiges Abnahmesignal für den Wasserstoffhochlauf gesendet und drittens wird der Kohleausstieg durch den Zubau neuer Kraftwerke und damit auch die Versorgungssicherheit zusätzlich abgesichert. Darüber hinaus stellt das Kraftwerkssicherheitsgesetz die Brücke in einen umfassenden, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus dar, der insbesondere auch Nachfrageflexibilität und Speicher nutzen soll. So machen wir das Stromsystem fit für hohe Anteile erneuerbare Energien und sichern uns auch für Zeiten von wenig Wind und Sonne zusätzlich ab. Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz und dem geplanten umfassenden Kapazitätsmechanismus macht die Bundesregierung den Investitions- und Industriestandort Deutschland zudem resilienter gegen Krisen.

Parallel zur Konsultation wird der Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes ausgearbeitet. Auf Basis der Konsultationsergebnisse soll ein Kabinettbeschluss gefasst und abschließend das parlamentarische Verfahren gestartet werden. Parallel wird dann auch die finale beihilferechtliche Genehmigung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes erfolgen. Erste Ausschreibungen sollen dann ab Anfang2025 stattfinden.

Parallel erfolgt die Ausarbeitung des Kapazitätsmechanismus. Das BMWK hat im August ein Optionenpapier zum Strommarktdesign der Zukunft vorgelegt. Dieses enthält auch die Optionen für die Ausgestaltungsvarianten eines Kapazitätsmechanismus und deren zentralen Vor- und Nachteilen. Nach der Auswertung der Konsultation und Diskussion in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS), will die Bundesregierung eine Entscheidung darüber treffen, welches Modell verfolgt wird sowie erste Eckpunkte beschließen. Anschließend wird der Kapazitätsmechanismus ausgearbeitet und mit der Europäischen Kommission besprochen, so dass er 2028 operativ sein kann.

Weitere Infos zur Konsultation finden Sie hier.